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Sternedieb

Master Amigo

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1

Donnerstag, 23. September 2010, 22:24

Service-Entgelte müssen in die Angebotspreise inkludiert werden!

Wie beck-aktuell berichtet hat das OLG Dresden die Berufung der Unister GmbH gegen eine erstinstanzliche Untersagung der Gestaltung ihres Buchungsportals flüge.de zurückgewiesen.

Demnach hat das Oberlandesgerichts Dresden entschieden, dass Fluege.de die obligatorische Zuschläge wie z.B. das Service-Entgelt in die Angebotspreise inkludieren- und auch die Zusatzangebote wie die Reiseversicherung anders darstellen muss.

Laut dem Urteil und der Meldung darf die Reiseversicherung jetzt nur noch optional angeboten werden. Bisher wurde es von dem Portal so gehandhabt, dass die Kunden die zusätzliche Reiseversicherung, die mit weiteren Kosten verbunden war, "wegklicken" mussten und im Buchungsvorgang wurde zusätzlich zum Flugpreis eine Servicegebühr ausgewiesen.

Das OLG Dresden sah hierbei einen Verstoß gegen die EU-Regelung und UWG und betonte, dass sich nicht nur Fluggesellschaften, sondern auch Reisevermittler an die Vorgaben des EU-Gesetzgebers bei der Preiswerbung für Flugreisen zu halten haben.

Eine Revision soll gegen dieses Urteil nicht zugelassen worden sein.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

2

Donnerstag, 23. September 2010, 23:02

Die kleinen, aber fiesen Tricks, bei den Flugpreisen immer vorne in der Übersicht gelistet zu werden. Fallen dann jetzt hoffentlich weg und sorgen für mehr Transparenz.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
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3

Freitag, 24. September 2010, 12:57

Fallen dann jetzt hoffentlich weg


Es ist zu hoffen - aber dass andere Online-Vermittler ihren Buchungsvorgang transparenter machen darf bezweifelt werden. Zumindest leicht. :verlegen2:
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4

Donnerstag, 17. März 2011, 12:24

Etwas neues zu dem Thema.

Wie Touristik aktuell berichtet, müssen sich die Gerichte wieder mit einem ähnlichen Fall beschäftigen. Demnach hat ebookers in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln erwirkt, dass sich nun der Europäische Gerichtshof über die Zulässigkeit des so genannten Opt-in entscheiden soll.

Ebookers selbst ist wohl der Auffassung, dass sich die EU-Verordnung auf die sich auch das OLG Dresden berufen hat, sich nur auf Leistungen der Airline bezieht und nicht auf Angebote von Drittunternehmen wie Reiseversicherungen.

Ich kann mir nicht Vorstellen, dass das zugunsten von ebookers ausgeht, denn jede Voreinstellung, die man wegklicken muss, schützt den Verbraucher nicht.
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5

Donnerstag, 17. März 2011, 12:50

Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass erst der Kunde Wahlleistungen hinzuwählt. Aber leider braucht man für solche Regularien immer erst die Entscheidung von Gerichten. Klarer Minuspunkt meinerseits für ebookers. Aber so pan-europäisch aufgestellte Reisekonzerne sehen das ja nicht nur aus deutscher oder gar Verbrauchersicht. :thumbdown:
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6

Mittwoch, 31. August 2011, 20:00

Nun war auch Bundesgerichtshof (BGH) aktiv und hat einen Beschluss gefällt.

Laut dem Beschluss vom 17.08.2011 (Az. I ZR 168/10) ist die Nichtzulassungsbeschwerde der Unister GmbH gegen die Untersagung der Gestaltung des Buchungsportals unter fluege.de durch das OLG Dresden zurückgewiesen.

Nach diesem Richterspruch des höchsten deutschen Zivilgerichts muss Unister nun sein Buchungsportal und das Buchungsformular ändern.

