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701

Dienstag, 25. November 2014, 14:14

Flugzeug von Service-Fahrzeug beschädigt

"Im konkreten Fall kamen drei Frauen 2011 auf dem Weg von Frankfurt mit mehr als sechs Stunden Verzug im türkischen Antalya an. Das Luftfahrtunternehmen Condor erklärte, Grund sei ein Unfall vom Vorabend. Ein Treppenfahrzeug sei gegen eine Maschine gefahren und habe sie beschädigt, der Flieger habe ausgetauscht werden müssen."

Entschädigung wegen Verspätung fällig, urteilte der EuGH unter C394/14
und verwies den Fall zurück an das AG Rüsselsheim.

Quelle und Details hier: http://www.wz-newsline.de/home/reise/rei…echte-1.1796547
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

702

Dienstag, 25. November 2014, 15:56

Ja ja...die Journalisten :ironic:

Es ging um einen Flug von AYT nach FRA

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/…/cp140157de.pdf
Freedom's just another word for nothing left to lose...

703

Dienstag, 25. November 2014, 16:58

Zum Glück (für den Fluggast) EU-Airline. Sonst hätte es gar nix an Ansprüchen gegeben auf der Route Richtung EU.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

704

Freitag, 28. November 2014, 11:26

Auch bei Pauschalreisen

gilt die 3-jährige Verjährungsfrist bei zu leistenden Ausgleichszahlungen wegen Flugstornierung bzw. Flugverspätung.

http://www.wz-newsline.de/home/reise/rei…stung-1.1802072
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

705

Samstag, 29. November 2014, 12:03

Argumentativ könnte man dies ABER auch aus der jüngsten BGH Entscheidung zur Auslegung der Anrechnungsvorschrift des Art 12 I S. 2 EU/VO rückschließen. Demnach gibt es ja dort jetzt keine Priortät des in Anspruch zu Nehmenden mehr, gleich ob Pauschalreisender zuerst die Airline oder umgekehrt erst VA in Anspruch nimmt, erfolgt eine Anrechnung, so daß es auch deshalb einen Gleichlauf der Verjährung, beginnend ab dem geplanten Rückkehrtag , Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

D.h. hieße aber auch, daß entgegen dem Wortlaut des § 651 g II S. 1

"Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in zwei Jahren." - ausgelegt würde, was über den Wortsinn von zwei (!) Jahren hinausginge!!!

hmmmmmm..... :denk:

Egal, wenn ein Mangel vorhanden, wird erst der VA belangt und danach die Airline! Bleibt alles beim "Alten" . :corräkt:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

706

Samstag, 29. November 2014, 12:13

Ergänzend: Immer dann, wenn das deutsche Sachrecht anzuwenden ist, unterliegt das der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB (3 Jahre). Dies wurde für die Ausgleichszahlungen so bestätigt.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

707

Samstag, 29. November 2014, 12:24

Gute Argumentation cuate :corräkt:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. November 2014, 12:26)


708

Mittwoch, 14. Januar 2015, 14:09

Servus und erstmal :welcome: =)

Ich hoffe hier Leute zu finden die ebenfalls von folgender Condor Verspätung / Ausfall betroffen waren:

Rückflug von Punta Cana nach Frankfurt, regulärer Abflug am 27.12.2014 um 19.55 Uhr Ortszeit, Flugnummer DE 6233 / DE6233.
Der Rückflug ging tatsächlich am 29.12. gegen 0.40 Uhr aus Punta Cana los.

Zwischenzeitlich wurden wir in das Melia Caribe Tropical (Punta Cana) einquartiert.

Als Gründe wurden folgende Dinge genannt:

1) Flugzeug musste enteist werden
2) Startbahn musste enteist werden
3) Technischer Defekt/Mängel des Flugzeugs, deshalb Austausch der Maschine in München
4) Crew über ihre erlaubte Tagesflugzeit gekommen. Organisation von Ersatzcrew bzw. Pause der regulären Crew.

