Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 3 Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch (Az. M 23 K 10.1983).
Geklagt hatte eine türkische Staatsbürgerin, die aus den USA über München nach Istanbul fliegen wollte und aufgrund eines nicht eingeplanten Zwischenstopps am Münchener Flughafen am 29. September 2009 wegen einer Verspätung ihren Anschlussflug verpasste. Sie wollte in einem Hotel übernachten, wurde von der Flughafenpolizei aber gezwungen, die Nacht am Flughafen zu verbringen. Begründung: Sie habe kein Visum für Deutschland und dürfe den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen.
Quelle: migazin.de/2011/02/11/turkische-touristen-benotigen-kein-visum-fur-deutschland/