Weiterführender Link und Quelle:
Wettbewerbszentrale
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7

Dienstag, 24. April 2012, 22:37

Ich hol mal diesen Thread wieder hoch :D

Wie lange noch kann ein Portalvermarkter so arrogant sein....

oder auch dermaßen Charmant zu seinen eigenen Kunden :cool:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

8

Dienstag, 24. April 2012, 22:45

Diese Unternehmensgruppe steht bei mir persönlich schon länger auf der Ignorier-Liste. Solches Geschäftsgebaren muß man ja nicht unterstützen. :cool:
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9

Dienstag, 24. April 2012, 23:02

Cuate....tzzz...tzzz... Unister erklärt sich als Unternehmensführer im Bereich Flugbuchung!!!
Ergo....sind alle...welche dort buchen......die DÜMMSTEN ANZUNEHMENSTEN VERBRAUCHER !!!!! (Zitat Unister Sprecher)

...keine Worte :kuller:
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (24. April 2012, 23:17)


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10

Donnerstag, 26. April 2012, 21:44

Der VIR (Verband Internet Reisevertrieb e.V.) reagiert mit Unverständnis auf die Stellungnahme der Unister GmbH in der WISO Sendung vom Montag und distanziert sich im Namen der im VIR zusammengeschlossenen Mitglieder von der geschilderten Buchungsmethode.

Laut der Pressemeldung des VIR, beharre der Unister-Sprecher darauf, dass auf dem genannten Portal Transparenz herrsche und sämtliche Kosten zu sehen seien.

Die komplette Meldung im Wortlaut.
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11

Donnerstag, 19. Juli 2012, 17:09

EuGH - Urteil vom 19.07.2012 C-112/11

Auch Vermittler müssen Flugpreis klar angeben

Die EU-Norm gilt nicht nur für Fluggesellschaften, sondern auch für Reisevermittler: Zusatzleistungen wie Reiserücktrittsversicherungen dürfen nicht voreingestellt sein, sondern müssen vom Kunden aktiv ausgewählt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt eindeutig klar gestellt.

Im konkreten Fall hatte der Vermittler ebooker.com auf seiner Internetseite unter der Überschrift „Ihre aktuellen Reisekosten“ einen Rücktrittskostenschutz für den Preis von 9,00 Euro als gewünschte Nebenleistung voreingestellt.

Quelle: vzbv.de
Bericht: http://www.vzbv.de/9951.htm
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12

Donnerstag, 19. Juli 2012, 17:40

Voreinstellung

Der Ballak Verein praktiziert das genauso. Hat man dann diese weggeklickt, wird man nach der Buchung angerufen, wegen der Versicherung.

13

Donnerstag, 19. Juli 2012, 17:45

Bisher Streitfrage, ab heute nicht mehr legal. Mal schauen, wer sich nicht dran hält. Bin sicher, das wird jetzt mit weiteren einstweiligen Verfügungen eine teure Angelegenheit für die, die weitermachen wie bisher.
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14

Donnerstag, 19. Juli 2012, 19:49

Der Ballak Verein praktiziert das genauso. Hat man dann diese weggeklickt, wird man nach der Buchung angerufen, wegen der Versicherung.



Jo, ich bin heute auch angerufen worden. Erst dachte ich: "Ach, du Schreck, jetzt sind unsere Flüge auch verschoben worden."
Aber nein, die freundliche Dame wollte mich nur im persönlichen Gespräch darauf aufmerksam machen, daß ich verschiedene Versicherungen noch gar nicht abgeschlossen hätte. :ironic:

15

Mittwoch, 29. Januar 2014, 15:47

Versteckte Gebühren - Wie Online-Reisebüros die Flugpreise kleinschummeln

Wer online Flüge bucht, zahlt am Ende oft mehr als erwartet. Extrakosten auf Portalen wie Opodo, Fluege.de und Expedia halten Verbraucherzentrale und EU für illegal, schreibt zeit.de hier in diesem Bericht:

http://www.zeit.de/reisen/2014-01/online…preis-gebuehren
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