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41

Mittwoch, 7. Juli 2010, 15:16

Also keine Möglichkeit, die Beträge als richtig oder falsch einzustufen. Keine Abrechnung/Belege der Airline dabei oder eine Hotelrechnung mit den Kosten.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

42

Mittwoch, 7. Juli 2010, 15:19

Also keine Möglichkeit, die Beträge als richtig oder falsch einzustufen. Keine Abrechnung/Belege der Airline dabei oder eine Hotelrechnung mit den Kosten.
Richtig. Ich weiß nicht, ob die Gesamtrechnung wirklich noch 1060,-€ betragen hat, wovon ich 447,-€ bezahlen soll oder ob die Rechnung eigentlich nur 300,-€ war, so dass FTI auch noch einen guten Gewinn einstricht.

Thorben-Hendrik

unregistriert

43

Mittwoch, 7. Juli 2010, 15:35

Die Frage ist....muss das unaufgefordert dabei liegen :denk:

44

Mittwoch, 7. Juli 2010, 17:05

Schau mal auf die Rechnung Deines Energieversorgers. Selbst die, bis auf das letzte Kilowatt aufgesplittet, ist oft Anlass zu Diskussionen. So eine "vorgeworfene" Zahl wäre für mich kein Grund für eine Zahlung. Im übrigen gibt es auch ein RV-Urteil über geforderte Nachzahlungen, wenn auch nicht bei "höherer Gewalt". Hier war es der Kerosinzuschlag. Ohne konkretes Aufbröseln läuft da gar nichts.
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Jimi Hendrix

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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45

Mittwoch, 7. Juli 2010, 17:14

Stimmt, Kerosin musste damals teilweise zurückgezahlt werden. Ist schon länger her und auch nicht ganz vergleichbar mit der Aschewolke, aber auch da ging es u. a. um die unklare Definition des Betrages.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

46

Mittwoch, 7. Juli 2010, 17:28

Thorben-Hendrik

Zu Deiner Frage: Zumindest nach Erhalt der Rechnung würde ich die Aufforderung starten.
Ist immer gut, wenn der Ball in der anderen Spielfeldhälfte liegt. :rolleyes:
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Jimi Hendrix

47

Mittwoch, 14. Juli 2010, 18:52

Wir haben auch letztens eine Rechnung von FTI bekommen und haben uns erstmal aufgeregt... das ist eben die natürliche Reaktion auf Nachzahlungen. Ich finde es auch blöd, dass wir jetzt zahlen müssen aber ich habe eingesehen dass FTI daran nicht schuld ist sondern einzig dieser bes***ssene Vulkan! Grrrr... :) Naja, außerdem waren wir sehr zufrieden mit dem Service von FTI vor Ort, als wir in der Türkei stecken geblieben sind (und da haben wir auch ganz schöne Horror-Erzählungen von anderen Reiseveranstaltern gehört...). Im Endeffekt ist es klar, dass FTI nicht alle Kosten übernehmen kann. Es war eben eine blöde Naturkatastrophe die vielen Menschen Stress bereitet hat und wir haben damit jetzt auch (gottseidank) langsam abgeschlossen. Soll nur bitte NIE NIE NIE wieder vorkommen. :ironic:

Sternedieb

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48

Donnerstag, 15. Juli 2010, 01:30

Im Endeffekt ist es klar, dass FTI nicht alle Kosten übernehmen kann.


@ lotus

zuerst ein herzliches Willkommen.

Warum ist es klar, dass FTI die Kosten nicht bezahlen kann? Angeblich hat FTI ja angekündigt, die Kosten zu übernehmen. Warum kündigt man zuerst die volle Übernahme an und verschickt dann doch eine Rechnung?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

49

Freitag, 16. Juli 2010, 14:36

Hallo Lotus,

ich stimme dir ja generell zu, aber nachdem uns mündlich vorort zugesichert worden ist, dass uns keine Kosten entstehen würden, finde ich eine Abschlußrechnung ungerecht. Vor allem, dass dies erst nach 11 Wochen geschehen ist. Ein Infoschreiben direkt nach dem Urlaub, in welchem wir darauf aufmerksam gemacht werden, dass wir noch eine Abschlußrechnung erhalten würden, wäre fairer gewesen. Ich habe keine 447,-€ über, die ich jetzt mal eben bezahle. Was mich auch stört ist, dass von den 447,-€ zwei Drittel für die angeblichen Mehrkosten der Rückreise sein sollen. Anstatt Direktflug von Antalaya nach Hamburg, sind wir nach Linz/Österreich und mit dem Bus weiter nach Hamburg. In der Türkei sagte uns der Reiseleiter, dass wir den ersten Flug nehmen müssten, ansonsten würde unser Rückflug verfallen und wir müssten uns selbst um die Rückreise kümmern. Kosten sollten uns auch hier nicht entstehen.

Schöne Grüße

Dollinger

50

Freitag, 16. Juli 2010, 14:44

Abschlußrechnung ungerecht. Vor allem, dass dies erst nach 11 Wochen geschehen ist.


Die Frage, die sich da zusätzlich stellt ist ja, ob auch ein Reiseveranstalter an die ultimative 4 Wochen - Reklamationsfrist nach Beendigung einer Reise gebunden ist. So wie jeder Reisegast, der Ansprüche geltend machen will. Und ob nach diesen 4 Wochen auch sein Anspruch verfällt, egal ob berechtigt oder nicht.
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

51

Freitag, 16. Juli 2010, 18:15

@ Cuate

die 4 Wochen gelten für REISEMÄNGEL! :cool:

Hier geht es aber nicht um einen Reisemangel sondern um eine schnöde Geld-Forderung....die verjährt bekanntermaßen unter Privatleuten 3 Jahre nach dem Entstehungsjahr und bei Kaufleuten 2 Jahre nach dem Entstehungsjahr!

FTI hat also bis 31.12.2012 Zeit die Forderung einzuklagen! :pfft:

52

Freitag, 16. Juli 2010, 19:47

:denk: Da liegst Du wohl richtig, war auch nur so ein Gedanke. Danke
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Jimi Hendrix

53

Montag, 19. Juli 2010, 11:54

Noch ein wichtiger Hinweis für Betroffene: Auf keinen Fall die Rechnung in den Schrank legen, sondern bei berechtigten Zweifeln auf alle Fälle Widerspruch einlegen.

Ansonsten droht den Betroffenen ein Schufa-Eintrag als Folge einer kürzlich in Kraft getretenen Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz.

Demnach ist die Übermittlung personenenbezogener Daten an Auskunfteien zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat ! (Quelle welt online 19.07.10)

Gilt zukünftig natürlich auch dann bei jeder zweifelhaften Forderung.
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Jimi Hendrix