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521

Mittwoch, 12. Juni 2013, 00:44

mir ist es egal, ob es urteil oder vergleich lautet: die kohle zählt!

522

Mittwoch, 12. Juni 2013, 12:50

@Stintfang

Danke für die Infos zum Ausgang des Verfahrens. Kannst Du uns noch kurz schildern, was der Grund war, den Condor nicht akzeptieren wollte? Verspätung aus welchem Grund? Ist ja immer interessant für die, die irgendwann davon betroffen sind.

Gruß cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

523

Mittwoch, 3. Juli 2013, 17:00

Endlich kann ich auch Erfolg vermelden. Heute sind gut EUR 900,00 auf meinem Konto eingegangen. Pro Person EUR400,-- zzgl. Zinsen und abzgl. der Provision für flightright. Das ist so ziemlich genau der Preis den ich für die drei Flüge nach Antalya bezahlt habe. Es hat lange gedauert, war aber erfolgreich!
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

524

Dienstag, 23. Juli 2013, 13:24

Endlich das Urteil

Hat zwar lange gedauert, war aber erfolgreich.

Letzte Woche hat erstmal Condor 1200 Euro + 38 Euro Zinsen an meinen Anwalt überweisen, der mir das Geld gleich weiterleitete. Ein paar Tage später kam dann das Urteil. Die Verhandlung war Mitte April. Meinen Vorschuss für den Rechtsanwalt habe ich auch schon wieder und warte jetzt auf die Rückzahlung der Gerichtsgebühren.

Hätte ich das ganze mit Flightrights gemacht, hätte ich keine 1238 Euro, sondern nur 845 Euro rausgekriegt. Da bin ich schon froh, dass ich zu meinem Anwalt gegangen bin.

viele Grüße
Erlebnistourist

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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525

Dienstag, 30. Juli 2013, 12:01

Da immer noch unklar ist, in welchem Umfang Reisende bei Flugannullierungen ihre zusätzlichen Reisekosten geltend machen können, muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des Bundesgerichtshofs darüber entscheiden.

Es handelt sich dabei um einen Entschluss, der heute verkündet wurde. (AZ: X ZR 111/12)

Denn laut dem EuGH stehen den Reisende neben Schadenersatz auch dann Ausgleichsansprüche zu, wenn Reiseunternehmen ihnen bei Flugannullierungen keinen Ersatzflug angeboten hat. Strittig ist, ob das auch zutrifft, wenn betreffende Reisende sich bei Annullierungen selbst um die Flüge kümmert.

526

Dienstag, 30. Juli 2013, 17:14

Condor Flugverspätung

Hallo,
so, auch uns hat es erwischt!
Flugverspätung über 7 Stunden, Flug von Antalya nach Frankfurt, planmäßige Ankunft 22.30 Uhr, aktuelle Ankunft 6.05 Uhr am nächsten Tag. Verspätung wegen technischem Defekt laut Aussage des Servicemitarbeiters von Condor am Flughafen Antalya und des Flugkapitäns. Angeblich musste der Hinflug von Frankfurt nach Antalya abgebrochen werden, Flugzeug war wohl in der Luft, flog zurück nach Frankfurt. Genaue Ursache des technischen Defektes ist uns unbekannt. Bestätigung der Flugunregelmäßigkeit liegt vor. Ansprüche angemeldet bei Condor Ausgleichszahlung € 400,-- pro Person (2 Erwachsene), Condor hat abgelehnt, es hätte sich um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt. Der Nachweis, dass keine zumutbaren Möglichkeiten von Condor bestanden, die eingetretene Verspätung zu verhindern, wurde von Condor nicht erbracht. Kulanzweise € 50,-- per Verrechnungsscheck erhalten. Die Anrechnung gem. Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 durch Condor wurde erklärt.
Wir sind uns sicher, dass Condor zahlen muss, sonst wären ja wohl keine € 50,-- kulanzweise gezahlt worden. Es wären also noch € 750,-- zu erstatten. Wir werden nun Condor auffordern, die restlichen € 750,-- zu zahlen, Androhung einer Klage.
Nun unsere Fragen: Fristsetzung 1 Woche, oder ist das zu kurz? Hinweis, dass Condor in Verzug ist, wenn sie bis .... (Datum) nicht zahlen bzw. der Betrag nicht bis ....auf unserem Konto ist? Müssen wir sonst noch etwas beachten?
Wir haben KEINE Rechtschutzversicherung. Benötigen aber natürlich einen Anwalt, der uns bei Gericht vertritt. Könnt ihr uns einen empfehlen? Mit welchen Konten müssen wir da rechnen (Anwalt, Gerichtskosten) oder kommen da evtl. noch weitere Kosten auf uns zu? Meine Frau ist schwerbehindert (Ausweis wurde Condor zugesandt) und die Nachtruhe war futsch. Waren "glücklicherweise" morgens um 8.00 Uhr zu Hause.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Tipps.
Colombo :help:

527

Dienstag, 30. Juli 2013, 17:21

Mit Condor hatten wir auch schon so einen Auftritt. Waren schon im Bus zum Flugzeug, dann wieder zurück und 6 Std warten. Angeblich musste ein Ersatzteil eingeflogen werden. Die Nummer mit den außergewöhnlichen Umständen hat bei uns zumindest nicht funktioniert. Haben angemessen was zurück bekommen, aber ein Jahr musst Du da zeitlich bestimmt einplanen. Aber wir haben alles über einen Anwalt geregelt. Rechtliche Tipps habe ich daher keine für Dich. Aber lass Dich nicht abwimmeln.
Es kommen bestimmt noch ein paar hilfreiche Antworten.

528

Dienstag, 30. Juli 2013, 17:33

@colombo

Vorsicht, eventuelle Falle. Auf jeden Fall so wie hier geschildert vorgehen:

Du kannst den Check sogar einlösen ABER Vorher muss ein Schreiben raus, dass Du den Check als Anzahlung betrachtest und Du ihn deshalb nur unter Beibehaltung Deiner Forderungen akzeptierst und dann du ihn wenn Du bis zum.... nichts hörst deshalb als Anzahlung vereinnahmen wirst :hehe:


Ansonsten liegt ja eine Ablehnung Deiner Ansprüche vor, weitere Schreiben kannst Du sparen. Da hilft jetzt nur noch die Klageeinreichung. Entweder von einem Fachanwalt für Reiserecht oder, wenn Dir das zu unsicher ist, über eines der bekannten Inkasso-Unternehmen. Im ersteren Fall hast Du vermutlich Chancen auf den kompletten Betrag (soweit da nicht Faktoren reinspielen, die hier aus der Ferne nicht beurteilt werden können, weil nicht benannt). Ansonsten arbeiten diese Ausgleichszahlungs-Hilfsassistenten gegen feste Gebührensätze. Lies mal hier im Thread nach.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

529

Dienstag, 30. Juli 2013, 18:03

@ Colombo: du hast pn

530

Dienstag, 30. Juli 2013, 21:41

@Colombo
Mein Rat: Anwalt oder einschlägiges Inkasso mit rechtlicher Bevollmächtigung ... !!
Die beigetragenen Formulierungen (unter Beibehaltung (??) Deiner Forderungen) entlarven Dich auf der Stelle (im ganz positiven Sinne!) als "in rechtlichen Fragen unbeholfen" und machen jede weitere schriftliche Einrede müssig - oder noch müssiger, darauf hat cuate schon verwiesen.

Zu den Kosten:
Diese ergeben sich bei der Bevollmächtigung eines Anwalts aus der RVG (Beispiel) und sie sind überwiegend abhängig vom Streitwert (ausgenommen Du vereinbarst mit einem Star der Branche anderweitig - da kann dann auch mal ein recht bizarrer Stundensatz veranschlagt werden ...).
Ratsam ist eine Nachfrage bezüglich der Kosten vor der Bevollmächtigung - immerhin sind jedoch Deine Aussichten auf einen Klageerfolg soweit ("Technik ca 98% nicht exkulpierend") gut, und Du darfst damit rechnen, die Kosten nur vorstrecken zu müssen.

Die Inkassounternehmen hingegen lassen sich schrittweise bevollmächtigen, verlangen zwar keinen Kostenvorhalt, erlauben sich aber auch eine Ablehnung der Vertretung, wenn die Causa wenig erfolgreich scheint.
Bezahlt werden sie mit einer "Erfolgsbeteiligung" - zumeist ca. 30% der Erstattung muss an sie abgeführt werden.

