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Dies unterstreicht wieder einmal meine Meinung zum Reisepreis-Sicherungsschein: Seriöse Unternehmen brauchen ihn nicht und bei denen, die Schindluder damit betreiben, bleibt der Reisende mit seinen eigentlich "gesicherten" Ansprüchen auf der Strecke. Eine echte Luftnummer.
Bedeutet "praktisch" - man hat keinen Schutz, kann aber im Versicherungsfall mittels dieses Sicherungsscheins "seine Ansprüche" beim Sicherungsgeber einklagen und auch die eigenen Mehraufwendungen zurückverlangen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Oktober 2010, 08:45)
Denn die zuständige Insolvenzversicherung der Zurich Versicherung AG ist der Meinung, es handle sich bei der abgebrochenen Kreuzfahrt gar nicht um einen Versicherungsfall. Weil die Reise nicht ausdrücklich wegen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, sondern offiziell wegen eines Maschinenschadens abgesagt wurde. Insolvenz meldete der Veranstalter erst zwei Wochen später an.
ach übrigens habe im oktober gebucht und im november voll bezahlt
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (16. Mai 2012, 21:39)
das ist aber bei manchen ebenfalls ein entscheidender Grund den Großteil schon im Vorhinein zu bezahlen. Auf unserer Buchungsbestätigung steht zum Beispiel: Restbetrag fällig bis xx.xx.xxxx . Ich möchte nicht wissen wieviele diese Frist übersehen - wirklich übersehen. Als ob der RV gerade danach hofft das der Kunde die Frist verstreichen lässt um eine Mahngebühr zusätzlich einzuheben .Aber der Zeitpunkt der Zahlungen macht eben den entscheidenden Unterschied.