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621

Samstag, 12. Oktober 2013, 20:53

Wo versteckt sich denn bitte eine "pauschale Beleidigung"?
Und scheinbar sind "gezielte Beleidigungen" durchaus statthaft!?
Naja - ich muss auch nicht alles verstehen ... :mööööööp:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

622

Montag, 14. Oktober 2013, 16:15

Unverbindliche Aussage der Dame aus dem Call-Center: Ich soll bis Ende des Monats Bescheid erhalten.

Das war am 9.10. - Heute :klatschen: ist dann die Mail der TUIfly.com mit der Ausgleichszahlung als Gutschein gekommen.

In dem Schreiben dazu steht aber:

1. Dieser Gutschein gilt nur für eine Flugbuchung auf TUIfly.com.

- Ich buche immer über's Reisebüro - und die über TUI Fly and More -

2. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes eines Gutscheins ist ebenso wenig möglich wie eine nachträgliche Verrechnung des Gutschein-Wertes mit bereits zuvor
getätigten Buchungen.

- Sehr witzig, zwischenzeitlich habe ich 2 weitere Flüge gebucht und angezahlt - und hierfür soll eine nachträglich Verrechnung nicht möglich sein -

Habe ich sicher falsch verstanden - oder

623

Montag, 14. Oktober 2013, 16:58

Eher nicht. Aber vielleicht ändern sich ja noch die Flugzeiten. Nicht unüblich bei TUIFly. Dann kannst Du evtl. die alten Buchungen kostenfrei stornieren und die Gutscheine neu einsetzen. :ironic:

Über die Möglichkeiten, wonach die EU-Verordnung dem Kunden freistellt, einen Gutschein zu akzeptieren oder auf Barauszahlung / Überweisung zu bestehen, hatte ich ja schon im Thread informiert. Vielleicht ist das ein guter Grund von Seiten der Airline, den Gutschein lieber auf die bestehenden Buchungen anzurechnen. Verhandlungssache. Viel Erfolg !
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

624

Montag, 14. Oktober 2013, 21:24

@Klatschmohn
Du bist im Sinne der VO(EG)2061/04 nicht entschädigt mit einem Gutschein (ohne Dein ausdrückliches Einverständnis), schon gar nicht mit einem, der an diverse Bedingungen gebunden ist.
Das würde ich der ausgebenden Airline auch so mitteilen, im Sinne einer unkomplizierten Einigung aber die Verrechnung mit Deinen jüngst gebuchten Operatings zur Akzeptanz vorschlagen.
Die Rechtslage ist in Eurem Fall vermutlich ziemlich eindeutig - die Postition zur Nachverhandlung ergo ganz gut ...

Zudem hast Du quasi kein Risiko:
Mit dem Spatz in der Hand kannst Du entspannt um die Taube auf dem Dach verhandeln! ;)
Erst wenn Du entscheidest, den Gutschein ganz abzulehnen und ggf. Rechtsmittel einzulegen gibt es eine neue Verhandlungsbasis - ohne Vergleichsangebot.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

625

Dienstag, 15. Oktober 2013, 08:48

@Lisbeth

Danke für diese Info. Ich habe den Gutschein gestern an mein RB weiter geleitet mit der Bitte sich von dort aus um die Verrechnung zu kümmern. Schließlich buchen die seit Jahren alle Flüge für mich.
Wie bereits geschrieben wurde über TUI FLY and MORE gebucht - der Gutschein ist jedoch von TUIfly.com.
Gerade die TUI selbst weist doch immer wieder darauf hin, dass die vielen unterschiedlichen Bereiche TUI, TUI Fly and More, TUIfly.com etc. nichts miteinander zu tun haben und deshalb Buchungen auch nicht miteinander verbunden werden können.

Zusätzlich werde ich auch selbst ein Antwortschreiben an TUIfly mit der relevanten Aufforderung der Verrechnung auf meine beiden neuen, bereits gebuchten Flüge verfassen.
Ich bin richtig sauer :Na warte...: Die machen es einem mit voller Absicht echt schwer weiterhin Kunde zu bleiben.

626

Dienstag, 15. Oktober 2013, 20:35

Die Absicht ist m.E. nicht wirklich unlauter - man möchte die "schmerzliche Gebühr" wenigstens mit zusätzlichen Umsätzen abfedern - falls Dein Ticket nicht teurer war als im Rahmen der Entschädigung vorgesehen ist das Angebot ja nicht sogleich ein Grund für Gram!?

Überleg mal ... die Airline hatte ohnehin horrende Kosten durch den Delay, sie hat (hoffentlich?) bereits Versorgungsleistungen erbracht und wird dann auch noch vom EuGH verdonnert, Penunsen rauszuhauen, die zumeist den Ticketpreis weit hinter sich lassen?
Du hast immerhin einen Gutschein - das ist kein Schaden und wahrscheinlich mehr, als viele verspätete Fluggäste relativ mühelos erlangen ...

Zur Akzeptanz ist quasi alles bereits gesagt - immerhin stocherst Du nicht im Trüben, und wenn die Verrechnung nicht gelingt, hast Du diverse Möglichkeiten, aber immer ein "Pfund" im Rücken.
Das ist vergleichsweise prima - also sei nicht sauer! :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

627

Dienstag, 15. Oktober 2013, 21:31

Überleg mal ... die Airline hatte ohnehin horrende Kosten durch den Delay, sie hat (hoffentlich?) bereits Versorgungsleistungen erbracht und wird dann auch noch vom EuGH verdonnert, Penunsen rauszuhauen, die zumeist den Ticketpreis weit hinter sich lassen?

