Durch Spam-Emails eines Reisevermittlers fühlte sich ein Kunde belästigt und klagte auf Unterlassung, allerdings auch gegen den Reiseveranstalter.
Die Kölner Richter stellten fest:
"Beschäftigt ein Reiseunternehmen Vermittler, die im Geschäftsbetrieb eingegliedert sind und einen Großteil der Organisation und des Marketings übernehmen, so haftet es für die durch den Reisevermittler versendeten rechtswidrigen Werbe-E-Mails. Da die Beklagte die Vorteile dieses erweiterten Geschäftsbetriebes nutze, müsse sie auch für die wirtschaftlichen Risiken eintreten und hafte daher mit."
OLG Köln, Urt. v. 08.10.2010 - Az.: 6 U 69/10