Interessant. Normalerweise müsste doch die Bahn für den Schaden aufkommen, wenn die Reisenden nachweislich rechtzeitig losgefahren sind, die Bahnverbindung z. B. sicherheitshalber so gewählt haben, daß sie 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sind.
Aber ich kann mir gut vorstellen, daß der Veranstalter die entstandenen Kosten wieder bei der Bahn eintreibt, denn die Verspätung hat ja die Bahn und nicht der Veranstalter verursacht...