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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (20. September 2013, 23:55)
Ist kompletter Blödsinn ... sorry! ;(Soweit dies Probleme machen sollte, wäre das LBA wiederum zuständig.
Scheinbar nicht richtg nachgelesen - oder nicht richtig verstanden?
Das Ergebnis:
anke hat einen Gutschein in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsbetrages (nehme ich an ...?) erhalten, den sie einzulösen keine Not hat und daher mit der Regelung einverstanden ist.
Zudem wäre es vollkommen widersinnig, bei derartigem Stand der Dinge ein Inkassounternehmen zu beauftragen, das wäre Eulen nach Athen getragen.
So habe ich das auch verstanden.anke hat einen Gutschein in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsbetrages (nehme ich an ...?) erhalten