Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Donnerstag, 14. Oktober 2010, 15:48

BGH Xa ZR 15/10 Streichung des (Zubringer-) Fluges und Entschädigungshöhe

Der BGH Bundesgerichtshof hat heute unter Xa ZR 15/10 entschieden, dass bei Streichung eines Zubringerfluges, hier Berlin - Amsterdam nicht nur die Ausgleichszahlung für den Zubringerflug ( bis 1500km = 250 Euro), sondern bis zum Endziel, in dem Fall Karibik, zu zahlen ist = 600 Euro pro Person.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Oktober 2010, 15:49)


2

Donnerstag, 14. Oktober 2010, 16:07

Kleine sachliche Ergänzungen:

Ausgefallen war der Flug ab Amsterdam wegen der Wetterbedingungen, hier Nebel.
Die Ausgleichszahlung war dennoch zu leisten. So begründete der BGH:

"Das Argument der Klägerin, von der Ausgleichszahlung wegen ungünstiger Wetterbedingungen in Amsterdam nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung befreit zu sein, sei unbegründet. Die Klägerin habe nämlich nicht im Einzelnen vorgetragen, welche personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den annullierten Flug zum geplanten Zeitpunkt dennoch durchführen zu können oder warum ihr dies unzumutbar gewesen sein sollte."

Gut zu wissen ...
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Montag, 27. August 2012, 12:22

Auch das Amtsgericht Hannover (Az.: 451 C 9817/11) entschied jetzt für den Reisenden.

... In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Hannover über Frankfurt am Main nach Bangkok gebucht. Der Inlandsflug fiel aus. Die Maschine nach Bangkok erreichte der Fluggast nicht mehr, musste dann über München fliegen und kam erst mit 24-stündiger Verspätung in Bangkok an.

Der Kläger habe deswegen einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 600 Euro. Der Anspruch auf Ausgleich gelte nicht nur für den ausgefallenen Flug, sondern auch, wenn es bei direkten Anschlussflügen zu Verspätungen kommt, urteilte das Gericht...




Der komplette Artikel "Ausgleichszahlung bei verpasstem Anschlussflug" ist >> hier << zu finden.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Thorben-Hendrik

unregistriert

4

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 10:41

Ich habe eine Verbindung gebucht....bei der die Umsteigezeit 2 x jeweils "nur" 1,5 Stunden beträgt....es ist 1 Ticket alle Flüge werden mit der gleichen Airline durchgeführt, wobei Flugabschnitt 1 und 3 Codeshare-Flüge sind....

Wenn also Zubringer 1 oder 2 etwas verspätet sind wird wahrscheinlich der Anschlussflug nicht erreicht und ich werde definitiv mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort ankommen.....habe ich dann Anspruch auf Ausgleichszahlung? :denk:

5

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 10:55

Bei Verspätungen ist ja gerade gestern das Urteil des EuGH gefallen, wonach die Verspätungsregelungen bestätigt wurden. Zusätzlich hat die große Kammer im Rahmen des Urteils auch darauf hingewiesen, dass es im Falle der verspäteten Beförderung lediglich auf eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden und nicht auf eine Abflugverspätung ankommt.

Von daher und soweit es nicht um Ereignisse geht, die die Fluggesellschaft entlasten, dürfte das aus meiner Sicht zu einem Anspruch führen.

Soweit die Theorie, die Airlines halten natürlich weitgehendst dagegen und zahlen eher nicht auf die Schnelle, sondern oft nur nach Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte. Aber das Urteil ist noch "jung", die Reaktionen werden sich zeigen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

6

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 10:57

Irgendwie passt dieses Urteil da nicht so rein http://www.finanztip.de/recht/reiserecht…schlussflug.htm

Da wurde wiederum anders entschieden :shocked: :skandal:

7

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 11:03

Das war zu dem Zeitpunkt richtig, aber das EuGH-Urteil ist verbindlich und der BGH wird sich daran orientieren müssen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (24. Oktober 2012, 11:10)


Thorben-Hendrik

unregistriert

8

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 11:08

Ich habe gerade mal das Urteil gelesen......es sind hier meiner Meinung nach 2 Umstände ausschlaggebend:


1. Die Kläger hatten keine Bordkarte für den Anschlussflug........(hätte durch Web-Check-in vermieden werden können)

2. Es wurde auf "Nichtbeförderung/ Beförderungsverweigerung" geklagt.....eine Klage wegen Verspätung...wäre aus heutiger Sicht aussichtsreicher gewesen....



Ich glaube mein Flug könnte doch noch sehr günstig werden..... :thumbsup: :chaka:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (24. Oktober 2012, 11:10)


9

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 11:11

Es ist in der Tat noch ein Verfahren wegen dieser konkreten Frage am EuGH anhängig. Von daher vermutlich noch eindeutige Regeln zu erwarten. Oder ob mit dem gestrigen Urteil und der Endziel-Regelung dieses Thema abgeschlossen ist, wird erst die Veröffentlichung des Urteils im Detail zeigen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

10

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 11:17

Hoffe Du berichtest :knuddel: ...ich habe die nächste Zeit einige Flüge die lukrativ werden könnten....Einreise nach USA in 1,45.... umsteigen in London in 1, 35.....das könnte für die Airlines teuer werden.... :pfft: