Aber nicht an das gewünschte Ziel, sondern aus der Maschine.
Ein Flugkapitän darf lt. einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 13 U 231/09) Passagiere von Bord eines Flugzeugs ohne Schadensersatzpflicht weisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen. Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse. Eine Reisegruppe von 146 Personen hatte sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen, woraufhin der Flugkapitän den Startvorgang abbrach und die Gruppe von Bord verwies.
Quelle: FTD