Hallo,
es gibt Neuigkeiten. Meine Freundin und ich haben einen Anwalt eingeschaltet. Der hat uns beraten und dann Condor und den VA angeschrieben, bzgl unserer Forderungen. Der VA sagt ganz klar, keine Reklamation innerhalb von 4 Wochen, also gibt's nix. Da wir vom Reisebüro falsch beraten wurden, haben wir in der Hinsicht wohl Pech gehabt.
Jetzt hat Condor durch eine Anwaltskanzlei geantwortet: (4 Seiten Gesetzestext mal kurz zusammengefasst)
"Der hier gegenständliche Defekt ist demnach als unerwarteter Sicherheitsmangel und somit als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Verordnung zu würdigen."
Soweit wir uns erinnern können, wurde damals am Flughafen durchgesagt, dass die Landeklappen defekt seien.
Das heißt die Entschädigungsregelung nach EU Recht gilt in diesem Fall nicht und sie bieten uns lediglich aus Kulanzgründen jeweils 100€ (also insgesamt 200€) an. Ansonsten müsste es gerichtlich geregelt werden. Meine Freundin und ich haben bis jetzt jeder 84€ für den Anwalt bezahlt, ich habe eine Rechtsschutzversicherung (150€ SB), sie leider nicht. Im Falle einer Klage müsste ich alleine klagen.
Wenn wir das Angebot annehmen, wäre der ganze Aufwand umsonst gewesen, plus/minus 0.
Wir sollen uns innerhalb 1 Woche beim Anwalt melden und bescheid geben, ob wir das Angebot annehmen oder nicht.
Was sollen wir jetzt machen ? Angebot annehmen ? Hier wird alles auf die Sicherheit geschoben, durchaus verständlich, aber es geht doch um die Verspätung und nicht um den Grund der Verspätung ? Mir ist schon klar dass die Sicherheit der Passagiere vor geht, aber letztendlich waren wir 21 Stunden später am Urlaubsort. Wenn es sicherheitstechnische Gründe gab für die Verspätung, haben wir dann vor Gericht keine Chance ?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus !
LG
Michel3009