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641

Sonntag, 10. November 2013, 00:01

:püh:
Wenn der Rückflug wegen nicht angetretenem Hinflug (aufgrund der durch die Airline verursachten Verspätung) unmöglich geworden ist, warum soll es da keine Erstattung des Rückflugtickets geben? Zwar nicht aufgrund der Fluggastrechte-Verordnung, aber da könnte "Nachträgliches Unmöglichwerden" greifen. Lass Dir das mal von einem Fachmann erklären, TH.

Das war nicht nicht die Frage ... selbstverständlich würden in diesem Fall alle Tickets erstattet werden ... und bedarf es dann auch keiner besonderern Begrifflichkeit sondern nennt sich´s schlicht "Anspruch" ...
:mööööööp:
("Nachträglisches Unvermögen??" Das ist allerdings emoticonlos!)
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

642

Donnerstag, 28. November 2013, 08:13

Condor vertröstet mich ständig

Hallo liebe Gemeinde,

auch ich habe ein Problem mit Condor. Folgender Sachverhalt:
Gebucht war keine Pauschalreise. Unser Flug sollte am 14.09.13 um 20 Uhr ab Frankfurt Richtung Male abheben. Nach Angaben con Condor hatte aber unsere Maschine eine defekte Turbine durch Vogelschlag bekommen. Nachdem wir gegen 22 Uhr dann die Nachricht bekommen haben das der Flug erst am nächsten Tag wahrscheinlich gegen 17 Uhr stattfinden wird, wurden wir alle ins Sheraton einquartiert. Natürlich ohne Gebäck nur mit unserem Bordcase. Fakt: Um Mitternacht hatten wir endlich unser Hotelzimmer und am nächsten Tag bis 17 Uhr einen schönen Tag auf dem Flughafen verbringen dürfen :gähn: .
Meine Forderung an Condor waren pro Person 600 Euro die ich am 30.09.13 per Mail geltend gemacht habe. Nach mehrmaligen Anrufen sagte man mir das ich mich noch etwas gedulden sollte da die Bearbeitungszeit momentan bei 6 Wochen liege. Beim nächsten Anruf war die Bearbeitungszeit schon bei 8 Wochen.
Geht das jetzt immer so weiter? ?( Sollte ich noch warten oder einen Anwalt einschalten?
Wie sind Eure Erfahrungen bisher? Sind meine Forderungen berechtigt oder kann ich noch anteilsmäßig die Hotelkosten ansetzen (keine Pauschalreise)

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß

Jens

643

Donnerstag, 28. November 2013, 08:46

Hallo Traveler2014 und :welcome:

Ihr musstet ohne Gebäck ins Sheraton :shocked: dann wäre ich auch sauer!

Scherz :ironic: , die Condor wird von sich aus, an eine Ausgleichszahlung niemals denken.

Warten bringt Euch nicht weiter, wendet Euch direkt an einen reiserechtlich spezialisierten Anwalt.

Hier kannst Du Dir eine kostenlose Ersteinschätzung einholen und Du bist auch gleich bei einem
Spezialisten, der sich seit Jahren der Condorfälle annimmt. Ich bin sicher, dass Euch die Entschädigung zusteht. Klick hier

Viel Glück
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. November 2013, 08:49)


Sternedieb

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644

Donnerstag, 28. November 2013, 08:58

Nach Angaben von Condor hatte aber unsere Maschine eine defekte Turbine durch Vogelschlag bekommen.



Stimmt das auch? Wenn ja, dann sehe ich für dich eher "schwarz". Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es sich bei Vogelschlag um einen außergewöhnlichen Umstand handelt und es keine Entschädigung gibt. (Az: X ZR 160/129)

645

Donnerstag, 28. November 2013, 09:03

Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. November 2013, 09:05)


646

Donnerstag, 28. November 2013, 09:14

Die Frage von Sternedieb ist natürlich berechtigt. Mit dem Argument "Vogelschlag" wäre die Airline aus dem Schneider. Doch betraf es tatsächlich diese Maschine und den Flug oder wurde durch organisatorische Maßnahmen umdisponiert und eine Maschine mit Vogelschlag mußte ersetzt werden und das ganze war eine Folge daraus?

Im Normalfall entsteht ein Vogelschlag erst mit dem Start der Maschine. Vorhergehende Flüge mit Vogelschlag entlasten die Airline meiner Kenntnis nach nicht. Und deshalb ist die Argumentation der Condor, wie sie sich in vielen Aussagen und Fällen durch diesen Thread zieht, zu hinterfragen.

Dieser wichtige Punkt ist zu klären und danach richtet sich der evtl. Anspruch auf Ausgleichszahlung. Das zu prüfen und an diese Informationen zu kommen, wird nicht einfach und da wird es vermutlich auch nicht ohne "Akteneinsicht" durch einen Fachmann sinnvoll weitergehen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (28. November 2013, 09:15)


647

Donnerstag, 28. November 2013, 09:27

Hallo,
die Maschine kam bereits mit einem Vogelschlagschaden an und konnte nicht mehr repariert werden so dass eine Ersatzmaschine für den nächsten Tag angefordert wurde.

Gruß

Jens

Sternedieb

Master Amigo

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Beruf: Semsakrebslor

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648

Donnerstag, 28. November 2013, 09:35

Vorhergehende Flüge mit Vogelschlag entlasten die Airline meiner Kenntnis nach nicht


Interessant ist hier X ZR 160/12 - dabei ging es um einen Flug bei dem die Maschine beim Landeanflug einen Vogelschlag erlitten hat. Nicht ganz unwichtig dürfte auch sein, ob Condor in Frankfurt eine Ersatzmaschine hätte vorhalten müssen.

649

Donnerstag, 28. November 2013, 09:51

In einem Fall verwies der BGH an das Landgericht Hannover zur weiteren Sachaufklärung zurück. Dieses muss noch prüfen, ob die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen unternommen hat, damit der Flug nicht annulliert werden musste. Dazu kann das Bereitstellen einer Ersatzmaschine gehören oder auch die Umverteilung der Passagiere auf andere Flüge. Dabei ging es um eine Maschine von Fuerteventura nach Hannover welche 24 Stunden Verspätung hatte, weil Vögel in das Triebwerk geraten waren.


Bei dem oben verhandelten Fall war es ein Gambia Flug und demzufolge eine Bereitstellung unzumutbar.

Ich würde die kostenlose Ersteinschätzung, welche ich oben verlinkte nutzen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (28. November 2013, 09:53)


650

Donnerstag, 28. November 2013, 11:12

Danke für die Antworten.

So wie ich das sehe werde ich dann wohl den nächsten Schritt mit einem Anwalt einläuten müssen bzw. erstmal eine Ersteinschätzung tätigen lassen.

651

Donnerstag, 28. November 2013, 18:11

In einem Fall verwies der BGH an das Landgericht Hannover zur weiteren Sachaufklärung zurück. Dieses muss noch prüfen, ob die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen unternommen hat, damit der Flug nicht annulliert werden musste. Dazu kann das Bereitstellen einer Ersatzmaschine gehören oder auch die Umverteilung der Passagiere auf andere Flüge.


Hier nochmal der 2. Leitsatz dieser Entscheidung:

BGH U. v. 24.09.2013 X ZR 160/12
2. Das Luftfahrtunternehmen wird von der Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung nur dann frei, wenn es eine Annullierung oder erhebliche Verspätung des Flugs infolge des Schadens nicht verhindern kann. Dazu hat das Luftfahrtunternehmen darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans, die als Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen auftretender technischer Defekte, eintreten können, angemessen vorbereitet ist und die im Personenluftverkehr üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und die Annullierung oder erhebliche Verspätung eines hiervon betroffenen Flugs wenn möglich vermeiden zu können.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Thorben-Hendrik

unregistriert

652

Freitag, 29. November 2013, 01:17

Hallo,
die Maschine kam bereits mit einem Vogelschlagschaden an und konnte nicht mehr repariert werden so dass eine Ersatzmaschine für den nächsten Tag angefordert wurde.


Da sehe ich die Chancen nicht schlecht denn nicht Euer Flug hatte das Problem sondern ein vorheriger.....es ist an Condor Ersatz-Maschinen fristgerecht bereit zu stellen....
Und Du weisst nicht wann und wo der Vogelschlag war und ob es überhaupt einen gab....

Ich habe gerade ein verfahren hinter mir in dem die Airline auch Dinge behauptete die sie vor Gericht nicht im geringsten beweisen konnte....war alles heiße Luft um abwiegeln.... :pfft:

Epprechtstein

unregistriert

653

Freitag, 29. November 2013, 01:24

Wohl richtig: aber: nach Deutschem Recht liegt die Beweislast beim Kläger!...und ja, es gibt Quellen, um diese beizubringen! Viel Erfolg!

Thorben-Hendrik

unregistriert

654

Freitag, 29. November 2013, 01:28

Bullshit!

Wenn Condor behauptet die Verspätung ist auf Grund von Vogelschlag....dann muss Condor beweisen, wann, wo und wie schwer......sonst sind sie geliefert! :cool:
Der Kläger muss nur die Verspätung beweisen...... :corräkt:

Epprechtstein

unregistriert

655

Freitag, 29. November 2013, 02:31

Könnte es sein, dass es auf die Klageformulierung ankommt?

Thorben-Hendrik

unregistriert

656

Samstag, 30. November 2013, 00:45

Wie sollte die denn sein?

"Wir klagen gegen die Ver-A sche von Bussart die lügen doch wie gedruckt - Vögel im Triebwerk niemals - und es gibt gar keine Vögel!"

Dann musst Du natürlich beweisen:
- es gibt keine Vögel
- diese können nicht ins Treibwerk geflogen sein!


Interessanter Weg die Sache an zu gehen! :denk:

657

Montag, 23. Dezember 2013, 14:49

Hallo liebe Reisefreunde,

ich reihe mich mal in die Schlange der CondorGeschädigten ein. Betroffen war ich beim Flug ACE-SXF Flugnummer DE2435 am 10.09.2013. Ankunftsverspätung in Berlin 6,5 Stunden. Noch jemand von dieser Verspätung betroffen hier?

Scheinbar ist es bei Condor jetzt an der Tagesordnung, dass Maschinen von einem Vogelschlag betroffen sind, so die Durchsage des Kapitäns auf dem Flug als Begründung für die Verspätung. Ich vermute fast, dass dann die ganzen ...right Firmen ein Mandat ablehnen aufgrund so einer Aussage.

Ich habe dann natürlich an Condor geschrieben und eingefordert. Dann das übliche Standardablehnungsschreiben "außergewöhnliche Umstände". Nochmal nachgehackt mit der Bitte, mir die Umstände nachvollziehbar zu erläutern. Antwort dann natürlich das nächste Standardschreiben... wir bedauern...kommen zu keinem anderen Ergebnis...

Ich habe ein wenig recherchiert. Angeblich war die Maschine D-AICD vom Vogelschlag betroffen. Wann, kann ich nicht nachvollziehen. Tatsache ist aber, dass diese Maschine an ThomasCook ausgeliehen war, denn die Maschine flog am 9.9. unter der Kennung TCW968E und TCW969E von Brüssel nach Palma (9.9. 15-17 Uhr) und von Palma zurück nach Brüssel (18:20 bis 20:10 Uhr). Sollte die Maschine hier von einem Vogelschlag betroffen gewesen sein, dann hätte man genügend Zeit (15h) gehabt eine ersatz-Maschine nach Berlin zu schicken, um am 10.9.13 planmäßig um 11.45 Uhr von Schönefeld nach Arrecife zu fliegen. Überführt von Brüssel wurde die Maschine erst um 13:45 bis Landung in Berlin um 15:30 Uhr. Bereits 4 Stunden zu spät für den planmäßigen Abflug. Also selbst wenn hier ein Vogelschlag aufgetreten ist, dann wäre diese Maschine ebenfalls mind. 4 Stunden verspätet gewesen! Verwendet wurde die Maschine aber erst wieder am 11.9. um 2:20 Uhr nach Kos.

