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Thorben-Hendrik

unregistriert

41

Dienstag, 21. Dezember 2010, 16:25

Ähhh das hab ich mit jippi68300 verwechselt..... :tüte:

Aber "Russisch Inkasso" kann man immer einschalten :dackel:

jipi68300

Senior Amigo

  • »jipi68300« ist der Autor dieses Themas

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42

Dienstag, 21. Dezember 2010, 17:20


Gestern kam ein Schreiben der Condor, dass sie die Rechnung über den Flug bräuchten, um das Anliegen bearbeiten zu können. 1. hatte mein Reisebüro das alles schon weitergeleitet, 2. wer hat denn die Rechnung gestellt und müsste ja die Unterlagen haben ?? Alles nur Zeitverzögerungstaktik, warum auch immer !




Hallo Anke

Denke das ist eine neue Masche der Condor, in Unserem Fall wollten Sie unbedingt alle Originalunterlagen, Bordkarten, Flugtickets, Buchungsbestätigung. Haben Sie alles nicht von Uns bekommen, sonst wäre die ganze sache irgendwie versumpft!



Russisch Inkasso
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

Sina

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43

Dienstag, 21. Dezember 2010, 18:36

Mir scheint, als würde die Airline hier auf Zeit spielen. Dinge anfordern, die eigentlich nicht unbedingt erforderlich sind (schließlich kann doch anhand einer Buchungsnummer nachvollzogen werden, was für Flüge gebucht wurden) und erstmal möglichst viel abwimmeln. Wohl in der Hoffnung, daß der ein oder andere Kunde entnervt aufgibt, wenn er erstmal wieder im normalen Alltagsstress ist. Und ich vermute, nicht wenige tun der Airline auch den Gefallen, weil sie entweder ihre Rechte nicht kennen oder keine Zeit/Lust/Nerven auf endlosen Schriftwechsel haben hmpf Ein langfristiges Mittel zur Kundenbindung dürfte diese Verhaltensweise allerdings m. E. nicht darstellen...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

44

Dienstag, 21. Dezember 2010, 19:18

Condor ist :HC:

45

Dienstag, 21. Dezember 2010, 19:21

Ihren Fall hat Anke in einem anderen Thread hier gepostet.

HIER
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Freundin« (21. Dezember 2010, 19:24)


46

Dienstag, 28. Dezember 2010, 00:53

ein großes hallo in die runde ! mit interesse habe ich diesen thread gelesen, da auch mir ähnliches mit condor wiederfahren ist. gibt es eine möglichkeit, dieses positive urteil nachlesen zu können ? würde mich sehr interessieren !



viele grüße aus hamburg, alexandra

47

Dienstag, 28. Dezember 2010, 08:30

Hallo Alexa, und :welcome: bei den Travelamigos.

Das Urteil ist hier nachlesbar. Fotos anklicken zur Vergrößerung.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

48

Mittwoch, 29. Dezember 2010, 00:57

klasse, vielen dank ! am 31.12. geht es für 4 wochen nach südamerika und dann werde ich das wohl angehen ! liebe grüße aus hamburg !

49

Freitag, 31. Dezember 2010, 12:45

Fotos anklicken zur Vergrößerung.


Die Fotos lassen sich nur im registierten und angemeldeten Zustand sehen.

50

Montag, 3. Januar 2011, 10:49

Hallo,

ich habe, wie erwartet, von Condor auch eine Absage bekommen, was die Zahlung einer Ausgleichszahlung angeht.

Wir hatten eine Flugverspätung von 9 Stunden auf dem FLug FRA-La Romana.



Woher kann man die genauen Infos erhalten, warum der FLug verspätet war. Condor behauptet ja, dass sie leistungsfrei seien, da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelte. Lt. Durchsage handelte es sich, letztlich, um einen technischen Defekt. Zunächst beschwichtigte man die Gäste mit falschem Gate, Maschine noch nicht bereit, Crew darf nicht mehr fliegen, etc.

Nur nachweisen kann man das im Nachhinein nicht.



Kann man die Klage auch allein, ohne RA, durchziehen? Kann man dann auch eigene Kosten, wie Porto, Zeitaufwand, o. ä. fordern, gibts da Pauschalen?

Kommt es zwangsläufig zu einer mündlichen Verhandlung?



Danke schon mal für eure Hilfe!

Kerstin :danke:

Sternedieb

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51

Montag, 3. Januar 2011, 10:58

Kann man die Klage auch allein, ohne RA, durchziehen? Kann man dann auch eigene Kosten, wie Porto, Zeitaufwand, o. ä. fordern, gibts da Pauschalen?


Hallo erstmal und Willkommen,

dann die Frage - warum willst du das ohne Anwalt machen? Ist dir das Risiko zu groß`?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

52

Montag, 3. Januar 2011, 11:14

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, möchte ich mir die zusätzlichen Kosten und das Gerenne zum Anwalt lieber sparen.



Es scheint sich ja für das AG Rüsselsheim um einen "Standard" Fall zu handeln. Sofern Condor jetzt nicht einen anderen Grund, wie einen technischen Defekt angibt, dürfte es ja für mich eigentlich kein Risiko geben...?!



Gruß Kerstin

Thorben-Hendrik

unregistriert

53

Montag, 3. Januar 2011, 11:53

Condor kann eigentlich keinen Fall angeben der sie leistungsfrei stellen würde.... :denk:

Ich würde einen Anwalt nehmen...das Risiko scheint gering..... :go:

54

Montag, 3. Januar 2011, 11:59

Der Anwalt behält aber dann einen Teil der Ausgleichszahlung ein, oder?!

Thorben-Hendrik

unregistriert

55

Montag, 3. Januar 2011, 12:01

Nein wieso.......der wird vom Prozessverlierer bezahlt...komplett!

Ein Anwalt weiss was er fordern kann.........und wird das Beste für Euch raus holen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (3. Januar 2011, 12:02)


56

Montag, 3. Januar 2011, 13:40

Wenn ich nun einen Anwalt einschalte, und Condor einlenkt, bzw. nach Klageerhebung doch zahlt, bleibe ich aber trotzdem auf den Kosten für den Anwalt sitzen?!

Ich dachte der Anwalt erhält eine Art Erfolgsprovision, zzgl. zu seinem Gehalt.

jipi68300

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57

Montag, 3. Januar 2011, 15:18

Woher kann man die genauen Infos erhalten, warum der FLug verspätet war. Condor behauptet ja, dass sie leistungsfrei seien, da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelte. Lt. Durchsage handelte es sich, letztlich, um einen technischen Defekt. Zunächst beschwichtigte man die Gäste mit falschem Gate, Maschine noch nicht bereit, Crew darf nicht mehr fliegen, etc.

Nur nachweisen kann man das im Nachhinein nicht.


Hallo und Willkommen



Du musst nichts nachweisen, Condor muss beweisen das es sich um einen aussergewöhnlichen Umstand handelt.

Und laut Durchsage handelt es sich um einen technischen Defekt, usw.....

Technische Defekte machen die Condor nicht leistungsfrei.

Die würden mal lieber in Profis investieren, anstatt Ihre Flugzeuge verkommen zu lassen und tausende Passagiere zu ärgern mit Ihren Verspätungen, und danach mit faulen Ausrede und unnötigem Papierkrieg keine Ausgleichszahlungen leisten zu müssen.

Und dazu müssten Sie mal richtig zu Strafzahlungen verdonnert werden vom Bundesamt für Luftfahrt.


Du bist im Recht, darum frage ich mich wieso ohne Anwalt. Wir hatten keinerlei gerenne damit.

Ein Besuch um alle Dokumente hinzubringen, der Rest war noch Emailkontakt und Telefonate, und das ganze hielt sich wirklich im Rahmen.

Wie haben geklagt ohne Rechtsschutz, weil wir sicher waren zu gewinnen.
Alle Kosten die wir hatten hat die Condor bezahlt.
Du musste Deinen Anwalt fragen, wie es ist im Falle einer Einlenkung. Ich denke die Condor muss den Anwalt auch bezahlen, weil Sie sich sowieso schuldig bekennt.
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

Thorben-Hendrik

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58

Montag, 3. Januar 2011, 15:31

Sofern Condor eine Zahlung vorher abgelehnt hat......müssen die den Anwalt zahlen egal wann später eingelenkt wird. :cool:

59

Montag, 3. Januar 2011, 16:06

Wenn die Kosten nach §91 ZPO der Condor auferlegt werden, würde ich aber auf den Reisekosten und Arbeitsausfall für den Anwalt sitzen bleiben, da ich leider nicht in und um Rüsselsheim wohne, und demnach einen Anwalt aus meiner Region einschalten würde, wie macht man das am besten?!



Und ist es bei einem technischen Defekt egal wo der aufgetreten ist?! oder gibts da auch noch Ausnahmen?!

Ich denk mir, dass Condor sich immer neue Sachen ausdenken wird, um aus der Nummer rauszukommen. In dem Antwortschreiben ist keine Rede von dem GRUND für die Verspätung, nur davon, dass sie leistungsfrei geworden sind. Was die dann vor Gericht sagen werden, kann man ja vorher nur drüber spekulieren.



Oder gibt es eine Behörde, wo Gründe für Flugverspätungen angegeben werden müssen?



DANKE schon mal!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »KerstinA« (3. Januar 2011, 16:10)


jipi68300

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60

Montag, 3. Januar 2011, 18:06

Wenn die Kosten nach §91 ZPO der Condor auferlegt werden, würde ich aber auf den Reisekosten und Arbeitsausfall für den Anwalt sitzen bleiben, da ich leider nicht in und um Rüsselsheim wohne, und demnach einen Anwalt aus meiner Region einschalten würde, wie macht man das am besten?!


"Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind in allen Prozessen zu erstatten, Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, jedoch nur insoweit, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war":

Da die Zuziehung des Anwalts nötig ist um Dein Fall zu erläutern, bin ich der Meinung das diese Auslagen auch dem verlierer aufgedonnert werden

Oder gibt es eine Behörde, wo Gründe für Flugverspätungen angegeben werden müssen?


Technische Defekte, egal wo sie auftreten sind keine aussergewöhnlichen Umstände.
Die Gründe für die Verspätung muss die Condor angeben, oder beweisen das Sie leistungsfrei geworden ist, wie auch immer...

Es gibt das LBA, wo die Fluggesellschaften technische Probleme melden müssten.
Ich denke die wenigsten Probleme werden gemeldet, und ausserdem kriegst Du keine Auskünfte auf irgenwelche Anfragen, habe es selbst ausprobiert damals.
Sie verweisen auf Ihr Formular zum melden von Unregelmässigkeiten bei der Entschädigung....
http://www.lba.de/cae/servlet/contentblo…lar_261_pdf.pdf

Doch das LBA verweist darauf das Sie in Streitfällen nicht zuständig sind, Rechtsanspruche muss man vor Gericht klären
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1: