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Wenn der Rückflug wegen nicht angetretenem Hinflug (aufgrund der durch die Airline verursachten Verspätung) unmöglich geworden ist, warum soll es da keine Erstattung des Rückflugtickets geben? Zwar nicht aufgrund der Fluggastrechte-Verordnung, aber da könnte "Nachträgliches Unmöglichwerden" greifen. Lass Dir das mal von einem Fachmann erklären, TH.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. November 2013, 08:49)
Nach Angaben von Condor hatte aber unsere Maschine eine defekte Turbine durch Vogelschlag bekommen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. November 2013, 09:05)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (28. November 2013, 09:15)
Vorhergehende Flüge mit Vogelschlag entlasten die Airline meiner Kenntnis nach nicht
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. November 2013, 09:53)
In einem Fall verwies der BGH an das Landgericht Hannover zur weiteren Sachaufklärung zurück. Dieses muss noch prüfen, ob die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen unternommen hat, damit der Flug nicht annulliert werden musste. Dazu kann das Bereitstellen einer Ersatzmaschine gehören oder auch die Umverteilung der Passagiere auf andere Flüge.
Hallo,
die Maschine kam bereits mit einem Vogelschlagschaden an und konnte nicht mehr repariert werden so dass eine Ersatzmaschine für den nächsten Tag angefordert wurde.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. Dezember 2013, 15:42)