... Hab ich jetzt eine Chance, wenn ich mir einen Anwalt nehme? Wären immerhin 1600 Euro, da wir zu viert waren...

658

Montag, 23. Dezember 2013, 15:41

Schwer zu beurteilen. Aber die Airline muß die Entlastungsgründe vorlegen und den Anspruch widerlegen, sofern sie ausreichende hat. Rechtsschutzversicherung vorhanden?

Ansonsten, zumindest bei EU-Claim wird der Flug als Problemflug aufgeführt. Falls da schon etliche Geschädigte vertreten werden und sie ohnehin daran arbeiten, könnte man in Erwägung ziehen, sich daranzuhängen. Zumindest besteht dann kein finanzielles Risiko.

Oder eines der Verfahren abwarten, so es dann eines gibt.
Die letzte Frist, ohne dass die Angelegenheit verjährt, wäre für die eigene Klageerhebung der 31.12.2016
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. Dezember 2013, 15:42)


659

Montag, 23. Dezember 2013, 15:57

Im Forum gibt es den User "Reiserechtsexperte" klick doch den mal an - dann dessen Website. Dort kannst du eine kostenlose Ersteinschätzung ohne weitere Verpflichtung vornehmen lassen :dackel:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

660

Dienstag, 7. Januar 2014, 18:50

Condorklage endlich abgeschlossen

Seit Mitte Dezember ist mein Verfahren endgültig abgeschlossen

Nochmal der Ablauf;

25.11.2012 18 Stunden Verspätung des Rückfluges Varadero - Frankfurt(Main) mit Condor, Verspätung von Condor bestätigen lassen

30.11.2012 Muster von Anwalt geholt, Condor angeschrieben und Ausgleichzahlung verlangt

17.12.2012 Condor schickt übliches Ablehnungsschreiben

07.01.2013 Mein Anwalt schreibt Condor an und fordert auch gleich seine Gebühren mit > keine Reaktion

11.02.2013 Mein Anwalt reicht Klage ein (165 Euro Gerichtskosten + 100 Euro Anwaltsvorschuss)

15.04.2013 Verhandlung in Rüsselsheim

09.07.2013 Condor zahlt 1200 Euro + 37,80 Euro Zinsen

12.07.2013 Urteil wird meinem Rechtsanwalt zugestellt

23.07.2013 Mein Anwalt stellt einen Antrag auf Kostenfestsetzung (damit Condor die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten bezahlt)

25.11.2013 (!!!) Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird endlich ausgefertigt

10.12.2013 Condor überweist die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren

Das mit dem Urteil ging ja noch leidlich schnell, auch wenn ich mich frage, warum zwischen Verhandlung und Abtippen des Urteils vom Diktiergerät fast 3 Monate liegen, aber dann nochmal 4 Monate bis zur Abrechnung verstehe ich nicht. Mein Anwalt meinte aber, so etwas sei in Rüsselsheim aufgrund der Überlastung mit Condor-Fällen inzwischen normal.

Wenn mir wieder so eine Verspätung passiert werde ich auf jeden Fall wieder zu meinem Anwalt gehen. Ich glaube nicht, dass man bei den Anbieten, die sich die Ansprüche übertragen lassen viel weniger Arbeit hat. Ich hätte aber insgesamt fast 400 Euro (360 Euro Gebühren und 37,80 Euro Zinsen) weniger in der Tasche. Und falls die Sache unsicher erscheint, würde mein Anwalt mir das - wie bei anderen Sachen auch -
sagen. Dann könnte ich immer noch einen der Anbieter sein Glück versuchen lassen, obwohl ich nicht glaube, dass die es dann nehmen würden.

Viele Grüße
Erlebnistourist