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1

Dienstag, 20. Juli 2010, 22:29

Informationspflicht des Veranstalters?

:denk: Da mir in den aktuellen Herbst/Winterkatalogen eine Reihe von Hotels aufgefallen sind, die sich scheinbar noch im Bau befinden, würde mich persönlich interessieren wie sich das reiserechtlich verhält?

Zum Beispiel: ich habe das Hotel XY in Titiwu gebucht, komme dort an - und der freundliche Reiseleiter teilt mir zu seinem allergrößten Bedauern mit, daß das Hotel leider noch nicht so ganz fertig sei. Selbstverständlich hat er sich unter unfaßbar großen Mühen, um eine adäquate Ersatzunterkunft bemüht, die (das liegt in der Natur der Sache) sowieso 1000x besser ist, als das Gebuchte! :ironic:

Oder auch sehr beliebt ist ja, daß man wegen angeblicher Überbuchung einfach in ein anderes Hotel verfrachtet wird?! :hmpf:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »angie« (20. Juli 2010, 22:32)


Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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2

Dienstag, 20. Juli 2010, 23:16

Hallo Angie,

das ist so eine Sache...

Eigentlich MUSS der Veranstalter seine Gäste vor Reiseantritt informieren und höherwertige Alternativen ohne Aufpreis sowie auch eine gebührenfreie Stornierung anbieten, wenn das gebuchte Hotel zum Anreisetag nicht fertig wird. Aber genau da liegt der Knackpunkt: Vertreter des Veranstalters kontrollieren die Baustelle und melden ernste Zweifel an, daß die Anlage termingerecht fertiggestellt wird, der Hoteleigentümer schwört beim Leben seiner Mutter, daß er doch fertig wird. Nur sehr selten gesteht ein Bauherr eines Hotels ein, daß er den vereinbarten/geplanten Eröffnungstermin nicht einhalten kann. Selbst schon erlebt: Im August bin ich im Hummer des Eigentümers über eine ägyptische Hitelbaustelle, wo nichtmal der Rohbau halbwegs fertig war (ganz zu schweigen von begehbaren Wegen) gefahren bzw. gerumpelt worden - und der Eigentümer war felsenfest davon überzeugt, daß er am 01.11. eröffnen wird :shock: . Fast ein Jahr später war es dann wirklich soweit :patschi: :batsch:

Für den Reiseveranstalter bedeutet das ein hohes Kostenrisiko. Die Umbuchung von ein paar Hundert Gästen kann gut und gerne fünf- bis sechstellige Kosten verursachen. Wenn das Hotel am Tag X trotz aller Zusicherungen nicht fertig ist - kein Problem für den Veranstalter, dann werden die Kosten ans Hotel weiterbelastet. Aber was, wenn über Nacht ein Wunder geschieht und das Hotel irgendwie doch noch fertig wird? Auch solche Fälle gibt es. Dann bleibt der Veranstalter auf den Mehrkosten für die vorsorglich umgebuchten Gäste sitzen und der Hotelier macht :woza:

Von daher sind viele Veranstalter eher zurückhaltend mit "vorschnellen" Infos und versuchen lieber vor Ort, die Gäste nach Kräften zufrieden zu stellen. Oft gelingt das auch - aber wenn man eine bestimmte örtliche Lage des Hotels wünscht, muss man häufig Abstriche machen.

Ich persönlich würde kein Hotel zum Eröffnungsdatum buchen. Auch nicht 4 Wochen danach. Denn selbst wenn bautechnisch alles fertig ist, braucht das Personal immer noch etwas Zeit, um sich zurechtzufinden und sich "einzurödeln" und Struktur zu finden. Bis sich die Abläufe im Hotel eingependelt haben, vergeht erfahrungsgemäß immer etwas Zeit. 3 Monate Zeit ab Eröffnung gebe ich einem Hotel immer, bevor ich es buche :ironic:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Mittwoch, 21. Juli 2010, 00:24

Danke Sina, ich kam halt nur drauf, als ich den Thread "RTL-Wir retten ihren Urlaub" nochmal durchgelesen habe.

Cuate hatte dort ja geschrieben, daß es eine Informationspflicht des Veranstalters gibt:

RTL - Wir retten ihren Urlaub

In diesem Zusammenhang sind mir dann diese nagelneuen Hotels "aufgestoßen", die in den Katalogen beworben werden - ohne scheinbar fertig zu sein. :thumbdown:

Ich sehe es übrigens ganz genau so, wie Du: das Hotel erst buchen, wenn damit zu rechnen ist, daß die Kinderkrankheiten einer Neueröffnung überstanden sind.

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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4

Mittwoch, 21. Juli 2010, 07:53

Die Hotels erst in den Katalog zu nehmen, wenn sie definitiv fertig sind, geht nicht auf. Die Kataloge für die nächste Saison kommen grob gesagt meist ein halbes Jahr im Voraus auf den Markt. Ein neues Hotel braucht aber auch vom ersten Tag an Gäste, um die Baukosten wieder reinzuholen. Kein Hotelier wird sein neu erbautes Hotel eine Saison lang leer stehen lassen wollen, nur um auf die nächsten Reisekataloge zu warten. Und selbst wenn ein Reiseveranstalter es sich zum Prinzip macht, nur komplett fertige Hotels unter Vertrag zu nehmen, dann wird er in vielen Fällen in die Röhre schauen, weil die Konkurrenz deutlich schneller war.

Oft finden sich in den Katalogen bei neuen Hotels aber entsprechende Hinweise. Bei den Hotelbildern steht irgendwo "Modellbild" dabei, im Text findet man irgendwo Phrasen wie z. B. "neu erbaute Anlage", "Eröffnung November 2010", etc..
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

5

Mittwoch, 21. Juli 2010, 08:37

:schlauch: Sina, ich meinte nicht den Reiseveranstalter, sondern mich(uns) als potentielle Kunden, die ganz einfach nur Urlaub buchen möchten.

Selbstverständlich braucht ein neues Hotel vom ersten Tag an Gäste - aber das muß ja nicht gerade ich sein! :knuddel:

6

Mittwoch, 21. Juli 2010, 10:20

Nachdem Sina ja sehr anschaulich die komplexen und ineinandergreifenden Störungen und Abläufe vor der Eröffnung eines Hotels aus der Sicht des Reiseveranstalters aufgezeigt hat, hier nochmal die Konsequenzen daraus, wenn es dann doch nicht klappt:

Gerade in der letzten Zeit haben Gerichte klargestellt, dass ein Urlauber noch vor Antritt seiner Reise über solche Zustände zu informieren ist.
Siehe hier bei Travelamigos

Mit allen Konsequenzen. Entweder, es wird so gehandhabt und der Kunde kann dann entscheiden:
Ich fahre trotzdem - ich ändere - ich storniere meine Reise.

Wird diese Information vor Abreise an den Kunden unterlassen, gilt es ohnehin schon als Reisemangel, der momentan mit 10 bis 15 Prozent (je nach Gericht) bewertet wurde.
Dazu kommen Reisemängel, die durch Unterschiede zwischen dem gebuchten und zugewiesenen Hotel liegen können. Wobei dem Kunden zumindest ein gleichwertiges Ersatzhotel anzubieten ist.
Addieren sich die Reisemängel auf über 50 Prozent, steht dem Kunden ausserdem Schadensersatz zu.

Dazu noch die Meinung eines Anwalts hier
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

7

Mittwoch, 21. Juli 2010, 10:29

Die Informationspflichten des Reiseveranstalters greifen natürlich nicht nur bei Hotelüberbuchungen.
Hier der "trockene" Gesetzestext dazu.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix