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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (1. Juli 2010, 08:47)
Ich denke Du wirst um die Zahlung nicht drum rum kommen
Hallo Dollinger;
Was kann ich machen?
Muss ich bezahlen, soll ich der Rechnung schriftlich widersprechen oder soll ich erst einmal nichts unternehmen?
18.04. haben wir ein Schreiben mit dem Hinweis erhalten, dass die erste Nacht übernommen wird und der Rest vorbehaltlich übernommen wird
Ich gehe davon aus, dass FTI rechtlich gut abgesichert ist und es nur in wenigen Einzelfällen gelingen wird, die Zahlung ab zu wenden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (7. Juli 2010, 14:51)
Dollinger!
Die Aussagen des Reiseleiters vor Ort müssen nachgewiesen werden. Schriftlich wird er die Aussagen wohl nicht getätigt haben - das wäre ideal. Aber habt Ihr vielleicht Zeugen dafür, daß der Reiseleiter die Kostenübernahme zugesichert hat? Vielleicht Urlaubsbekanntschaften, Mitreisende, etc.?
Ich gehe davon aus, daß FTI nicht einräumen wird, daß bei der Kommunikation vor Ort Fehler unterlaufen sind. Auch der Reiseleiter, der sicherlich eine Stellungnahme abgeben muss, wird wahrscheinlich bestreiten, daß er den Gästen kostenfreie Übernachtungen und Rückflüge zugesagt hat. :hmpf: