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1

Montag, 10. Mai 2010, 21:04

Wer wenig zahlt, hat eher keine Ansprüche

So könnte man verkürzt das Urteil des Landgericht Düsseldorf darstellen. Demnach ist Schimmel kein absoluter Reisemangel, der den Pauschalurlauber dazu berechtigt, sein Geld zurückzuverlangen. Zumindest dann, wenn der Schimmel in geringem Ausmaß in einem 3-Sterne-Hotel in der Türkei zu finden ist und wenn der Urlaub ausgesprochen günstig ist.
Dann muss dieser toleriert werden. Az.: 22 S 93/09

:Nope: - wenn es um Gesundheit geht, kann ich das nicht nachvollziehen. Auch bei "Billigangeboten" sollte man doch zumindest Hygiene und Sauberkeit erwarten dürfen, oder?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Montag, 10. Mai 2010, 21:14

Das mit dem Schimmel kann ich auch nicht nachvollziehen, allerdings steht dort auch es sei nicht genau belegt worden wo und in welchem Ausmaß der Schimmel genau war. Oder habe ich das falsch interpretiert?

Allerdings würde ich auch in der Türkei kein 3 Sterne Hotel buchen weil ich schon davon ausgehen würde das da schon einiges im Argen liegt. Außerdem denke ich das man in einem 3 Sterne Hotel auch schon hinnehmen muß das mal ein Kaffeefleck oder Krümel auf der Tsichdecke sind oder auch das Besteck Wasserflecke hat, so steht es jedenfalls im Urteil. Also ich würde sagen, na was hast du denn erwartet ?

Aber jeder denkt da natürlich anders. Wie gesagt ich würde für den Urlaub kein 3 Sternehotel in der Türkei buchen.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

3

Montag, 10. Mai 2010, 21:17

Das man für ein günstiges Angebot und bei einem 3-Sterne-Hotel in der Türkei nicht allzuviel erwarten darf, ist auch nachvollziehbar. Dennoch, bei Schimmelsporen hört der Spaß auf und auch mein Verständnis für die Urteilsbegründung. In diesem Punkt.
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Jimi Hendrix

4

Montag, 10. Mai 2010, 21:23

Ja das mit dem Schimmel geht nicht in einem Hotel, sehe ich auch so.

Ich denke das Urteil ist in dieser Beziehung so ausgefallen weil es nicht eindeutig bewiesen werden konnte oder ?
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Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

5

Montag, 10. Mai 2010, 21:25

Kann man so sehen, aber die Begründung wird so manchen dazu verleiten, erst mal bei Schimmel-Reklamationen generell Ansprüche abzulehnen. Und was ist günstig und wo fängt der Anspruch an?
Wieviel Schimmel ist zulässig im Verhältnis zum gezahlten Hotel-Tagespreis?
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Fitschi

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6

Montag, 10. Mai 2010, 21:30

Schimmel ist ungesund,in einem schimmeligen Zimmer bleibe ich ganz bestimmt nicht, egal ob der Urlaub "günstig" gebucht ist oder nicht.
Ich denke wenn´s um die Gesundheit geht hört der Spaß auf, ich verstehe so ein Urteil, ehrlich gesagt nicht :püh:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

7

Montag, 10. Mai 2010, 21:33

Stimmt Cuate, so habe ich es nicht gesehen.
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Helmut Schmidt

Sternedieb

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8

Samstag, 15. Mai 2010, 00:26

Zumindest dann, wenn der Schimmel in geringem Ausmaß in einem 3-Sterne-Hotel in der Türkei zu finden ist und wenn der Urlaub ausgesprochen günstig ist.



Würde dann wohl auch bedeuten, dass ein Mieter in Deutschland, wenn die Wohnung ausgesprochen günstig ist - Schimmel akzeptieren muss.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Sonnenschein

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9

Samstag, 15. Mai 2010, 14:43

Niemand sollte. weder in seiner Wohnung in Deutschland oder in seinem gebuchten Hotelzimmer Schimmel akzeptieren müssen...
ich finde das Urteil beschi..eiden..denn man kann Abstriche beim Essen, Pool, Getränke machen. aber mein Hotelzimmer möchte ich auch dann, falls ich günstig gebucht habe Schimmelfrei!!
errare humanum est ..