Verzögerung waren insgesamt also fast 29 Stunden gegenüber der geplanten Rückflugzeit.

Über das Online-Formular von Condor (condor.com/de/hilfe-kontakt/kontakt/buchung-flug/reklamation-zum-durchgefuehrten-flug.jsp) habe ich vor ca. zwei Wochen den Flug reklamiert und 2 x 600 € Entschädigung gefordert (Da über 10h Verspätung und mehr als 3500 km Entfernung für 2 Personen). Das gleiche habe ich am gleichen Tag nochmal per Brief ans Beschwerdemanagement von Condor in Frankfurt verschickt.

Per E-Mail habe ich zwar die Bestätigung bekommen, dass die Daten vom Online Formular eingetroffen sind, aber bislang habe ich noch keine Rückmeldung erhalten.

Hat jmd. schon die gleichen Schritte unternommen bzw. eine Rückmeldung erhalten? Von einem Bekannten habe ich erfahren, dass bei einem ähnlichen Fall die Condor erst mit der Entschädigung rausgerückt ist, als ein Anwalt eingeschaltet und Klage erhoben wurde.

Danke und viele Grüße,
Michael


edit by cuate: Direktlink deaktiviert, Formular auch so auffindbar.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Januar 2015, 14:46)


709

Mittwoch, 14. Januar 2015, 15:01

Hallo miwo85 - und :welcome: bei den Travelamigos.

Hab gerade mal hier im Forum "geblättert". Ja, und da war auch noch was:

Aktuelles zu Flughäfen

Solche Wetterkapriolen entlasten in der Regel die Airline. Die Fragen, die sich natürlich noch stellen: Wieweit hat das eine das andere beeinflusst. Denn technische Störungen sind entschädigungspflichtig. Und ~ 30 Stunden Verzögerung ist nicht unbedingt nicht nur auf Wetter abzustellen. Natürlich wird Condor da ansetzen und ich befürchte, dass dies zu keiner schnellen Einigung führt. Mehr als das 1 Eingangs-Bestätigungsschreiben solltest Du bei dem kurzen Zeitraum derzeit auch noch nicht erwarten. Im übrigen, wenn Du diesen Thread hier mal gegenliest, findest Du vermutlich bereits den Inhalt der nächsten Condor-Schreiben :ironic:

Halt uns mal auf dem Laufenden. Und Du hast bis zum 31.12.2017 um notfalls Klage einzureichen.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

710

Mittwoch, 14. Januar 2015, 15:38

Hallo Cuate,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und ich werde den Sachverhalt natürlich hier auf dem neusten Stand halten.

Ein anderes Paar, welches wir dann im Notunterkunftshotel kennen lernten, haben die Anwälte von Flightright.de beauftragt der Einforderung nachzugehen.
Auch hier kann ich parallel neue Informationen hier veröffentlichen.

711

Mittwoch, 14. Januar 2015, 15:42

Flightright und andere nehmen eine ca. 25%ige Bearbeitungsprovision.

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kommst Du auch an den Gesamtbetrag.
Vorausgesetzt, Condor findet keinen Weg, aus der Sache herauszukommen.

Tipp: Die Bekannten bei Flightright machen lassen und je nach Ausgang erst dann weitermachen - oder nicht.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Thorben-Hendrik

unregistriert

712

Mittwoch, 14. Januar 2015, 16:25

1) Flugzeug musste enteist werden
2) Startbahn musste enteist werden


Wenn in Punta Cana das Flugzeug enteist werden musste und die Landebahn vereist war - dann hat Cuarte Recht das ist ein außergewöhnlicher Wetterumstand! :patschi: :miamigo:

Wenn es aber in München Schneit ist das kein außergewöhnlicher Umstand und entlastet die Airline NICHT! :cool:

Auch wenn der Flugumlauf und nicht der eeigentliche Flug betroffen ist - ist es kein Entlastungsgrund - Condor hätte in PUJ ein Ersatzflugzeug mieten können.....

Wetter ist nur DANN ein Entlastungs-Grund wenn er außergewöhnlich ist!
Alle Wetterlagen die mehrfach ( mehr als 2 x) im Jahr vor kommen sind NICHT außergewöhnlich! :corräkt:


Hierzu gibt es zahlreiche Urteile.....

713

Mittwoch, 14. Januar 2015, 16:51

In einigen Punkten sehe ich schon Grund zu unterschiedlicher Auffassung:

- Die Anzahl von Reserve-Flugzeugen und Einsatz derselben unterliegt der betriebswirtschaftlichen Entscheidung des Luftfahrtunternehmens.
LG Hannover 18.01.2012 14 S 52/11 RRa 2012, 185

- Wetterbedingte Umlaufverzögerungen wurden als außergewöhnliche Umstände gewertet´.
Die Beklagte [Airline] hatte die Flugverspätung nicht zu vertreten und damit auch keine Einstandspflicht.
Aktenzeichen: 408 C 9499/13 AG Hannover

Es sind noch zu wenige Fakten auf dem Tisch und wird m.M nach eine Sache für Anwalt für Reiserecht.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Januar 2015, 16:52)


714

Mittwoch, 14. Januar 2015, 17:14

Ich weiß nicht ob diese zusätzlichen Infos relevant sind:

1) Die Maschine war von Thomas Cook gechartert
2) Auf der Condor-Tafel im Flughafen stand "DE 6233 Canceled" und nicht "Delayed"
3) Am geplanten Abreisetag wurden wir auf den Folgetag (28.12) mit Abflug um 16.10 Uhr vertröstet
4) Am 28.12. wurden wir dann von 16.10 Uhr wieder über eine neue bzw. spätere Abflugzeit von 23.55 Uhr informiert

So lange kann man doch gar nicht "unvorbereitet" auf die Witterungsverhältnisse sein?

Hier mal den ersten Zettel den wir am Flughafen in die Hand gedrückt bekommen haben (Der zweite sieht identisch aus, nur mit der neuen Abflugzeit um 23.55 Uhr):

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »MiWo85« (14. Januar 2015, 17:24)


Thorben-Hendrik

unregistriert

715

Mittwoch, 14. Januar 2015, 17:25

In einigen Punkten sehe ich schon Grund zu unterschiedlicher Auffassung:

- Die Anzahl von Reserve-Flugzeugen und Einsatz derselben unterliegt der betriebswirtschaftlichen Entscheidung des Luftfahrtunternehmens.
LG Hannover 18.01.2012 14 S 52/11 RRa 2012, 185

- Wetterbedingte Umlaufverzögerungen wurden als außergewöhnliche Umstände gewertet´.
Die Beklagte [Airline] hatte die Flugverspätung nicht zu vertreten und damit auch keine Einstandspflicht.
Aktenzeichen: 408 C 9499/13 AG Hannover

Es sind noch zu wenige Fakten auf dem Tisch und wird m.M nach eine Sache für Anwalt für Reiserecht.


Das ist doch ein völlig andres Szenario! :cool: :mööööööp:

Enteisen und Schnee in München sind keine außergewöhnlichen Wetterbedingungen!

Dazu gibt es auch schon Urteile...auch zu dem Condor Fall einfach mal Googeln..... :go:

716

Mittwoch, 14. Januar 2015, 17:36

Einfach mal die weitere Condor Reaktion abwarten. Alles andere ist momentan eher spekulativ.

Vielleicht zahlen sie ja sogar? :ironic:
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. Januar 2015, 17:37)


717

Mittwoch, 14. Januar 2015, 20:13

Zahlen werden sie erst wenn sie gerichtlich dazu verurteilt werden. Ich habe so einen Kampf über Flightright erreicht.
Nachdem ich es erst über die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) probiert habe und Condor abgelehnt hat. Wegen technischen Defekt und neue Maschine aus Frankfurt wäre es zur Verspätung gekommen.
Dann schaltete ich Flightright ein, auch da wurde abgelehnt. Daraufhin übergab Fl. es einer Anwaltskanzlei, auch da ohne Erfolg.
Irgendwann bekam ich Bescheid, dass das Gericht in Hamburg Condor zur Zahlung verurteilte. Also ich bin mit Fl. sehr zufrieden!
Von den 400,-€ Entschädigung bekam ich 291,-€ überwiesen.
Das Hin und Her hat ungefähr 9 Monate gedauert.
Bei Condor braucht man viel Zeit, meine Tochter hatte auch eine Verspätung mit einer anderen Airline dort ging es über Fl. ratzfatz.

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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718

Mittwoch, 14. Januar 2015, 20:45


1) Die Maschine war von Thomas Cook gechartert
2) Auf der Condor-Tafel im Flughafen stand "DE 6233 Canceled" und nicht "Delayed"
3) Am geplanten Abreisetag wurden wir auf den Folgetag (28.12) mit Abflug um 16.10 Uhr vertröstet
4) Am 28.12. wurden wir dann von 16.10 Uhr wieder über eine neue bzw. spätere Abflugzeit von 23.55 Uhr informiert


Spannend. Wir sollten am 28.12.14 mit der DE 7233 (operated by Thomas Cook UK) um 19.35 von PUJ nach FRA fliegen. Am Abflugtag, als wir uns über evtl. Verspätung informierten, fanden wir über diese Maschine teils abweichende Angaben im Netz. Lt. manchen Seiten war sie gar nicht in FRA gestartet, andere zeigten etwas Verspätung an, die Thomas Cook - Dame im Hotel wusste nur von einer 26 Stunden verspäteten Maschine vom Vortag (das müsste die DE 6232, die als DE 6233 zurück fliegt, gewesen sein), aber nichts von unserem Flug. Aber sie meinte, dass es öfter mal vorkommt, dass Condor Thomas Cook nicht über Verspätungen informiert.

Am Flughafen wurden wir dann beim Check In informiert, dass wir nicht mit Condor, sondern mit Blue Panorama zurückfliegen. So kam es dann auch - mit etwas Verspätung, aber alles im Rahmen.

Sieht so aus, als wärt Ihr mit "unserer" Maschine zurückgeflogen und für uns hat Condor die Blue Panorama irgendwie organisiert :cool: Fairer (wenn für uns auch blöder) wäre es gewesen, man hätte Euch den Vortritt gelassen und uns noch etwas länger warten lassen. Aber vermutlich war sich Condor eh schon im Klaren darüber, dass sie bei Euch zahlen müssen und da kam es dann auf ein paar mehr Stunden Wartezeit auch nicht mehr an, während bei uns die Verspätung noch im entschädigungslos zu tolerierenden Bereich lag. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :ironic:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

719

Sonntag, 25. Januar 2015, 21:05

Die erste Antwort auf unsere geforderten Entschädigungsansprüchen ist gerade eben eingetroffen :

Zitat

Sehr geehrter Herr.........,
Sie teilten uns mit, dass Ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt wurde. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung.

Zum Sachverhalt teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Nach Auskunft unserer Verkehrszentrale wurde die Verspätung durch einen unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel verursacht. Wir hatten keine zumutbaren Möglichkeiten, die eingetretene Verspätung zu verhindern.

Ihre Forderung auf eine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 müssen wir daher leider ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II


Klingt für mich nach einer typischen ersten Standardantwort mit der Hoffnung, dass die ersten dadurch schon einknicken und es sein lassen. Macht es Sinn eine Frisst zur Zahlung schriftlich zu setzen oder direkt zum Anwalt?

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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720

Sonntag, 25. Januar 2015, 21:13

Das Schreiben ist Standard!