Mir kommen die Tränen.... :püh:

Diese pösen Punden! :sadangel: :skandal:

628

Dienstag, 15. Oktober 2013, 22:34

Kannst Du gelegentlich auch mal auf Zwischentöne achten, Thorben-Himmlisch ...???
Dann hätte Dir auffallen dürfen, dass meine Erklärung nicht in die Richtung "arme Seele Airline!" tendierte, sondern die Idee des Vergleichs erhellen und unnötige Missstimmung relativieren sollte ...
Zu subtil? Da gibt´s bekanntlich Kurse ... :mööööööp:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (15. Oktober 2013, 22:36)


Thorben-Hendrik

unregistriert

629

Dienstag, 15. Oktober 2013, 22:43

@ Elsbett

Vielleicht habe ich auch einfach auf Deine pseudointellektuelle Besserwisser keine Böcke....und mir geht es am A vorbei wie Du das findest..... :ätsch: :woza:

:Weinfest: :prost: :cheers:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (15. Oktober 2013, 22:44)


630

Dienstag, 15. Oktober 2013, 22:50

Fein ... damit kann ich ganz trefflich leben! :ironic: :TOP:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

631

Dienstag, 15. Oktober 2013, 23:29

Also ich habe absolut keine Probleme mit Pseudo-Intelligenz ... Die Frage ist doch, auf welcher Seite man vom Käfig sitzt.

632

Dienstag, 15. Oktober 2013, 23:36

Zurück zum Thema bitte!

633

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 13:47

falls Dein Ticket nicht teurer war als im Rahmen der Entschädigung vorgesehen ist das Angebot ja nicht sogleich ein Grund für Gram!?
Nur zur Info: Die Tickets waren teurer als die Entschädigungssumme - in der Schulferienzeit werden gar keine günstigen Flüge angeboten.
Günstige Angebote können nur diejenigen nutzen, die nicht in der Hauptreisezeit fliegen müssen.


Wie bereits geschrieben wurde über TUI FLY and MORE gebucht - der Gutschein ist jedoch von TUIfly.com.

Gerade die TUI selbst weist doch immer wieder darauf hin, dass die vielen unterschiedlichen Bereiche TUI, TUI Fly and More, TUIfly.com etc. nichts miteinander zu tun haben und deshalb Buchungen auch nicht miteinander verbunden werden können.

Zusätzlich werde ich auch selbst ein Antwortschreiben an TUIfly mit der relevanten Aufforderung der Verrechnung auf meine beiden neuen, bereits gebuchten Flüge verfassen.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder:
Mein RB hat mir Bescheid gegeben. Der Gutschein wird auf meine bereits getätigten Vorgänge angerechnet :klatschen:
Das hab ich schriftlich von TUI (nicht .com, nicht fly and more etc.) :corräkt:

634

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 19:07

@Klatschmohn
a) warum hast Du dann nicht von dem Recht auf Erstattung des Ticketpreises Gebrauch gemacht?
Selbstverständlich hat der Fluggast Anspruch auf Erstattung des nachweislichen Schadens und sollte davon auch Gebrauch machen, wenn der höher ist als die pauschale Entschädigungssumme gem. Entfernung ...
;( ?(

b) das immerhin ist doch eine erfreuliche Entwicklung der Causa ... :TOP:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

635

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 19:22

@ Lisbeth

Wir sind mit dem zufrieden was erstattet bzw. verrechnet wurde. Das ist eine angemessene Ausgleichszahlung für die enorme Verspätung - eine komplette Rückzahlung wäre dann ok gewesen, wenn der Flug ganz ausgefallen wäre.

636

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 19:40

Veto: Eine Verspätung von >5h ist rechtlich (aktuell noch unisono) analog zur Annullierung zu betrachten.

Es ist zwar schön, wenn Du Dich angemessen entschädigt fühlst, den Hinweis auf den tatsächlichen rechtlichen Rahmen der Ansprüche gestatte ich mir dennoch ...
Könnte immerhin ja sein, dass der ein oder andere Fluggast keine Lust hat, nur etwa die Hälfte seiner Kosten erstattet zu bekommen?! :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

637

Mittwoch, 6. November 2013, 15:02

Gilt das eigentlich auch wenn die Verspätung nur in eine Richtung war? :denk:
Der gesamte Ticketpreis für Hin und Rückflug wenn nur der Hinflug stark verspätet war :denk:

Die LH hat trotz Mätzchen (City Line wäre ja nicht LH) gerade vorm Amtsgericht Frankfurt verloren.....und wir sind 600 Euronen reicher.... :chaka: :yippie:

638

Samstag, 9. November 2013, 22:27

Natürlich ist ggf. nur die verspätete Strecke zu erstatten - was für eine bizarre Frage?
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

639

Samstag, 9. November 2013, 23:14

Wenn der Rückflug wegen nicht angetretenem Hinflug (aufgrund der durch die Airline verursachten Verspätung) unmöglich geworden ist, warum soll es da keine Erstattung des Rückflugtickets geben? Zwar nicht aufgrund der Fluggastrechte-Verordnung, aber da könnte "Nachträgliches Unmöglichwerden" greifen. Lass Dir das mal von einem Fachmann erklären, TH.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (9. November 2013, 23:15)


Thorben-Hendrik

unregistriert

640

Samstag, 9. November 2013, 23:45

was für eine bizarre Frage?

Du hast nur den Hintergrund der Frage nicht verstanden.....aber mache Dir mal nicht zu viele Gedanken mit Dir diskutiere ich sowieso nicht! :woza:

@ Cuarte
Du auch nicht..... :thumbsup: