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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:06

BGH Xa ZR 46/10 - Verspäteter Zug zum Flug

Wenn Reisende mit einem Rail & Fly Kombi-Ticket ihres Reiseveranstalters unterwegs sind, muss das Reiseunternehmen bei einer Verspätung der Bahn und den dadurch verpassten Flug für die enstehenden Zusatzkosten aufkommen. Das entschied der Bundesgerichtshof am 28.10.2010 und schloss sich der Vorinstanz an.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (28. Oktober 2010, 16:08)


Sina

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2

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:16

Interessant. Normalerweise müsste doch die Bahn für den Schaden aufkommen, wenn die Reisenden nachweislich rechtzeitig losgefahren sind, die Bahnverbindung z. B. sicherheitshalber so gewählt haben, daß sie 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sind.

Aber ich kann mir gut vorstellen, daß der Veranstalter die entstandenen Kosten wieder bei der Bahn eintreibt, denn die Verspätung hat ja die Bahn und nicht der Veranstalter verursacht...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

insoman

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3

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:24

das wird m.E. eher darauf hinauslaufen, dass das rail & Fly Angebot eingestampft werden wird :danke:
in 80 Tagen um die Welt ? - ach nö, lass mal, das ist mir zu viel Streß :urlaub1:

Sina

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4

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:26

...was verständlich, aber sehr schade wäre :sadangel:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

5

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 16:26

Jetzt könnte man bei "Personenschäden" auf der Strecke noch darüber nachdenken, ob es dann höhere Gewalt ist oder die Forderung an die Hinterbliebenen weitergereicht wird.

Jedenfalls hat der BGH nach jetziger Kenntnis keine Vorgaben hinsichtlich der Verspätungsursache gemacht.
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Sternedieb

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6

Samstag, 30. Oktober 2010, 12:46

das wird m.E. eher darauf hinauslaufen, dass das rail & Fly Angebot eingestampft werden wird


So weit wird es wahrscheinlich nicht kommen, aber die Reiseveranstalter werden nun (sehr wahrscheinlich) die Formulierungen dazu ändern und klar und deutlich angeben, dass der Reiseveranstalter nicht für Verspätungen haftet, bzw. dass das rail & Fly ein externes Angebot ist.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

7

Samstag, 30. Oktober 2010, 13:45

Meinetwegen könnte man das durchaus einstampfen. Zumal dann ja jede Reise (eigentlich) ein kleines wenig günstiger werden müsste. Hat jemand eine Ahnung, wie solche Bahn-Rahmenverträge kostenmässig zu Buche schlagen? Vermutlich eher nicht :püh:
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Sternedieb

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8

Sonntag, 31. Oktober 2010, 19:06

Zumal dann ja jede Reise (eigentlich) ein kleines wenig günstiger werden müsste.


Wäre das erste mal, dass wenn etwas wegfällt auch die Reise günstiger wird. :hmpf:

Und die Bahn-Rahmenverträge würden mich ebenfalls interessieren. :denk:
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