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541

Sonntag, 4. August 2013, 18:54

@ Lisbeth
Doch deinen Beitrag habe ich sehr genau gelesen und danke dir für deine Infos. Leider geht es meiner Frau seit Rückkehr aus unserem Urlaub nicht besonders gut und ich kümmere mich in erster Linie zur Zeit um ihre Gesundheit. Das Einschalten des Anwalts und die Klageerhebung sind da zur Zeit zweitrangig.
Vielen Dank für dein Verständnis.
Colombo

542

Montag, 5. August 2013, 16:42

@Colombo
Selbstverständlich hat die Gesundheit Deiner Frau Vorrang, umso wichtiger ist daher ein zielgerichtetes Vorgehen in der Angelegenheit.

Mein Rat daher: Beauftrage eines der einschlägigen Inkassounternehmen - beispielsweise flightright. Das ist mit sehr geringem Aufwand verbunden und nach der Abgabe hast Du nur noch sehr wenig mit der ganzen Sache zu tun.

Meine herzlichsten Genesungswünsche ...
Gruß

Lisbeth
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

543

Dienstag, 20. August 2013, 19:19

Recht herzlichen Dank für eure Infos, Tipps und die Genesungswünsche für meine Frau.
Wir haben uns nun entschlossen, einen Anwalt zu beauftragen. Wir haben den Anwalt auch angeschrieben und - wie uns geraten wurde - vor Beauftragung nach dessen Kosten gefragt, da wir keine Rechtschutzversicherung haben. Wir erhielten die Information, dass die Tätigkeit streitwertabhängig erfolgt, es wurde kein konkreter Betrag genannt. Wir gehen mal davon aus, dass die RVG zugrunde liegen. Der Anwalt möchte gegen Condor vorgerichtlich vorgehen, wir haben auch ein entsprechendes Formular erhalten, das wir BEIDE - das ist klar - unterschreiben sollen. Unsere Ansprüche haben wir ja selbst bei Condor angemeldet, kulanzweise auch einen Scheck über € 50,-- erhalten, den wir eingelöst haben. Frage: Außergerichtliche Beauftragung - weshalb reicht der Anwalt nicht direkt Klage ein? Ist meine Vermutung richtig, dass er dann zweimal - einmal außergerichtlich, einmal bei Klage - Gebühren abrechnen kann? Und falls der Prozeß verloren geht - (auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand) - darf ich dann zweimal zahlen. Ein Inkassounternehmen möchten wir nicht beauftagen. Zum einen, weil da die Erfahrungen doch nicht immer positiv geschildert werden (sh. hier Beitrag von Anja); zum anderen, 25 % bzw. 30 % plus MWSt , die wir auf jeden Fall zahlen müssen, empfinden wir als unangemessen. Denn die Inkassounternehmen bekommen doch bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche AUCH noch die Kosten von Condor erstattet!?
Wie ist eure Einschätzung?
Wünsche allen einen schönen Abend.
Ein etwas ratloser Colombo :ratlos:

544

Dienstag, 20. August 2013, 19:39

Es ist eine ganz gewöhliche Vorgehensweise, zuerst eine außergerichtliche Einigung anzustreben - und ganz in Eurem Sinne.
Eine gerichtliche Einigung kostet ggf. deutlich mehr - und zwar Dich, wenn Du verlierst. Ebenfalls wird die CONDOR ihre Chancen im Falle einer Klageerhebung in Betracht ziehen - auch für sie gibt es ein Risiko.
Dein Verdacht, der Anwalt wolle sich dadurch bereichern ist vollkommen unbegründet.

Übrigens kannst Du auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung geltend machen, sofern CONDOR die Entschädigung gem. VO(EU)261/04 abgelehnt hat.

Edit: Ihr müsst an ein Inkasso nur im Erfolgsfall eine Provision abführen, jedoch nicht, wenn es Eure Ansprüche nicht durchsetzen kann.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (20. August 2013, 19:41)


545

Dienstag, 20. August 2013, 19:48

Wir erhielten die Information, dass die Tätigkeit streitwertabhängig erfolgt, es wurde kein konkreter Betrag genannt.


Der Streitwert liegt doch gerade in diesem Fall fest. Warum keine konkrete Antwort zu den Kosten? :denk:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

546

Dienstag, 20. August 2013, 19:52

>>hier<< ein Rechenbeispiel für vorgerichtliche Kosten bei einem Streitwert von € 800,--. (€ 166,60)

Sofern der Anwalt die Frage nicht befriedigend beantwortet, einfach noch einmal nachhaken ... :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

547

Dienstag, 20. August 2013, 21:08

Nachtrag:
Da vermutlich noch eine einfach Beratung zu berechnen ist, kommen weitere €44,-- netto hinzu ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

548

Mittwoch, 21. August 2013, 15:10

[@ cuate quote='cuate','index.php?page=Thread&postID=324981#post324981']Der Streitwert liegt doch gerade in diesem Fall fest. Warum keine konkrete Antwort zu den Kosten? :denk:[/quote] GENAU DAS fragen wir uns auch!
@Lisbeth vielen Dank für die konkreten Ausführungen. Wegen der Kosten fragen wir nochmal nach. Falls wir keine zufriedenstellende Antwort erhalten, werden wir einen anderen Anwalt beauftragen. Wir haben ja noch nichts unterschrieben. Allerdings schätzen wir die Chance, außergerichtlich bei Condor Erfolg zu haben, gering ein. Aber man soll ja nie NIE sagen. :skeptisch:
:danke: Colombo

549

Mittwoch, 21. August 2013, 20:08

Nochmal Colombo:
Auch eine zivilrechtliche Klage bedarf eng gefasster Zulassungsvoraussetzungen, der erste Schritt ist daher immer die Mediation.

Wenn das klägerische Ziel einfacher und billiger auf anderem Wege herbeizuführen ist, fehlt einer sofort erhobenen Klage ggf. das Rechtsschutzbedürfnis und kann sie deswegen im Namen des Volkes abgewiesen werden, wobei der Kläger sowohl auf den Anwalts- als auch auf den Gerichtskosten (vorzustrecken) sitzen bleibt.

Zudem geht mit der Klage ein Mahnverfahren bis zur Erwirkung der Vollstreckung einher - das dauert gefühlte siebenundzwölfzig Jahre (oder etwa 12-36 Monate ...) und macht so wenig Laune, dass man es durchaus anders versuchen sollte.
Lass Dich nicht von Kommentaren wie "bei CONDOR geht nix ohne Verfahren" beeindrucken - geht es doch, nur darüber wird von Betroffenen eben selten berichtet.

Als Fazit ist es vollkommen korrekt von Eurem Anwalt, die vorgerichtliche Einigung als primäres Ziel anzustreben, vielmehr wäre jedes andere Vorgehen wenig solide.

Ausgenommen vorgerichtlicher Tätigkeit kostet die Klage bei einem Streitwert von € 800 allein bereits € 428,40, die Du im Falle einer Abweisung tragen müsstest.
Ich spreche mich daher für Vertrauen aus.
Bezüglich der Kosten musst Du nur erfragen, ob im Rahmen der gesetzlichen Gebühren abgerechnet wird oder andere Honorarsätze gelten.
Allerdings empfehle ich Dir, Dich nach der fachlichen Qualifaktion im Sachgebiet Reiserecht zu erkundigen bevor Du bevollmächtigst.

Viel Erfolg!
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

550

Samstag, 24. August 2013, 18:18

:TOP: Vielen Dank Lisbeth!
Jetzt habe sogar ich das ganze Prozedere kapiert. :Günni: :patschi: Also das Ganze ist natürlich für einen Laien wie mich - das hast DU schon mal richtig festgestellt - kompliziert. Natürlich wusste ich nicht - woher auch -, dass meine Frau und ich sozusagen verpflichtet sind, eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe unseres Anwalts herbeizuführen. Nochmal danke für die Tipps. Da kann man ja schnell mal etwas falsch machen.
Fachanwalt für Reiserecht auf jeden Fall. Da haben Freunde von uns vor einigen Jahren richtig Lehrgeld gezahlt. Deshalb habe ich mich ja hier ausführlich im Forum informiert.
Allen ein schönes Wochende - bei uns scheint nach Regen sogar schon wieder die Sonne.
Colombo

551

Samstag, 24. August 2013, 19:11

Gerne, Colombo - ein Forum kann keine Rechtsberatung bieten, aber ggf. doch einige Ratschläge liefern, die vor gravierenden Irrtümern bewahren.

Man muss sich nicht mit solchen Sachverhalten auskennen - zum Glück gehören sie für die meisten Verbraucher nicht grade zum täglich Brot ...

Bevollmächtige also eine Kanzlei mit dem Fachgebiet Reiserecht im Portfolio, stelle sicher, dass nach BRAGO abgerechnet wird, und vertraue auf eine verantwortungsvolle Vertretung Deiner Interessen.

Sollte der Bevollmächtigte keinen Erfolg haben im Rahmen der vorgerichtlich angezeigten Maßnahmen, wird er mit Dir klären, ob und zu welchen Risiken eine streitige Einigung vor Gericht sinnvoll ist.
Jeder entscheidende Schritt bedarf Deiner Zustimmung. Die Befürchtung an einen Hasardeur zu geraten, der gegen jede Vernunft ficht ist also ziemlich unbegründet.

Ganz wichtig ist, dass Du jedes Detail der bisherigen Abläufe schilderst, also z.B. auch die Annahme der vorgreiflichen "Entschädigung" samt ihrer Bedingungen.

Ich freue mich, wenn ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte - scheu Dich nicht, weitere Vorbehalte auf diesem Weg auszuräumen - oder eben auch zu erhärten.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

552

Mittwoch, 11. September 2013, 12:10

Flug Condor 2546 vom 10.09.2013 von Düsseldorf nach Agadir

Hier scheint es wieder Anwartschaften auf Ausgleichszahlung zu geben. Zudem stellte die Airline trotz eines vollen Tages Verzögerung keine Hotelzimmer zur Verfügung. Weil "alles ausgebucht" war. Während der Düsseldorfer Schuhmesse vermutlich tatsächlich schwierig. So wurden Betten im Flughafen aufgestellt.

http://www.ksta.de/region/-duesseldorfer…2,24272846.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

553

Freitag, 20. September 2013, 17:28

Ich bin total geplättet! Unser letzter Flug nach Fuerte hatte gut 6 Stunden Verspätung. Nach dem Urlaub hatte ich dann dieses EU Formular hier aus dem thread ausgefüllt und direkt an tuifly geschickt. Ca. 10 Tage später hat man mit eine Fallnummer zugeteilt und mir gesagt das ich mich noch ein bißchen gedulden soll. Heute kam per email ein Gutschein über EUR 1200,-- einzulösen bei allen TUI Zugehörigen (tuifly, TUi, discounttravel usw.). Da wir sowieso immer über TUi buchen, ist es für mich wie Bargeld. Aber mit so einer schnellen und kulanten Abwicklung habe ich nicht gerechnet. Nachdem beim letzten Mal mit Condor sich die Sache 2,5 Jahre rausgezogen hat. Da muss ich doch jetzt echt mal ein Lob aussprechen. Find ich klasse. Jetzt wird gleich der nächste Urlaub geplant ;-)))
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

554

Freitag, 20. September 2013, 19:06

So ein Gutschein ist auch für die Airline gespartes bares Geld. In Deinem Fall ist es ja passend, Anke und Du hast eine Verwendung für den Gutschein. Aber akzeptieren braucht man es grundsätzlich nicht.
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Jimi Hendrix

555

Freitag, 20. September 2013, 19:26

So ein Gutschein ist auch für die Airline gespartes bares Geld. In Deinem Fall ist es ja passend, Anke und Du hast eine Verwendung für den Gutschein. Aber akzeptieren braucht man es grundsätzlich nicht.

Nun ja ... :mööööööp: ... augenblicklich spielt es wohl weniger eine Rolle, ob das Geld bar ausgezahlt wird oder via Gutschein bereitgestellt - ausgenommen der derart Entschädigte kann so gar nichts damit anfangen und reitet daher lieber die längere Strecke.

Grundsätzlich ist das ein Vergleich, keine Regulierung gem. VO(EG)261/04 ... man muss halt abwägen, ob man die Taube in der Hand oder die Ente auf dem Dach bevorzugt.
:ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

556

Freitag, 20. September 2013, 20:22

Die EU-Verordnung 261/2004 regelt das unmissverständlich:

Par. 7 Absatz(3)
Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

Jeder kann, niemand braucht das so anzunehmen.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. September 2013, 20:23)


557

Freitag, 20. September 2013, 20:31

Hatte ich nicht bestritten ... :ironic:
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Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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558

Freitag, 20. September 2013, 21:05

Die Gutscheinlösung im Falle von Anke finde ich schön, zumal sie auch etwas damit anfangen kann und sich nicht monate- oder gar jahrelang mit der Airline, Anwälten, Gericht, etc. herumschlagen muss. Da das Unternehmen ja von Gutscheinen letztendlich auch profitiert, wäre es natürlich richtig schick gewesen, im Rahmen der Kulanz noch etwas (muss ja nicht viel sein - sagen wir: € 50,- oder € 100,-) mehr auf den Gutscheinwert draufzulegen, als das, was ohnehin als Ausgleichszahlung geleistet hätte werden müssen. Aber dieser Thread zeigt ja, dass man schon sehr froh sein kann, ohne Scherereien und unverhältnismäßigem Zeitaufwand zu seinem Recht zu kommen. Insofern: Passt schon :TOP:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Katja

Master Amigo

Beiträge: 4 905

Wohnort: im Speckgürtel

Beruf: Alltagsbegleiterin

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559

Freitag, 20. September 2013, 21:24

ja ja Recht haben und Recht kriegen :corräkt: :TOP: ;(

560

Freitag, 20. September 2013, 22:13

Ja, eine achtspurige Autobahn von Europa nach Amerika wäre auch "sehr schön" - oder Frauen zu verstehen ... :ironic: :D

Ein fairer Vergleich ad hoc ... kann man ablehnen, hat aber vermutlich schon grottigere erfahren ... !? :mööööööp:
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