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Flugzeitenänderungen - Infopflicht für Reisebüros
Das Amtsgericht Hamburg hat unter Az 316 C 151/09 entschieden, dass Reisebüros nicht nur die Pflicht haben, ihre Kunden bei
Flugzeitänderungen zu informieren, sondern auch die Beweislast dafür tragen. Allerdings kann im Einzelfall vom Reisenden eine Mitwirkungspflicht verlangt werden.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Es sollte doch für ein gutes Reisebüro selbstverständlich sein, Infos zu einer Flugzeitenänderung wenn man diese bekommt sofort an den Kunden weiter zu leiten.
Nehmt mich so wie ich bin, anders gibt´s mich nicht!
Zwischen Erwartungshaltung und der Praxis liegen wohl hier und da Welten.
Jedenfalls ist das dann auch geklärt
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."