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Donnerstag, 30. September 2010, 18:32

BGH Xa ZR130/08 - Reisebüro bei individuellen Reisen nicht schadensersatzpflichtig

Urlauber, die sich ihre Reise individuell im Reisebüro zusammenstellen lassen, können bei Pannen keine Entschädigung vom Reisebüro verlangen. Auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebe sich nichts anderes. Danach könne zwar auch ein Reisebüro Veranstalter und damit für Pannen haftbar sein; das gelte aber nicht, wenn das Reisebüro wie hier "erkennbar nur vermittelnd" tätig war. Entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 30.09.2010
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Freitag, 1. Oktober 2010, 08:23

Hier noch die offizielle Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
zum vorstehenden Urteil BGH Xa ZR130/08
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Freitag, 1. Oktober 2010, 11:48

Das ist natürlich eine positive Entscheidung für die Reisebürobranche, wo es doch bisher sehr schwammig war.
Dennoch werde ich Induvidualreisenden einen Sicherungsschein mitgeben und mich als VA sehen, wenn die Ansprüche einer Baustein-Reise besteht und
die rechtliche Seite einer Pauschalreise nicht ausser Acht sein soll. Aus Erfahrung kenne ich zu genüge, das gerade Flüge (online direkt gebucht) im Sabre oder Amadeus
doch mehr und günstigere Varianten zulassen, auch Hotels mit der kurzfristigen kostenlosen Kündigungsrate werden im RB gebucht.
Da ich selbst seit 25 Jahren so reise, weiß ich um die Bedürfnisse. Aber wenn ein Kunde die rechtlichen Vorteile nützen will, bekommt er diese.
Und dieses praktizieren nicht wenige RB.
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Sternedieb

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4

Montag, 4. Oktober 2010, 14:47

Dennoch werde ich Induvidualreisenden einen Sicherungsschein mitgeben und mich als VA sehen, wenn die Ansprüche einer Baustein-Reise besteht und die rechtliche Seite einer Pauschalreise nicht ausser Acht sein soll.


Ich kenne jetzt zwar nicht das Reisebüro - aber für ein Reisebüro sehe ich das nicht ohne Risiko, denn sollte ein Schadenfall eintreten und der Veranstalter haftbar gemacht werden - ist der Veranstalter in dem Fall ja das Reisebüro.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

5

Dienstag, 5. Oktober 2010, 08:39

Stimmt SD, ein Freibrief ist es keinesfalls. Darum hast Du meinen Text schon richtig zitiert.

Dennoch werde ich Induvidualreisenden (m)einen Sicherungsschein mitgeben und mich als VA sehen, wenn die Ansprüche einer Baustein-Reise besteht und die rechtliche Seite einer Pauschalreise nicht ausser Acht sein soll.


Dadurch sichere ich mich ab - als RB, wenn ich dann als VA tätig werde.

Abgesehen davon, muß sich ein RB heute schon fast bis an die Zähne versichern, um auf alle Eventualitäten gefasst zu sein :shocked:
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6

Samstag, 11. Februar 2012, 10:12

Jetzt wird es eindeutiger.
Unter AZ.: Xa ZR 130/08 Rra 2011,29 hat der BGH nun die Buchung von einzelnen Reisebausteinen eines Reisebüros zu einer Pauschalreise, eindeutig als Veranstaltertätigkeit verneint.

Erstmal hier zu lesen.
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