War es in Österreich bis dato offenbar so, dass bei berechtigten Reisemängeln eine Preisminderung als ausreichend angesehen wurde, hat jetzt der Oberste Gerichtshof OGH beschlossen, dass zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen KonsumentInnen auch ein
Schadenersatz zugesprochen werden kann, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft einen erheblichen Teil seiner vertraglich zugesicherten Leistungen nicht erbracht hat.