Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

21

Donnerstag, 1. Juli 2010, 08:28

Hallo Heidl - und herzlich willkommen bei den Travelamigos. Was mich jetzt speziell interessiert, ist Deine Info "Mehrkosten schön aufgeschlüsselt". Meinst Du damit, Hotelkosten und Flugkosten aufgeführt oder gibt es noch eine detaillierte Anlage wie Kopie der Rechnung der Fluggesellschaft, Kopie der Hotelrechnung usw. ?

Wenn die Flug-Mehr-kosten schon das mehr als 2,5 fache des ursprünglichen Betrages ausmachen, dann stellt sich die Frage, wer hieran profitiert. Ist der Flug mit der gleichen Airline durchgeführt worden, die auch vorher für den Rückflug eingeplant war? Ist der Flug auf der gleichen Strecke Start-Ziel oder ganz woanders hingegangen?
Habt ihr selbst noch zusätzliche Kosten gehabt, die man evtl. dagegenrechnen kann?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

22

Donnerstag, 1. Juli 2010, 08:44

Das mit den Flugkosten ist normal.......es wird mit "besonderen" Einsatz der Airline begründet - Sonderflug, zusätzliche Flugpersonal, Überstunden etc. , die Airlines gehen von "Normalpreisen" aus.....da kostet der Flug dann nicht € 270.- wie im Spezialpreis sonder €1200.- als Normalpreis....

In der Domrep wurde € 700.- pP für den einfachen Flug ZUSÄTZLICH kassiert- bei exakt dem gleichen Flug nur mit neuer Flugnummer!

Es wurde da ein Flugpreis von ca. €2200.- zu Grunde gelegt......das zahlt sonst auch fast Niemand! :cool:

Wir hatten echt super Glück, das CO die AF Tickets ohne Zusatzkosten einfach anerkannt hat.....und sogar noch den LH Anschlussflug kostenlos für uns dazu gekauft hat! :corräkt:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (1. Juli 2010, 08:47)


23

Donnerstag, 1. Juli 2010, 12:12

Vielen Dank für die Rückmeldungen (bin zum ERSTEN MAL in einem Forum)

Hallo cuate,

Eine Rechnung haben wir nur von FTI bekommen. Wir hatten keine zusätzlichen Kosten. Wir kamen mit der gleichen Airline und am gleichen Flughafen zur selben Zeit zurück wie gebucht.

Ich denke wir warten die 1. Mahnung mal ab und dann sehen wir weiter. Oder doch den Anwalt einschalten???? Ich weiß nicht....

Mich ärgert einfach das Verhalten, dass unser Reiseleiter andere Anbieter sehr schlecht gemacht hat ...... und wir haben soooo viel Glück mit FTI.

LG

Heidl

Thorben-Hendrik

unregistriert

24

Donnerstag, 1. Juli 2010, 14:32

Ich denke Du wirst um die Zahlung nicht drum rum kommen.....mit oder ohne Anwalt.

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

25

Sonntag, 4. Juli 2010, 15:03

Ich denke Du wirst um die Zahlung nicht drum rum kommen



Hat FTI den Reisevertrag vor Ort gekündigt?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Thorben-Hendrik

unregistriert

26

Sonntag, 4. Juli 2010, 16:20

Nach dem was hier steht....erfolgten wohl alle Leistungen unter Vorbehalt.
Wenn dies so aus gehangen hat dann ist es klar.

Wobei ich mir nicht einmal sicher bin.....ob es aus juristischen Gründen einer Kündigung bedurft hätte......denn der Vertrag zumindest für die Hotelleistung....läuft ja auch automatisch mit Ablauf der gebuchten Nächte aus..... :cool:

27

Montag, 5. Juli 2010, 12:22

Gar nichts wurde gekündigt, weder schriftlich noch mündlich. Wie gesagt, uns wurde täglich mitgeteilt, dass wir für die ersten 3 Tage/Nächte nichts bezahlen müssen. Haben uns jetzt mal vom Rechtsanwalt nen feinen Brief aufsetzen lassen. Mal gucken was passiert.

LG

Heidl

28

Montag, 5. Juli 2010, 12:53

Wer ist denn in einem solchen Fall in der Beweispflicht?

Der RV der behauptet/angibt informiert zu haben, dass er die Kosten nicht übernimmt oder die Urlauber, die behaupten/angeben ihnen sei mitgeteilt worden die Kosten würden vom RV übenommen!? :denk: Zeugen für die Aussage des RL müsste es in dem Fall geben ...
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

29

Montag, 5. Juli 2010, 13:49

Im Prinzip derjenige, der behauptet - und klagt. Wegen der umgekehrten Zahlpflicht (keine 100% Vorauszahlung wie bei Pauschalreisen gemeinhin üblich) dann wohl der RV.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

30

Dienstag, 6. Juli 2010, 22:30

Das gibt es doch nicht. Zuerst behaptet FTI die Kosten würden übernommen werden und dann schicken sie den Kunden eine Rechnung.

31

Mittwoch, 7. Juli 2010, 13:08

Nachträgliche Rechnung 11 Wochen nach Urlaubsende

Hallo,

ich möchte mich auch melden, da mich das Verhalten von FTI aufregt.

Meine Frau, Tochter und Schwester saßen drei Tage in Side/Türkei im Hotel "Voyage Sorgun" fest. Statt am 18.04. sind wir erst am 21.04. abgereist. 18.04. haben wir ein Schreiben mit dem Hinweis erhalten, dass die erste Nacht übernommen wird und der Rest vorbehaltlich übernommen wird. Von Kündigung des Vertrages kann doch hier nicht die Rede sein.

Unser Reiseleiter war zweimal täglich vorort und hat stets betont, dass alle bisher zusätzlich angefallenen Kosten von FTI übernommen werden. Zitat Reiseleiter: "Seien Sie froh, dass Sie mit uns reisen. Die Kunden anderer Reiseveranstalter müssen alle selber bezahlen." Lediglich am dritten Verlängerungstag hat uns der Reiseleiter mitgeteilt, dass bei einer weiteren Verlängerungsnacht, FTI zwar die Kosten vorerst übernimmt, aber im Nachhinein diese Kosten dann an die Gäste weiterreichen muss. Am Nachmittag des dritten Verlängerungstages haben wir dann erfahren, dass wir noch am gleiche Abend abreisen würden. Das Flugziel würden wir am Flughafen erfahren. Wir haben uns vielmals bedankt und auch noch einmal mündlich bestätigt bekommen, dass keine Kosten für uns anfallen würden. Als Dankeschön sollen wir FTI bei allen Bekannten empfehlen.

Unser Flug ging dann nicht wie eigentlich gebucht von Antalya nach Hamburg, sonder von Antalya nach Linz/Österreich und von dort mit von FTI angemieteten Bussen weiter nach Hamburg (13,5 Stunden Busfahrt). Trotz der anstrengenden Rückreise waren wir immer noch froh, dass wir bei FTI gebucht hatten.

Ich habe wirklich jedem Bekannten im Nachhinein FTI empfohlen und zwei befreundete Familien haben innerhalb der letzten 11 Wochen, aufgrund unseres Feedbacks, bei FTI ihren Urlaub gebucht.

Jetzt bekomme ich eine Gesamtrechnung von etwas über 1000,-€, wovon wir 447,-€ (133,-€ für zwei zusätzliche Übernachtungen und 314,-€ für zusätzliche Rückreisekosten) zu tragen hätten. Die erste zusätzliche Übernachtung sowie die Hälfte der Kosten übernimmt FTI. Ich habe aber keine 447,-€ in der Portokasse, um die Rechnung zu bezahlen.

Was kann ich machen?

Muss ich bezahlen, soll ich der Rechnung schriftlich widersprechen oder soll ich erst einmal nichts unternehmen?

Ich bin rechtlich nicht wirklich bewandert und habe naiverweise gutmütig den Aussagen des Reiseleiters vertraut.

Warum kündigt FTI nicht in der ersten Woche nach dem Urlaub den Vertrag und weist darauf hin, dass wir in den nächsten Monaten noch eine Abschlußrechnung erhalten würden. Dann hätte ich mich zwar auch beschwert, aber ich hätte FTI nicht weiterempfohlen. Dies regt mich nämlich am meisten auf. Ich habe tatsächlich Werbung für diesen Reiseveranstalter betrieben. Eine Kündigung vorort wäre mir da erheblich lieber gewesen, dann hätten wir uns ein günstigeres Hotel gesucht und hätten die Kosten selber steuern können. So vermute ich, dass FTI auch noch davon profitiert, weil Gesamtrechnung wahrscheinlich nur etwa 400,-€ betrug, FTI daraus dann aber mehr als 1000,-€ gemacht hat und ich 447,-€ zahlen soll.

Ich halte dies für Betrug (umgangssprachlich), da ich nicht weiß, wie dieses Wort rechtlich definiert ist.

32

Mittwoch, 7. Juli 2010, 13:13


Was kann ich machen?

Muss ich bezahlen, soll ich der Rechnung schriftlich widersprechen oder soll ich erst einmal nichts unternehmen?
Hallo Dollinger;
herzlich Willkommen hier bei den Travelamigos! Aber eine Rechtsberatung darf Dir hier niemand geben, der nicht Anwalt ist! Meine Empfehlung: Auf jeden Fall eine Rechtsberatung bei einem Anwalt holen... :ironic:
:urlaub1:

mogan13

Master Amigo

Beiträge: 1 561

Wohnort: Grefrath

Beruf: Reiseverkehrskauffrau

  • Nachricht senden

33

Mittwoch, 7. Juli 2010, 13:32

18.04. haben wir ein Schreiben mit dem Hinweis erhalten, dass die erste Nacht übernommen wird und der Rest vorbehaltlich übernommen wird


Der Knackpunkt könnte tatsächlich dieses Wort "vorbehaltlich" sein, mit anderen Wortenes könnte sein das wir übernehmen muss aber nicht. Das ist genau so eine nette Umschreibung wie das Wort "voraussichtlich" bei den Flugzeiten.

Ich würde an deiner Stelle auch die Beratung eines Anwalts in Anspruch nehmen, wie Bear Dir schon geraten hat.
:pfft: Nehmt mich so wie ich bin, anders gibt´s mich nicht!

Thorben-Hendrik

unregistriert

34

Mittwoch, 7. Juli 2010, 13:35

Ich gehe davon aus, dass FTI rechtlich gut abgesichert ist und es nur in wenigen Einzelfällen gelingen wird, die Zahlung ab zu wenden. :skeptisch:

35

Mittwoch, 7. Juli 2010, 14:24

Ich gehe davon aus, dass FTI rechtlich gut abgesichert ist und es nur in wenigen Einzelfällen gelingen wird, die Zahlung ab zu wenden. :skeptisch:


Davon gehe ich leider auch aus.



Vielen Dank für eure Tipps. Ich denke, dass ich dann wohl einen Rechtsanwalt einschalten muss. Über weitere Tipps oder Erfahrungen von eurer Seite würde ich mich freuen.

Hat jemand schon Erfolg gehabt bei einer solchen Klage?

Schöne Grüße

Dollinger

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

36

Mittwoch, 7. Juli 2010, 14:37

:welcome: Dollinger!

Die Aussagen des Reiseleiters vor Ort müssen nachgewiesen werden. Schriftlich wird er die Aussagen wohl nicht getätigt haben - das wäre ideal. Aber habt Ihr vielleicht Zeugen dafür, daß der Reiseleiter die Kostenübernahme zugesichert hat? Vielleicht Urlaubsbekanntschaften, Mitreisende, etc.?

Ich gehe davon aus, daß FTI nicht einräumen wird, daß bei der Kommunikation vor Ort Fehler unterlaufen sind. Auch der Reiseleiter, der sicherlich eine Stellungnahme abgeben muss, wird wahrscheinlich bestreiten, daß er den Gästen kostenfreie Übernachtungen und Rückflüge zugesagt hat. :hmpf:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

37

Mittwoch, 7. Juli 2010, 14:43

Und sollte er dies wirklich beweisbar getan haben.....mündlich....so hat er seine Kompetenzen überschritten und haftet somit persönlich.......nur eine persönliche Klage gegen den Reiseleiter in der Türkei...... :denk: :pfft:

Egal wie man es dreht und wendet....FTI ist recht gut abgesichert...und haben es Euch ja auch schon bereits schriftlich vorher angekündigt :cool:

In sofern warne ich davor.....schlechtem Geld durch einen Prozess gutes hinter her zu werfen......wenn man natürlich sicher ist.....das einen der Prozess nix kostet....dann sieht es anders aus! :dackel:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (7. Juli 2010, 14:51)


38

Mittwoch, 7. Juli 2010, 14:50

:welcome: Dollinger!

Die Aussagen des Reiseleiters vor Ort müssen nachgewiesen werden. Schriftlich wird er die Aussagen wohl nicht getätigt haben - das wäre ideal. Aber habt Ihr vielleicht Zeugen dafür, daß der Reiseleiter die Kostenübernahme zugesichert hat? Vielleicht Urlaubsbekanntschaften, Mitreisende, etc.?

Ich gehe davon aus, daß FTI nicht einräumen wird, daß bei der Kommunikation vor Ort Fehler unterlaufen sind. Auch der Reiseleiter, der sicherlich eine Stellungnahme abgeben muss, wird wahrscheinlich bestreiten, daß er den Gästen kostenfreie Übernachtungen und Rückflüge zugesagt hat. :hmpf:

Hallo,

ich habe mit Absicht das Datum des Urlaubs und das Hotel in der Türkei mit reingeschrieben, da ca. 50 Urlauber von FTI in dem Hotel festsaßen. Wenn einer von denen auch gerade eine Rechnung erhalten haben sollte und dies nicht "verstehen" kann, dann hoffe ich, wird derjenige vielleicht nach Erfahrungen von anderen suchen und evtl. über meinen Beitrag stolpern

39

Mittwoch, 7. Juli 2010, 14:57

Um die Kosten zunächst möglichst gering zu halten, reicht es meiner Meinung nach momentan aus, zunächst schriftlich den Forderungen zu widersprechen. Einen Anwalt würde ich persönlich erst in der "heissen" Phase hinzuziehen, sobald der Veranstalter einen Mahnbescheid erlässt. Dem natürlich fristgemäss - mit oder ohne Anwalt - widersprochen werden kann. Der Veranstalter muß sich mit etlichen ( 100erten ) Einzelklagen rumschlagen und wird, so wie das Thema erörtert wird, mit Widersprüchen rechnen. Kann zudem sein, dass er sich erst mal nur einige Fälle herauspickt, um einen Trend bei den Urteilen zu erhalten. Auch für den RV eine wackelige Angelegenheit.

Was mich immer noch interessiert: Sind der Rechnung Belege beigefügt, die die Abrechnung transparent machen ?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

40

Mittwoch, 7. Juli 2010, 15:09

In der Rechnung ist lediglich aufgelistet, welcher Betrag wofür ist.

Z. B. 133,-€ für zwei zusätzliche Übernachtungen; 314,-€ für Mehrkosten bei Rücktransport