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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. September 2013, 22:32)
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. September 2013, 23:03)
Na, das ist ja gaaanz neu ... !?
Außerdem kann bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Geldzahlung ( auf Kundenwunsch, was ja hier nicht geltend gemacht wird) gegen die Fluggesellschaft sogar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt eingeleitet werden.
Inzwischen scheint der Eindruck zu herrschen, dass Verfahren im Rahmen der VO(EG)261/04 fast nicht zu verlieren sind ...
Ich empfehle Betroffenen grundsätzlich eine Einbeziehung des LBA, dies hat aber im Blick auf die Causa "anke" keinerlei Belang ...