Die Insolvenz der Kayi Group und der dazugehörigen GTI und Buchmal und deren X-Abteilungen haben es gerade verdeutlicht: Der Sicherungsschein, der im Insolvenzfall die Reisegelder der Pauschalreisekunden absichern soll, ist für eine schnelle Hilfe der Betroffenen ebenso unbrauchbar wie auch in weiten Teilen unsicher.
So hat sich der Deckelungsbetrag seit 2002 nicht erhöht, obwohl Reisen in diesem Zeitraum erheblich teurer geworden sind.
Unsicher auch dahingehend, dass bei einem GAU, der
Größten
Anzunehmenden
Urlaubsinsolvenz eines der großen Veranstalter, der Sicherungsbetrag hinten und vorne nicht reichen wird, um den Kunden annähernd die eingesetzten Gelder zurückzubringen und er lediglich einen geringen %-Anteil im Rahmen der auszuschüttenden Quote zurückerhalten wird.
Und eins ist klar, auch der eine oder andere der großen Veranstalter kämpft momentan, um seinen Verpflichtungen bei Banken nachzukommen.
Da schon bei einem relativ kleinen Veranstalter wie der GTI das Volumen in diesem Jahr zu einem recht großen Anteil in Anspruch genommen werden wird, bleibt nicht viel Spielraum für eine evtl. weitere Insolvenz, die diesen Versicherer über einen anderen, bei ihm versicherten Reiseveranstalter in diesem Jahr treffen könnte. Werden die 110 Mio Euro Schadenssumme überschritten, gibt es nur noch prozentual eine Auszahlung.
Was wäre schnellstens zu verbessern?
Es kann nicht sein, dass nur der von der Insolvenz getroffene Versicherer alle Leistungen erbringen muß, hier sollte ein großer Topf aller Reiseveranstalter und Reiserückversicherer in ( unbegrenzter? ) Höhe zur Verfügung stehen, wo dann die Gesamtschadenssumme unter allen Versicherungen prozentual entsprechend der ausgegebenen Reise-Sicherungsscheine gezahlt wird.
Abschlagszahlungen nach Eintritt eines Schadenfalls wären für die Betroffenen eine weitere Verbesserung
Auch Einzelbausteine wie Hotel- oder Flugbuchungen integrieren
Ansonsten?
Wird das jetzige System schneller an seine Belastbarkeitsgrenzen kommen, als man denkt.
Und soll niemand sagen, er wäre nicht darauf hingewiesen worden.