Anmelden oder registrieren!

601

Dienstag, 8. Oktober 2013, 21:12

@klatschmohn
Hattest du auch nur den Flug gebucht? Oder bist du im Rahmen einer Pauschalreise geflogen?
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

602

Dienstag, 8. Oktober 2013, 21:24

@anke
Das hätte ggf. keinen Einfluss auf den Anspruch.
Dieser ist immer - auch im Falle einer Pauschalreise - im Rahmen der VO(EG)261/04 an die Airline zu richten.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

603

Dienstag, 8. Oktober 2013, 21:28

Rechtsprechung Ausgleichszahlung wg. Verspätung Condor

Hallo,

ich bin noch schuldig, wie unser Fall aus dem Jahr 2012 gegen die Condor dann ausgegangen ist.

Wir haben uns durch einen Anwalt aus dem Raum Wiesbaden vertreten lassen, der in diesen Sachen schon öfters tätig war.
Nochmals ein wirkungsloses vorgerichtliches Schreiben an Condor, dann Klage, dann lange Klageerwiderung mit Benennung einer Vielzahl von Zeugen, die belegen sollten, dass der Flieger wegen einer Notlandung ausgetauscht und deswegen verspätet nach Antalya gekommen sein. (...dies ändert aber nichts an der Tatsache des technischen Problems, das in die Verantwortung der Fluggesellschaft fällt.)

Die eigentliche Verhandlung muss dann sehr kurz gewesen sein. Zitat aus dem Protokoll: "...Klagevertreter stellt die Anträge aus der Klageschrift. Beklagtenvertreter erklärt, dass er die Klageforderung nebst Zinsen anerkennt...." Nach ein paar Tagen kam der Scheck und die Sache war im Juli 2013 erledigt.

Danke nochmals für die Tipps und die Unterstützung aus dem Forum!

604

Dienstag, 8. Oktober 2013, 21:40

Ich möchte zu bedenken geben, dass weder ein bestimmter Anwalt Wunder vollbringt, noch örtliche Gerichtsbarkeit verlässlich in Serie positive Urteile leistet ... :mööööööp: ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

605

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 07:03

@lisbeth
Ich hatte mich damit noch nicht näher befasst, da bei mir in beiden Fällen Flug und Hotel getrennt gebucht wurden. Im Sommer wurde einem Mitreisenden (Pauschalbuchung) erklärt, dass er bei Verspätung einen Anspruch auf 5% des Tagespreises hätte. Stimmt so also nicht, oder? Wäre ja gut zu wissen
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

606

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 08:09

@klatschmohn

Hattest du auch nur den Flug gebucht? Oder bist du im Rahmen einer Pauschalreise geflogen?
@ Anke

Wir haben Flug und Hotel separat gebucht. Beides über unser Reisebüro.
Der Unterschied ist wohl, dass die Flugbuchung über das RB letztendlich über TUI Fly and More getätigt wurde und nicht über TUIfly.com
Vielleicht macht das den unterschiedlichen Status aus, von dem Lisbeth schreibt - Danke für die Info.

Im übrigen hat die Reiseleitung der TUI uns auch die 5% Entschädigung angeboten, sprich 8,00 € für alle 3 Personen. Kulanterweise wollte sie auf 10 € erhöhen

607

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 09:02

Das ist auch genau der Anspruch (5% ab der fünften und für jede weitere Verspätungsstunde), den Du gegenüber dem Veranstalter hast - warum sollten die also mehr "anbieten", Klatschmohn?

Der Anspruch gem. VO(EG) 261/04 ist direkt an die Airline zu richten, wie und was außer dem Flug gebucht wurde, spielt bezüglich dieser Ansprüche keine Rolle.
Bitte einfach Dein Reisebüro darum, sich noch einmal nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

608

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 10:18

Nachtrag:
Nein, anke - das stimmt so nicht ... :ironic:
Gegenüber dem Veranstalter hat der verspätete Gast - wie oben erwähnt! - einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises von 5% ab der fünften Stunde der Verspätung und ebenso für jede weitere.
Ich nehme an, dies ist dem Pauschalreisenden auch so erklärt worden ... ?
Mit der Entschädigung des Fluggastes im Rahmen der EU Fluggastrechteverordnung hat das aber nichts zu tun, diesen Anspruch haben selbstverständlich alle Passagiere des Fluges, ganz gleich auf welche Weise sie gebucht haben.

Man kann allerdings nicht "doppelt abkassieren" als Pauschaler, Erstattungen des Veranstalters werden bei der Entschädigungsleistung durch die Airline in Anrechnung gebracht.
Natürlich ist die Erlangung der Minderung vom Veranstalter i.d.R. einfacher.