Sofern ich alles richtig verstanden habe bezüglich Deiner Causa ist der Spielraum zur unstreitigen Klärung ausgeschöpft und Rechtsmittel sind die logische Option.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

531

Samstag, 3. August 2013, 18:45

Vielen Dank für eure Antworten und PN.
Wir haben ja von Condor einen Scheck über € 50,-- erhalten, den wir auch eingelöst haben. Können wir jetzt auch HINTERHER noch Condor anschreiben, dass wir den Scheck als Anzahlung betrachten und ihn unter Beibehaltung unserer Forderung akzeptieren und dann Klage einreichen, wenn wir bis zum .... nichts hören und den Scheck deshalb als Anzahlung vereinnahmen. Hatte mir hier zwar die letzten 20 Seiten durchgelesen, der Hinweis mit der Scheckeinlösung stand "leider" auf den ersten 7 Seiten und der Hinweis von cuate kam erst, als wir den Scheck schon eingelöst hatten.
Allen ein schönes Wochenende
Colombo

532

Samstag, 3. August 2013, 18:52

Jo, keine 20 Minuten nach Deinem Beitrag. :ironic: Also war der Scheck schon vorher raus :cool:

Jetzt, im Nachhinein die Condor darauf aufmerksam machen - ich weiß nicht. Da würde ich mal einen Fachmann zu Rate ziehen, bevor das Kind ganz in den Brunnen fällt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

533

Samstag, 3. August 2013, 19:02

@ cuate
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, da werden wir mal vorab die Meinung eines hier empfohlenen Anwalts einholen, bevor wir auf unseren Kosten sitzen bleiben.
Colombo

534

Samstag, 3. August 2013, 19:08

Ich habe nicht viel Ahnung kann mir aber vorstellen, das mit der Einlösung des Checks und somit der Ausgleichszahlung
nun keine Forderung gegenüber Condor möglich ist. Wie geschrieben ich weis es nicht.
Da hilft nur noch ein Rechtsanwalt. Ich hoffe ihr seid in einer Rechtschutzversicherung.

535

Samstag, 3. August 2013, 19:09

Kannst Du, wenn im Schreiben die definitiv damit gemeinte Anzahlung dokumentiert ist.
Ist so auch rechtlich niedergeschrieben .
Freedom's just another word for nothing left to lose...

536

Samstag, 3. August 2013, 19:54

@Anna
Rechtschutzversicherung haben wir LEIDER keine, sonst wären wir ohnehin schon lange beim Antwalt.
@dodo
Wo können wir denn da etwas "rechtlich niedergeschriebenes" finden?
Colombo

537

Samstag, 3. August 2013, 23:53

@Colombo
Sofern Du mit der Einlösung des Schecks nicht gleichzeitig weiterreichende Forderungen explizit abgetreten hast (schau mal nach dem genauen Wortlaut des Vergleichsangebotes!), wird der Betrag nur ggf. auf eine rechtmäßige Erstattung angerechnet.

Den Rahmen der rechtlichen Ansprüche kannst Du in der VO (EU) 261/04 nachlesen, zur Beschwerde empfiehlt sich dieses Formular ... was ich Dir speziell geraten hätte kannst Du in meinem letzten Beitrag nachlesen.
:D

Selbst wenn mit der Inanspruchnahme von €50 weitere Rechte abgetreten worden wären, könnte man dies im Sinne der Unangemessenheit bestreiten - aber nur mit fachlicher (i.e. anwaltlicher) Unterstützung.

Weitere Hilfestellung gerne via persönlicher Nachfrage - bisher hast Du meine Beiträge ja lieber gekonnt überlesen ... :mööööööp: :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (3. August 2013, 23:56)


538

Samstag, 3. August 2013, 23:56

Hallo Amigo´s!

Vielen Dank für Euer "Mitfiebern". Ich habe mich für die 600,-- Euro entschieden und diese bereits erhalten. In Zukunft werde ich auf diesem Gebiet einen Fachanwalt beauftragen. Ich hatte teilweise den Eindruck, ich habe durch Info´s von Euch :liebe: mehr Kenntnisse erworben, als mein Anwalt jemals hatte.
Vielen Dank noch mal Euch allen und liebe Grüße

Touran23 :Amigo_fly:

539

Sonntag, 4. August 2013, 00:04


Aus meiner Sicht ist im Fall Touran ganz klar zu entschädigen.

Touran, ich nehme einfach an, Du bedenkst auch die Amigas mit Deinem Dank ... :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

540

Sonntag, 4. August 2013, 00:55

Selbstverständlich!!!
Übrigens: Eine sehr kluge Nebenbemerkung :corräkt: :TOP: :cool: :Heia: