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561

Freitag, 20. September 2013, 22:28

In dem von Anke geschilderten Ablauf sehe ich keinen Vergleich. Sie hat eine Forderung nach der EU-Verordnung auf einem entsprechenden Formular gestellt und die Airline hat den vollen Betrag akzeptiert. Wenn auch als 1. Versuch als Gutschein. Die Zustimmung von Anke wird offenbar erfolgen - warum auch nicht, da auf TUI-Leistungen abonniert. Auf Antrag wäre der Betrag aber eben auch cash auszuzahlen.

Für mich ein klares Anerkenntnis der Forderung, der einen Rückzug der Airline praktisch ausschließt.

Anke, oder gab es Einschränkungen nach dem "nur - wenn" Prinzip?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. September 2013, 22:32)


Sina

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562

Freitag, 20. September 2013, 22:34

Richtig. Und da kann die Airline dann nicht mit "freiwillige Kulanzleistung, auf die reiserechtlich kein Anspruch bestanden hätte, blabla" herumeiern, sondern hat den Gutschein in einen Verrechnungsscheck umzuwandeln.

Wäre nun was anderes, wenn der Gutschein aus Goodwill ausgestellt worden wäre, weil z. B. die Reklamationsfrist verstrichen ist und man den Gästen trotzdem was Gutes tun und sie an sich binden möchte. Aber im Fall Anke finde ich den Gutschein völlig ok und vor allem unbürokratisch. Ein bissl was obendrauf wäre nett gewesen - aber passt soweit :cool: Lieber das als ein ellenlanger Kampf.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

563

Freitag, 20. September 2013, 22:36

cuate, der Gutschein ist ein Vergleichsangebot - was ist denn daran zu bestreiten?

Ob anke ihn annimmt oder nicht, spielt bezüglich der Begrifflichkeit keine Rolle.
Es bleibt Verhandlungspartner überlassen, wie sie den Konflikt moderieren.

TUIfly hat ein - sehr adäquates! - Vergleichsangebot unterbreitet (mit allen rechtlichen Optionen, die Vergleichsangebote so mit sich schleppen) ...
Möglicherweise tritt anke mit der Annahme weiterreichende Forderung ab, aber sie wird zu nichts gezwungen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

564

Freitag, 20. September 2013, 22:45

Es geht hier nicht um "Friss oder stirb" - Angebote und die vorbildliche Leistung einer Airline, sondern um die Umsetzung der EU-Gesetzgebung. Es ist ein klarer Fall von Flugverspätung, der von der Airline offenbar eingeräumt wurde. Darum hat der Kunde das Anrecht und die Wahl zwischen bar oder Gutschein. Ohne wenn und aber.
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565

Freitag, 20. September 2013, 22:47

@Sina
Nein, die Airline könnte sich auf "außergwöhnliche Umstände berufen", eine Entschädigung ablehnen und dann des "Rumeierns" bezichtig werden - stattdessen unterbreitet sie ein ziemlich erwägenswärtes Angebot, und zwar nicht nur anke-spezifisch!?
Warum darüber jetzt geeiert wird verstehe ich meinerseits nicht so recht ...
anke konstatiert höchst persönlich, bereits >2 Jahre um ihr Recht verhandelt zu haben - was sollte also an dem Vorstoß der TUIfly so verwerflich sein??

Btw ... anke beschrieb die genauen Umstände nicht - was wollt Ihr ergo anzweifeln?
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566

Freitag, 20. September 2013, 22:49

Anke ist im Sommer 2013 mit TUIFly geflogen. Das mit mehr als 2 Jahren war Condor ...
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567

Freitag, 20. September 2013, 22:51

@cuate
Nochmal:
a) wurde die Optionalität der Annahme nie bestritten
b) keine näheren Umstände der Verspätung benannt
Zu forsch is a nix ... :ironic:
Du kannst nich beurteilen, ob es ein "klarer Fall von gem. VO(EG)261/04 zu entschädigender Vorfall war - anke hat keinerlei spezifischen Information darüber abgeliefert.
Die Haltung, dass ein Vergleichsangebot direkt auch Verschulden einräumt, ist reichlich träumerisch ...
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568

Freitag, 20. September 2013, 22:55

Anke ist im Sommer 2013 mit TUIFly geflogen. Das mit mehr als 2 Jahren war Condor ...

Ich kann lesen, cuate ... :mööööööp:
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Sina

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569

Freitag, 20. September 2013, 22:56

Och Lisbeth.... Du bist doch immer "dagegen". Lass es doch einfach mal gut sein :mööööööp: .

Niemand hat irgendwas bei Anke bestritten (das wäre eher Dein Part gewesen) - sie hat eine vergleichsweise schnelle und zufriedenstellende Lösung bekommen und gut ist's. Man muss auch nicht alles ortographisch sezieren oder zerreden.

Fakt ist: TUIfly hat schneller und zufriedenstellender reagiert als Condor. Zwar "nur" mit einem schönen Gutschein, für den auch ein Verwendungszweck besteht - aber immerhin schnell, unbürokratisch und ohne Geeiere. So what?!?
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570

Freitag, 20. September 2013, 22:58

Lisbeth, Du glaubst ja nicht ernsthaft, dass die Airline den vollen Betrag der Ausgleichszahlung - wenn auch als Gutschein - anbietet, ohne sich einer "Schuld im Sinne der EU-Verordnung" bewußt zu sein. Im übrigen kenne ich den Fall aus den Schilderungen u.a. von Anke für diesen Flug von Frankfurt nach Fuerteventura.

Außerdem kann bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Geldzahlung ( auf Kundenwunsch, was ja hier nicht geltend gemacht wird) gegen die Fluggesellschaft sogar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt eingeleitet werden.
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Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. September 2013, 23:03)


571

Freitag, 20. September 2013, 23:12

@Sina
Sorry, aber was willst Du mir damit sagen??
Sachlich zum Beispiel???

@cuate
Doch, das kann durchaus der preiswertere Weg sein; es ist naiv, ein Vergleichsangebot als Schuldbekenntnis zu interpretieren.
Was DU nun spezifisch über den Flug erfahren hast, steht hier leider nicht nachzulesen ...
Insofern - alles beim Alten!
i.e. >>faires Angebot, aber nur Option!! <<

Inzwischen scheint der Eindruck zu herrschen, dass Verfahren im Rahmen der VO(EG)261/04 fast nicht zu verlieren sind ... sorry, wenn ich dem gelegentlich argumentativ entgegenhalte ...
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572

Freitag, 20. September 2013, 23:15


Außerdem kann bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Geldzahlung ( auf Kundenwunsch, was ja hier nicht geltend gemacht wird) gegen die Fluggesellschaft sogar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt eingeleitet werden.
Na, das ist ja gaaanz neu ... !?
Ich empfehle Betroffenen grundsätzlich eine Einbeziehung des LBA, dies hat aber im Blick auf die Causa "anke" keinerlei Belang ...
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Sina

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573

Freitag, 20. September 2013, 23:18

Hallooooo... :mööööööp: Anke wurde eine vergleichsweise schnelle, unbürokratische, gute und von der Höhe her der allg. Rechtsprechung anmessene Lösung in Gutscheinform angeboten, sie ist einverstanden damit und hat Verwendung für den Gutschein... ist doch alles ok soweit. Was gibt es da zu zerreden?!?
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574

Freitag, 20. September 2013, 23:20

Inzwischen scheint der Eindruck zu herrschen, dass Verfahren im Rahmen der VO(EG)261/04 fast nicht zu verlieren sind ...


Zumindest hier scheint sich TUIFly das anhand der Kundenforderung auch gedacht zu haben.

Ich empfehle Betroffenen grundsätzlich eine Einbeziehung des LBA, dies hat aber im Blick auf die Causa "anke" keinerlei Belang ...


In Bezug auf Barauszahlung? :denk: Da muß ich was überlesen haben.
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575

Freitag, 20. September 2013, 23:21

... meinerseits nichts, kann man ggf. nachlesen! ;)
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576

Freitag, 20. September 2013, 23:24

Bleibt festzuhalten, dass der Kunde (wie am Sonntag) ein Wahlrecht hat.

Und das ist bei aller Freude über eine zeitnahe und einvernehmliche Lösung für andere Betroffene eine wichtige Information.
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577

Freitag, 20. September 2013, 23:24

@cuate
Wieso im Bezug auf die Barauszahlung?
Im Bezug auf die grundsätzliche Beschwerde natürlich ... alles andere wäre auch Quatsch, und inzwischen befremdet mich die Diskussion mittelschwer ...
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578

Freitag, 20. September 2013, 23:30

Weil sich mein Hinweis auf das LBA nicht auf das Basisformular, sondern nachlesbar auf einen Verstoß des Wahlrechts zwischen Gutschein und Barauszahlung bei einer Ablehnung durch die Airline und eine dementsprechende Auslösung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens aufgrund dieses Vorgangs (Wahlrecht bar/Gutschein) bezog. Eben weil es (das Wahlrecht) Bestandteil der EU-Gesetzgebung ist.
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579

Freitag, 20. September 2013, 23:31

Es ist natürlich auch mittelschwer befremdlich, wenn Beiträge mit Fragen plötzlich editiert werden und die Anwort gegen Alpha Zentauri schwebt ... :mööööööp: ;(

Die Wahlmöglichkeit wurde nie bestritten - es ging um die Wahl "mühselige Erstreitung der Rechte gem. VO(EG)261704 ./. müheloser gebundener Erstattung in adäquater Höhe" ...
Und die kann nur der Begünstigte treffen - ich find´s halt übrig, daraus zahlreiche Szenarien der Abwatsche zu erbauen ... tut mir so leid wie möglich!
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580

Freitag, 20. September 2013, 23:33

Ist Dir verziehen. Hauptsache, die Basisinfo ist rübergekommen. Freie Wahl zwischen Gutschein und Barem.
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