Schneefrau,
rein rechtlich betrachtet ist die Handlungsweise des Veranstalters korrekt. Ihr habt ja VOR dem verschärften Hinweis des Auswärtigen Amtes storniert.
@ cuate: Erinnerst Du dich, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, oder ob es "nur" ein verschärfter Sicherheitshinweis war?
Auch bei verschärften Sicherheitshinweisen muss ein Reiseveranstalter nicht zwingend gebührenfreie Stornierungen anbieten. Sehr oft geschieht es aber dennoch aus Kulanz und natürlich, weil man nicht die Verantwortung für die Gäste übernehmen möchte, wenn man sie in Gegenden schickt, vor deren nicht unbedingt erforderlichem Besuch das Auswärtige Amt warnt. Wenn in einer solchen Situation ein Gast zu Schaden kommt, hat der Veranstalter nämlich ein ernsthaftes (und teures) Problem.
Im vorliegenden Fall kann ich nur zu Hartnächkigkeit raten - und zu Kompromissbereitschaft. Wenn die Stornogebühren in Form eines möglichst übertragbaren Reisegutscheines erstattet werden oder die gleiche Reise zu einem späteren Zeitpunkt möglichst zum gleichen Preis durchgeführt werden kann, ist das m. E. auch schon eine akzeptable Lösung.
Es wäre schön, wenn Du uns über die Entwicklung auf dem Laufenden halten könntest!
Viele Grüße und viel Spaß bei uns (auch wenn Dich ein nicht ganz so erfreulicher Grund zu uns geführt hat),
Sina