Hallo Dodo,
also zunächst einmal ist das Verhalten von FTI freundlich ausgedrückt "etwas ungeschickt". Natürlich ist den Reiseverstaltern und Fluggesellschaften ein riesiger Schaden durch die Aschewolke entstanden. Das müsste jedem klar sein. Viele Veranstalter haben Ihren Gästen die Kosten ganz oder teilweise in Rechnung gestellt, um den Schaden etwas zu minimieren.
Viele Reisende sind empört und zu Recht sauer - vor Ort wurde denen natürlich die Übernahme zusätzlicher Kosten zugesagt.
Das ist ein interessanter Punkt. Gibt es darüber einen Nachweis? Denn wenn den Gästen die Übernahme zusätzlicher Kosten vor Ort zugesagt worden ist, dann kann der Veranstalter nicht im Nachhinein ankommen und noch Kosten in Rechnung stellen. Das hätte er wenn überhaupt, vor Ort tun müssen. Denn dann hätten die Gäste noch die Wahl gehabt, ob sie die erforderlichen Verlängerungsnächte kostenpflichtig im Hotel verbringen, am Flughafen campieren, sich eine andere/günstigere Unterkunft suchen, auf der Straße schlafen, etc.. Die meisten wären zwar ohnehin im gebuchten Hotel geblieben und hätten die Mehrkosten gezahlt, aber dennoch muss man den Gästen die Wahl lassen.
Wenn die Verträge vor Ort gekündigt wurden, ist die Rechtslage klar.
Stimmt. Dann muss der Gast selbst zusehen, wo er in den unfreiwilligen Verlängerungsnächten schläft. Das war aber aber FTI nicht der Fall. Die Gäste wurden vor Ort über die Übernahme der Kosten informiert, wenn sie im gebuchten Hotel bleiben - warum sollten sie dann ausziehen und sich auf eigene Kosten woanders einbuchen?
Wenn entsprechende Beweise für die Zusage der Kostenübernahme durch FTI vorliegen (am besten natürlich schriftlich und hier ist der Wortlaut eines ggf. vor Ort an die Gäste verteilten Infoschreibens sehr wichtig) und FTI sein Schreiben nicht als verspäteten Aprilscherz an die betroffenen Gäste geschickt hat, würde ich zur Heranziehung eines Anwaltes raten. Denn wenn vor Ort keine "Vorbehaltserklärung" nach dem Motto "Wir übernehmen erst einmal die Kosten, werden Ihnen die erforderlich gewordenen Verlängerungsnächte aber nach Reiseende in Rechnung stellen" abgegeben worden ist, dann stehen die Chancen auf ein Urteil zugunsten der betroffenen Gäste nach meiner Einschätzung gut. Wurde seitens FTI schon angekündigt, daß die Mehrkosten nach Reiseende ggf. in Rechnung gestellt werden, lohnt sich eine Klage nicht. Dann hat FTI sich rechtlich abgesichert und die Mehrkosten müssen von den Gästen beglichen werden.
In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis, da ja viele, viele Gäste davon betroffen sind: In Deutschland sind Sammelklagen nicht zugelassen. Man kann sich z. B. hier vernetzen, sich austauschen - aber zum Anwalt gehen, um seine Ansprüche geltend zu machen muss jeder selbst. Auch ein Hinweis an die Verbraucherzentrale sollte erfolgen.