Hat man im Übrigen einen nachweislich höheren Schaden erlitten, als von der pauschalen Entschädigung gem. der EU VO vorgesehen (beispielsweise ein CC Ticket erworben, welches mehr als die zu erwartenden € 250/400/600 gekostet hat), kann man alternativ den Ticketpreis beanspruchen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

609

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 10:25

Bitte einfach Dein Reisebüro darum, sich noch einmal nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

Danke Lisbeth, soeben erledigt. Unverbindliche Aussage der Dame aus dem Call-Center: Ich soll bis Ende des Monats Bescheid erhalten.
Nun denn, damit kann ich leben - wenns denn so sein wird :ironic:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Klatschmohn« (9. Oktober 2013, 10:27)


610

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 16:06

@lisbeth
Danke!
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

611

Mittwoch, 9. Oktober 2013, 20:03

Noch einmal der Hinweis für alle, deren tatsächlicher Ticketpreis > als der zu beanspruchende Entschädigungsbetrag ist:
Die Option, in entsprechender Höhe entschädigt zu werden besteht analog zu Flugstreichungen auch bei großer Verspätung.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

612

Freitag, 11. Oktober 2013, 12:20

Achtung Pauschalurlauber.

Verbindet der Reiseveranstalter in eigener Regie 2 unabhängige Flüge verschiedener Airlines, kann es bei verpasstem Anschluß dazu führen, keine Ausgleichszahlung beanspruchen zu können:

http://www.bild.de/newsticker-meldungen/…28126.bild.html
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

613

Freitag, 11. Oktober 2013, 18:44

Ich hatte den gleichen verspäteten Hinflug wie Anke. Den Anspruch auf Ausgleichszahlung habe ich mit Einschreiben am 27. August geltend gemacht.
Eine Rückinfo mit Vorgangsnummer wurde mir zugesandt mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen würde.
Eine "freundliche Erinnerung" vom 25. September wurde jedoch bis heute nicht beantwortet.

Ich glaube aber fest daran, dass "Gleiches Recht für Alle" gilt und ich mich nur länger gedulden muss - hoffentlich!!!
Es soll besser werden! :D
Das Memo 13/203 schlägt unter anderem vor, künftig auch die Anwortzeiten auf die Beschwerde in einen zeitlichen Rahmen zu binden.
Danach soll die Airline für die Eingangsbestätigung nur mehr eine Woche, für eine formale Antwort nur noch 2 Monate Zeit haben.
Zeigt aber auch: Geduld definiert die EU Kommission ein wenig anders als die betroffenen Fluggäste ... :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

614

Freitag, 11. Oktober 2013, 23:56

Achtung Pauschalurlauber.

Verbindet der Reiseveranstalter in eigener Regie 2 unabhängige Flüge verschiedener Airlines, kann es bei verpasstem Anschluß dazu führen, keine Ausgleichszahlung beanspruchen zu können:

http://www.bild.de/newsticker-meldungen/…28126.bild.html


Genau mit diesem Argument versucht die LH gerade vor Gericht bei mir nicht zahlen zu müssen.....

Zubringer-Flug = LH City Line
Haupt-Flug = LH

Behauptung der LH = 2 unterschiedliche Unternehmen, die City-Line war nur 90 Minuten verspätet....also keine Zahlung für den verpassten Haupt-Flug der LH und natürlich auch nicht für den City-Line-Flug.
:Na warte...: :mecker:

615

Samstag, 12. Oktober 2013, 00:02

Es reicht die Tatsache keiner irgendwie verbundenen Flüge der Buchung - selbst augenscheinlich innerhalb derselben Airline.
Relevant ist dann nur die Ankunftsverspätung am Ziel A mit Flug A, da das Operating ebenso gebucht wurde.
Viel Spaß ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

616

Samstag, 12. Oktober 2013, 00:14

Sorry aber es ist EIN Flugschein und KEIN Codeshare......die City Line ist keine "eigenständige" Airline....sie verkauft keine Flugscheine - hat keine eigenen Flüge.....
Das Ticket wurde bei LH gekauft.....der Zubringer wurde von LH beauftragt.....also ein völlig andere Fall als der oben erwähnte von Thomas Cook!

Naja zur Not geht es eben zum EUGH..... :thumbsup:

Denke nicht das dieser schwache Versuch der LH Erfolg vor Gericht hat! :gähn:

617

Samstag, 12. Oktober 2013, 00:21

Ein Flugschein hilft schon mal, ein Code-Share wäre kein Schaden ... wie gesagt:
Viel Spaß!
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

618

Samstag, 12. Oktober 2013, 00:28

Nur mal so ... gibt´s hier eigentlich einen Schwachsinnometer?
Die Ausschläge wären gelegentlich enorm ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

619

Samstag, 12. Oktober 2013, 00:34

Viel Spaß!



Den habe ich und nicht nur mit der LH! :pfft: :thumbsup: :go:

620

Samstag, 12. Oktober 2013, 00:44

@ Lisbeth

Solche pauschalen Beleidigungen bitten wir zu unterlassen. Da diese Ermahnung nun auch öffentlich ist, gilt diese Ermahnung für dich letztmalig.