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Freitag, 2. Juli 2010, 13:05

Hotel überbucht

Urteil des Landgericht Köln Az: 23 O 435/08

Was war passiert:
- Familie wurde erst am Ankunftsflughafen und nicht vor Abreise darüber informiert, dass das gebuchte Hotel überbucht war.
- Die Unterbringung einer 4-köpfigen Familie erfolgte in einem Zimmer mit 1 Schlafraum anstatt in einem Zimmer mit 2 Schlafräumen.
- Unterschiede zwischen Ersatzhotel und gebuchtem Hotel.

Das Gericht nahm auch Bezug auf das Urteil des LG Frankfurt, das in diesem Thread hier schon angesprochen war.

Das LG Köln bewertete die Hotelüberbuchung wie folgt:
- 58% Minderung des Reisepreises aufgrund der Reisemängel.
- zusätzlich 58% als Schadensersatzanspruch, bezogen auf den Reisepreis.
Das Urteil im Detail
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."