Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Fitschi

Master Amigo

  • »Fitschi« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 34 368

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

  • Nachricht senden

1

Donnerstag, 22. Januar 2009, 09:23

Mietwagen /Schadensfall

Mein Mann ist beruflich viel unterwegs , für die Anreise benutzt er oft einen Mietwagen.


Gestern bekahmen wir einen Brief des Autovermieters.
Hier ein Auszug des Schreibens:

Sehr geehrter Hr. xxxxx!
An dem , von Ihnen am 18.November 2008 gemieteten PKW der Marke blablabla haben wir folgenden Schaden feststellen:
"Beschädigung der Windschutzscheibe durch Steinschlag im nicht sichtbaren Bereich."


Wobei zu sagen wäre, das der Wagen vom Vermieter zugestellt und auch wieder abgeholt wurde.
Dabei wurde KEIN Mangel festgestellt!

Wir haben dann bei der Firma angerufen und gefragt was das soll .
Die Dame meinte , der Schaden wurde bei der Reinigung der Scheibe festgestellt , die Schadenssumme beträgt 25 Euro !!!!
Ob der Wagen nicht Vollkasskoversichert sei , wollte mein Mann Wissen.
Doch, aber der Selbstbehalt wäre höher als die 25 Euro Schaden , war die Antwort und der Betrag würde "NACHVERECHNET" werden.
Das haben wir der Dame dann wieder ausgeredet, nicht weil die Summe jetzt so überwältigend ist , die ohnehin die Firma bezahlt hätte, aber wo gibts den sowas???

Nach 1 1/2 Monaten daherkommen und eine Nachzahlung für einen Schaden verlangen ,der nur mit einer Lupe zu finden ist?

Wir fragen uns:
Ist das besagte Schreiben nur an unsere Adresse gegangen?

Wie wollen die feststellen wer den Kratzter verursacht hat, das kann doch ebenso beim Rücktransport des KFZ durch den eigenen Angestellten passiert sein.

Muß man jetzt die Leihwägen mit der Lupe nach versteckten Schäden absuchen???

Ist jemanden von Euch schon was ähnliches passiert und was haltet Ihr davon?
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

2

Donnerstag, 22. Januar 2009, 09:43

Ich habe mir mal erlaubt, den Beitrag ins Reiserecht zu schieben - ist ja eine rechtliche Frage.

Die Zeitspanne, in der der Schaden festgestellt wurde, halte ich für viel zu groß. In der Zwischenzeit wurde der Wagen doch bestimmt schon an andere Fahrer vermietet - warum soll der Schaden in der Windschutzscheibe also ausgerechnet von Deinem Mann verursacht worden sein? Wäre der Schaden gleich bei der Abgabe festgestellt worden, sähe es anders aus. Wurde denn bei der Rückgabe eine Art Übergabeprotokoll erstellt? Das gibt es ja bei manchen Autovermietungen.

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

3

Donnerstag, 22. Januar 2009, 09:57

Ein Steinschlag hat nichts mit der Vollkasko zu tun - Steinschlag ist eine Teilkasko Angelegenheit.

Und wie hoch waren die Reperaturkosten insgesamt? Was wurde gemacht? Scheibe ausgetauscht?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Fitschi

Master Amigo

  • »Fitschi« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 34 368

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

  • Nachricht senden

4

Donnerstag, 22. Januar 2009, 10:06

Nein Sternendieb, nichts wurde getauscht, das muß ein ganz winziges Loch gewesen sein, die haben das scheinbar mit so einem Lack, Gel oder was immer das ist ,zugekleistert, Die geforderte Schadenssumme beträgt 25 Euro!!!!

Ich würde sagen ,dass der Aufwand, die Summe einzufordern ,den Betrag bei weitem übersteigt!



Travelamiga!

Das ,mit dem zu langen Zeitabstand ,haben wir auch gesagt, die Antwort war , "man hätte soviel zu tun gehabt".

Muß mich das interessieren??? Nicht wirklich!

Klar haben wir so ein Übergabeformular gehabt wo angekreuzt wird , wo der Wagen Kratzer , Dellen usw. hat .Da ist aber nichts eingezeichnet :)

Darauf angesprochen , hat die Angestellte gemeint ,das der "Pecker" erst nach der Reinigung zu sehen ist ?(

Die Firma hat mittlerweile verstanden ,dass sie die 25 Euro entweder in den Wind schreiben können, oder einen Kunden wenige hat.

Ich finde die Praktik nur bedenklich .

Man kann den Wagen doch nicht mit der Lupe absuchen.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (22. Januar 2009, 10:14)


Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

5

Donnerstag, 22. Januar 2009, 10:14

Mal Grundsätzlich - eine Steinschlagreperatur wird von der Teilkasko übernommen.
Und wenn man den Steinschlag nicht sofort sehen konnte, dann war er auch nicht so groß, dass man die komplette Scheibe hätte tauschen müssen.

Die Frage ist - hast du das Übernahme Protokoll bekommen?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Fitschi

Master Amigo

  • »Fitschi« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 34 368

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

  • Nachricht senden

6

Donnerstag, 22. Januar 2009, 10:22

Ja, der Durchschlag liegt in der Reisestelle der Firma auf.Wie gesagt, die Rechnung würde ohnehin von der Firma meine Mannes übernommen werden.

Es geht mir eigentlich um´s Prinzip. Was, wenn solche Geschäftsgebahren Schule machen.

Eine Firma hat mehr rechtliche Möglichkeiten als eine Privatperson.Was tu ich wenn mir das Privat passiert, zahlen???

Die Rechtsschutzversicherung lehnt die Übernahme solcher "Bagatellfälle" ab.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

7

Donnerstag, 22. Januar 2009, 11:09

Nachmeldungen von Schäden durch Autovermieter

Im Prinzip ist die einzige Versicherung das Schadensprotokoll vor und nach der Anmietung des Fahrzeuges. Manchmal verzichtet man aus Zeitgründen darauf. Aber selbst bei Gegenzeichnung ist man nicht komplett geschützt, wie dieses Beispiel hier zeigt.

Im Prinzip habt ihr das schon richtig gemacht.
Diese Nachforderung ist wirklich grenzwertig. :!:
Hier noch ein paar generelle
Tipps zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei Anmietung von Fahrzeugen

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

8

Montag, 14. November 2011, 11:27

Aus aktuellem Anlass hier nochmal ein Bericht in NDR.de über eine nachträglich erhobene Schadensforderung. Das Problem hier war, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu geschäftsüblichen Zeiten kein Mitarbeiter anwesend war und der Schlüssel in eine bereitstehende Box geworfen wurde:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ma…etwagen115.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

9

Montag, 14. November 2011, 12:04

Die Lösung ist ganz einfach: Nur Mietwagen mit Vollkasko ohne Selbstbehalt buchen.

Sicher viel einfacher, als der Schmarren, der auf der NDR-Seite steht. Mietwagen nur abgeben, wenn der Schalter besetzt ist, geht nicht oder oft nur unter großem Komfortverlust. Und "sich einen Zeugen herbeiholen" der bestätigt, dass der Wagen i.O. ist und Fotos machen. Also bitte. :batsch: