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Freitag, 18. Februar 2011, 11:06

Wer sich im Flugzeug nicht anschnallt, fliegt.

Aber nicht an das gewünschte Ziel, sondern aus der Maschine.

Ein Flugkapitän darf lt. einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 13 U 231/09) Passagiere von Bord eines Flugzeugs ohne Schadensersatzpflicht weisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen. Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse. Eine Reisegruppe von 146 Personen hatte sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen, woraufhin der Flugkapitän den Startvorgang abbrach und die Gruppe von Bord verwies.

Quelle: FTD
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Samstag, 19. Februar 2011, 21:56

Finde ich korrekt. Es gab bzw. gibt ja hier einen Thread und eine Umfrage zum Thema - Anschnallen im Flugzeug.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.