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581

Freitag, 20. September 2013, 23:36

@cuate
Welcher Verstoß denn jetzt um Himmels Willen??
Davon in ankes Beitrag nun keine Spur - und man sollte sich vermutlich schon an den Rahmen halten, der auf dieser Ebene verfügbar ist?? ?(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

582

Freitag, 20. September 2013, 23:39

Ich ziehe es vor, verstanden zu werden - verzeihen ist nett, aber nur im Falle des Verschuldens ... !! :mööööööp:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

583

Freitag, 20. September 2013, 23:40

Ich glaube, es ist jedem deutlich geworden. Ganz unabhängig von Anke und ihrer berechtigten Freude über den Gutschein als treue TUI-Kundin. Der nächste (hier theoretische) Schritt wäre die Aufforderung an die Airline, die Auszahlung alternativ zum zugesandten Gutschein aufs Konto/per Scheck vorzunehmen. Soweit dies Probleme machen sollte, wäre das LBA wiederum zuständig.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

584

Freitag, 20. September 2013, 23:53

Blödisnn, cuate ... das LBA ist nicht für die zivilrechtliche Durchsetzung der Forderungen von Fluggästen zuständig, sondern kann nur Verstöße im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten monieren.
Nach einem vergeigten Verfahren für Entschädigung im Rahmen der Fluggastrechte bleibt also bestenfalls eine späte (wenn auch unwahrscheinliche!) Genugtuung, da das Verfahren des LBA keinerlei direkten Nutzen für den Kläger erbringt.
Toll, die CONDOR muss jetzt 25 000 Schleifen latzen, weil sie mich nicht ordentlich entschädigt hat - aber die ordentliche Entschädigung kann im Nachhinein durch das LBA keineswegs herbeigeführt werden!!

Ich würde mir in der Tat mehr Realismus wünschen bei dieser Thematik ... ;(
Daher wiederhole ich meine Empfehlung, sowohl beim LBA als auch bei der Airline sofort Beschwerde zu führen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (20. September 2013, 23:55)


585

Samstag, 21. September 2013, 00:01

Wer hat das mit der zivilrechtlichen Durchsetzung behauptet? Insofern kann das "Blädsinn" gestrichen werden.

Und natürlich ist die Einschaltung des LBA eine der Möglichkeiten, Airlines zu einer zügigen und konformen Abwicklung in Sachen "Fluggastrechte" zu motivieren. Mittlerweile werden von dort auch fühlbare Bußgelder verhängt.
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Jimi Hendrix

586

Samstag, 21. September 2013, 00:09

Soweit dies Probleme machen sollte, wäre das LBA wiederum zuständig.
Ist kompletter Blödsinn ... sorry! ;( :tüte:
Soweit erklärt - wenn Du nähere Erklärung brauchst melde Dich.
Ich EMPFEHLE die Einbeziehung des LBA bei der Beschwerde, im Nachgang allerdings sind die von Dir erwähnten Wirkweisen dieser Methode reichlich müssig ...

Nochmal kurz:
Es besteht keine Zuständigkeit des LBA bezüglich der Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen von Fluggästen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

587

Samstag, 21. September 2013, 00:20

Verdreh doch bitte nicht den Sachverhalt. Von zivilrechtlichen Maßnahmen des LBA habe ich zu keinem Zeitpunkt geschrieben. Wiederum bezog sich a) auf Verstöße und das entsprechende Formular und b) auf Verstoß gegen die vorgegebenen Zahlungsmodalitäten bei der Ausgleichszahlung. Sollte jetzt klar sein.
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Jimi Hendrix

588

Samstag, 21. September 2013, 00:28

Ich verdreh nix, cuate - Du schreibst "wäre wiederum das LBA zuständig" und das wird die/der Amig* zweifellos nicht immer korrekt interpretieren!
Das LBA ist nun mal unter keinen Umständen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderung gem. der EU FluggastVO zuständig - das ist kein Erbsenzählen, sondern eine klare Info, die Deine Beiträge leider entbehren.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

589

Samstag, 21. September 2013, 00:34

Hab Deiner hartnäckigen Behauptung jetzt schon zum 2. Mal klar und unmissverständlich widersprochen.
Und gerne auch noch ein 3. Mal:

Von zivilrechtlichen Maßnahmen des LBA habe ich zu keinem Zeitpunkt geschrieben.

Das sollte eigentlich reichen.

Und mach Dir keine Gedanken, wer hier was und welche Beiträge versteht oder auch nicht. Die sprechen für sich.
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Jimi Hendrix

590

Samstag, 21. September 2013, 00:38

Wohl an ... ich hab der Optionalität nie widersprochen, schaumaamol ... :mööööööp:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

591

Samstag, 21. September 2013, 07:29

Wie gesagt, hier kann nur der Betroffene entscheiden, ob er mit dieser Lösung leben kann. In meinem Fall ist es so, da der Gutschein auch an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist. Sollte eine damit gebuchte Reise wieder storniert werden, bleibt er bestehen. Er kann in Teilbeträgen eingelöst werden, ist zwei Jahre gültig. Also für mich absolut ok. Es war auch kein Schreiben dabei, in dem ich auf rechtliche Auswirkungen der Annahme hingewiesen wurde. Einfach nur eine nette mail, das sie hoffen mit diesem Gutschein die Kundenbeziehung zu festigen. ( Gelingt mit einem Gutschein natürlich ganz gut !) Also ich freu mich und für mich ist es die einfachste und unkomplizierteste Lösung.
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

Nate247

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592

Sonntag, 22. September 2013, 09:06

Der Gutschein sollte sogar 3 Jahre gültig sein oder?

Wie lange hat es denn gedauert von Antrag per Formular bis zum Gutschein?
Gruß
Nate

593

Sonntag, 22. September 2013, 10:04

Nach ankes Signatur zu schließen fand die Reise im Juli 2013 statt. Wenn man davon ausgeht, dass sie unmittelbar nach ihrer Rückkehr moniert hat, dürfte das Ganze max. 8 Wochen in Anspruch genommen haben.
Das ist übrigens einer der Vorteile der Verwendung des Beschwerdeformulars: Die Bearbeitungszeit wird damit in den meisten Fällen verkürzt.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

594

Sonntag, 22. September 2013, 10:49

Am 10.8. sind wir aus dem Urlaub zurückgekommen. Am 13.8. hab ich das Formular an Tuifly geschickt. Ca. 10 Tage später kam eine email, dass ein Fall unter der Nummer .... eröffnet wurde und ich mich bitte gedulden soll. Und am Freitag kam die email mit dem Gutschein !
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

595

Sonntag, 22. September 2013, 15:53

Beauftrage eines der einschlägigen Inkassounternehmen,beispielsweise flightright.

596

Sonntag, 22. September 2013, 16:36

Warum? :denk: Der Fall ist doch schon zur Zufriedenheit des Kunden abgeschlossen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

597

Sonntag, 22. September 2013, 18:00

Scheinbar nicht richtg nachgelesen - oder nicht richtig verstanden? :ironic:

Das Ergebnis:
anke hat einen Gutschein in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsbetrages (nehme ich an ...?) erhalten, den sie einzulösen keine Not hat und daher mit der Regelung einverstanden ist.
Zudem wäre es vollkommen widersinnig, bei derartigem Stand der Dinge ein Inkassounternehmen zu beauftragen, das wäre Eulen nach Athen getragen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

598

Dienstag, 8. Oktober 2013, 18:16

Scheinbar nicht richtg nachgelesen - oder nicht richtig verstanden? :ironic:

Das Ergebnis:
anke hat einen Gutschein in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsbetrages (nehme ich an ...?) erhalten, den sie einzulösen keine Not hat und daher mit der Regelung einverstanden ist.
Zudem wäre es vollkommen widersinnig, bei derartigem Stand der Dinge ein Inkassounternehmen zu beauftragen, das wäre Eulen nach Athen getragen.

Das kann ich nur unterstreichen! Ich tausche gerne meinen Anspruch mit dem Inkassounternehmen Flightright gegen den Gutschein mit entsprechendem Wert! Eine Klage ist nicht nur unwägsam und offen sondern kostet Zeit (=Geld) und das Inkasso bekommt im Falle der Durchsetzung einen guten Batzen ab.

Glücklich ist, wer einen Gutschein hat!
Und wer es nicht glaubt, dem sei hier geholfen: Flugverspätung 6h - Umleitung wegen Nachtflugverbot - Klage gegen Condor abgewiesen

599

Dienstag, 8. Oktober 2013, 19:01

anke hat einen Gutschein in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Entschädigungsbetrages (nehme ich an ...?) erhalten
So habe ich das auch verstanden.
Ich hatte den gleichen verspäteten Hinflug wie Anke. Den Anspruch auf Ausgleichszahlung habe ich mit Einschreiben am 27. August geltend gemacht.
Eine Rückinfo mit Vorgangsnummer wurde mir zugesandt mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen würde.
Eine "freundliche Erinnerung" vom 25. September wurde jedoch bis heute nicht beantwortet.

Ich glaube aber fest daran, dass "Gleiches Recht für Alle" gilt und ich mich nur länger gedulden muss - hoffentlich!!!

600

Dienstag, 8. Oktober 2013, 20:59

@Klatschmohn
Davon sollte ausgegangen werden ... möglicherweise hat anke "intern" einen anderen Status als Du?
Das Angebot als solches müsste allerdings identisch ausfallen. Wenn nicht - hier findest Du Argumente!

@sandrine
Du kannst das Inkassounternehmen nicht tatsächlich in Anspruch nehmen, ergo hast Du leider kein Tauschobjekt.
Ich weiß, das ist nicht witzig ... aber Du hast die Beitreibung Deiner Forderungen in fremde Hände gegeben und nur noch bedingte Möglichkeiten ... ;(
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D