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Freitag, 18. Juni 2010, 15:34

Kreuzfahrt: Kein Kerosinaufschlag ohne nachvollziehbare Begründung

Kreuzfahrtreedereien dürfen einen Treibstoffzuschlag nicht ohne erklärende Worte einkassieren.

Ein Unternehmen musste den geforderten Aufpreis daraufhin zurückzahlen. Das Unternehmen machte keine Angaben "zur Ölpreisentwicklung, zu den transportabhängigen Mehrkosten und zur Bemessung des Anteils, welcher auf die Reisenden umgelegt worden ist", befand das Gericht. Dadurch war es nicht möglich festzustellen, ob der Treibstoffzuschlag "dem Grunde nach gerechtfertigt war"

AG Rostock 41 C 294/09
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."