Recht herzlichen Dank für eure Infos, Tipps und die Genesungswünsche für meine Frau.
Wir haben uns nun entschlossen, einen Anwalt zu beauftragen. Wir haben den Anwalt auch angeschrieben und - wie uns geraten wurde - vor Beauftragung nach dessen Kosten gefragt, da wir keine Rechtschutzversicherung haben. Wir erhielten die Information, dass die Tätigkeit streitwertabhängig erfolgt, es wurde kein konkreter Betrag genannt. Wir gehen mal davon aus, dass die RVG zugrunde liegen. Der Anwalt möchte gegen Condor vorgerichtlich vorgehen, wir haben auch ein entsprechendes Formular erhalten, das wir BEIDE - das ist klar - unterschreiben sollen. Unsere Ansprüche haben wir ja selbst bei Condor angemeldet, kulanzweise auch einen Scheck über € 50,-- erhalten, den wir eingelöst haben. Frage: Außergerichtliche Beauftragung - weshalb reicht der Anwalt nicht direkt Klage ein? Ist meine Vermutung richtig, dass er dann zweimal - einmal außergerichtlich, einmal bei Klage - Gebühren abrechnen kann? Und falls der Prozeß verloren geht - (auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand) - darf ich dann zweimal zahlen. Ein Inkassounternehmen möchten wir nicht beauftagen. Zum einen, weil da die Erfahrungen doch nicht immer positiv geschildert werden (sh. hier Beitrag von Anja); zum anderen, 25 % bzw. 30 % plus MWSt , die wir auf jeden Fall zahlen müssen, empfinden wir als unangemessen. Denn die Inkassounternehmen bekommen doch bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche AUCH noch die Kosten von Condor erstattet!?
Wie ist eure Einschätzung?
Wünsche allen einen schönen Abend.
Ein etwas ratloser Colombo