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481

Sonntag, 21. April 2013, 20:52

So zu zitieren ist unfair. Ich hatte nämlich geschrieben:


....
Jedenfalls hat der mir einen Briefentwurf zugemailt, mit dem ich die Ausgleichsforderung verlangt und auch gleich einen Termin dafür gesetzt habe. Wie mir der Anwalt erklärt hat, ist das nötig um Condor in Verzug zu setzen.
Das hat dann die Folge, dass die auch die weiteren Anwaltskosten als sogenannten Verzugsschaden zu zahlen haben. Also der erste Brief sollte von euch selbst geschrieben werden.
....



Geht also nicht darum, ob ihr einen Brief schreibt oder das Formular benutzt, sondern nur dass ihr es selbst, also nicht der Anwalt macht.

So toll finde ich das Formular auch nicht. 10 Seiten zum Ausfüllen mit Fragen, die man nicht beantworten kann, aber keine Stelle um seine Kontonummer für die Zahlung anzugeben. Außerdem kann ich der Flugesellschaft damit auch keinen Termin bis zu dem sie zahlen soll angeben.

Zumindest bei Condor dürfte das Formular auch nichts bringen.

viele Grüße
Erlebnistourist

482

Sonntag, 21. April 2013, 20:59

Du irrst. Und es sind auch keine 10 Seiten, geschweige mit "vom Verbraucher unbeantwortbaren" Fragen.
Nu soll aber ein jeder machen ... :mööööööp: ;(
Es ist rechtlich bezüglich des Ergebnisses vollkommen unerheblich, wer die Beschwerde vorträgt.
In derlei Sachverhalten sollte man Hinweise schon einigermaßen präzise formulieren ... oder eben gar nicht.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

483

Sonntag, 21. April 2013, 21:08

Wichtig ist eiegntlich nur, dass die Fluggesellschaft warum auch immer eindeutig ablehnt.....mein Email 3 Zeiler "please send money" an Finnair ist zum Beispiel vollständig ausreichend, da entsprechend geantwortet wurde...dass man gar nicht einsehe zu zahlen.... jetzt klagen wir eben... :mööööööp:

484

Sonntag, 21. April 2013, 21:15

Du irrst. Und es sind auch keine 10 Seiten, geschweige mit "vom Verbraucher unbeantwortbaren" Fragen.
Nu soll aber ein jeder machen ... :mööööööp: ;(

Das kann sich jeder selbst überlegen.



Es ist rechtlich bezüglich des Ergebnisses vollkommen unerheblich, wer die Beschwerde vorträgt.


Wenn der Anwalt schreibt und die Airline zahlt, muss ich den Anwalt selbst bezahlen. Wenn ich selbst geschrieben habe und die Airline zahlt nicht und ich bekomme recht, zahlt sie auch den nächsten Brief vom Anwalt.



In derlei Sachverhalten sollte man Hinweise schon einigermaßen präzise formulieren ... oder eben gar nicht.


Da gebe ich dir Recht. Vor allem sollte man lesen können.

viele Grüße
Erlebnistourist

485

Sonntag, 21. April 2013, 21:24

@Erlebnistourist
Genau, Präszison - auch beim Lesen.
Danach: Kapieren.

@Thorben-Hendrik
Sorry, aber völliger Quatsch!
Wichtig ist die Ursache und hernach die Formalität der Beschwerde. Deine hat die Finair vermutlich nur durch Filter verortet und so ist die Antwort bei Dir angelandet.
Bezüglich Deiner Ansprüche bedeutet das einen feuchten Kehricht ... :pfft:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

486

Sonntag, 21. April 2013, 22:01

Sorry Liebe Lisbeth,

you are on the woodway!

Man hat mir mitgeteilt, das Flug XY wegen "höherer Gewalt" verspätet war....und man deshalb nicht zahlen werde....das langt und somit kann ich sofort klagen!

Sieht der Anwalt genau so.......eine einmalige Aufforderung langt und aus der muss lediglich der Sachverhalt (Flug Nr und Dauer der Verspätung) und die Forderung hervor gehen......man muss da nicht lange ausführen warum und wieso....

Ab die einen Filter anwenden oder peng ist DEREN Risiko!

487

Montag, 22. April 2013, 01:29

Richtig trennen: Die Beschwerde mittels Formular vereinfacht die Abläufe; es bedarf dazu überhaupt keines Anwalts. Sofern ein Rechtsschutzversicherer übernimmt, muss auch ein erstes Schreiben vom Anwalt nicht selbst bezahlt werden - auch wenn es vollkommen entbehrlich ist.
Ganz gleich weshalb die Airline die Zahlung ablehnt - es kann sofort geklagt werden - die überwiegende Zahl der formlosen Anträge wird abgeschmettert mit der Begründung "außergewöhnliche Umstände".
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer formloser Beschwerden beträgt >9 Monate, die mittels Formular <6 Monate.
Ja, richtig ... das kann sich jeder selbst überlegen ... :ironic:
Richtig ist: Es reicht die einmalige Aufforderung, was anderes hab ich auch gar nicht behauptet.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

488

Montag, 22. April 2013, 10:41

Da hatte ich ja Glück meine "send money you were late" Mail wurde innerhalb von 48 Stunden abgelehnt.......manchmal sind Filter wohl auch zweckmäßig! :thumbsup:

Nate247

Neu Amigo

Beiträge: 64

Wohnort: Rhein Main Gebiet

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489

Montag, 22. April 2013, 19:56


Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer formloser Beschwerden beträgt >9 Monate, die mittels Formular <6 Monate.


Woher stammt diese Statistik? Quelle?

Da bin ich ja mit einem formlosen Scheiben und 5 Wochen nahe beim Weltrekord oder wie :ironic:
Für ein formloses Schreiben zur Geltendmachung der Rechte reicht übrigens ein 3 Zeiler, da ist das Formular noch beim Download :D
Gruß
Nate

Thorben-Hendrik

unregistriert

490

Montag, 22. April 2013, 20:08

Da hatte ich ja Glück meine "send money you were late" Mail wurde innerhalb von 48 Stunden abgelehnt..

Da bin ich ja mit einem formlosen Scheiben und 5 Wochen nahe beim Weltrekord oder wie :ironic:

:cool:

Nate247

Neu Amigo

Beiträge: 64

Wohnort: Rhein Main Gebiet

  • Nachricht senden

491

Montag, 22. April 2013, 20:48

Ergänze: 5 Wochen und einem positiven (Gutschein) Bescheid :cool:
Ok bei Condor hat die Ablehnung 6 Wochen gedauert...
Gruß
Nate

492

Montag, 22. April 2013, 20:49

@Nate247
Ich befürworte Vereinfachung - war gar der Grundgedanke!
Auf Statistiken (per se träge) schlagen sie sich allerdings erst verzögert nieder.
Daher: :TOP: on you.

Zur Geltendmachung reicht stets ein geringerer Aufwand als zur Durchsetzung des Anspruchs.
Schade ... ;( ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

shannoir

Master Amigo

Beiträge: 1 976

Wohnort: im Schwobeländle

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493

Montag, 6. Mai 2013, 14:37

Das ist doch schönes Urlaubsgeld! Kannste ggf. noch mal was sagen zu der Seite 2 unten des Urteils? Warum habt ihr die vorprozessualen Kosten nicht erstattet bekommen? Weil nicht sofort geklagt wurde???

mit dieser Aussage können wir eigentlich nicht wirklich etwas anfangen ...wir haben ja sofort Klage über den Rechtsanwalt eingereicht....

im Moment warten wir noch auf eine Rechnung, denn lt. Gericht tragen wir ja 16% der Gerichtskosten

unsere Rechtschutz übernimmt in diesem Fall ja nix :mecker: natürlich haben wir diese sofort gekündigt...



so..... jetzt ist sie da, die Rechnung.....waren dann doch noch 9.69 € :D.... kann ich gut mit leben
Fünf Sonnenminuten im Alltag können mehr bedeuten als ein Sonnentag im Urlaub.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »shannoir« (6. Mai 2013, 14:38)


494

Donnerstag, 9. Mai 2013, 00:39

Ausgleichszahlung Condor wegen Flugverspätung

Wir (2 Erwachsene, 1 Kind) hatten am 23.10.2012 auf dem Flug
DE 2787 von Antalya nach Köln/Bonn eine Flugverspätung von mehr als 3 Stunden. Während
des Fluges gab es eine Durchsage, dass um Entschuldigung der Verspätung gebeten
wird, da die Condor-Maschine, die eigentlich hätte fliegen sollen, einen
technischen Defekt hat und somit eine Maschine aus Frankfurt/Main eingeflogen
wurde, die nun diesen Rückflug durchführte. Von einem Flugbegleiter haben wir während
des Fluges eine Bestätigung der Unregelmäßigkeit der Flugzeiten erhalten. Daraufhin
haben wir zweimal Condor angeschrieben
und um Ausgleichszahlung gebeten, zuletzt mit Fristsetzung. Condor war sich
jedoch keiner Schuld bewusst. Daraufhin haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Aufgrund
des Schreibens unseres Anwalts hab es jedoch keine neuen Bekenntnisse seitens
Condor. Daraufhin hat unser Anwalt eine Klage im Amtsgericht Köln eingereicht.
Daraufhin hat Condor beantragt, die Klage abzuweisen. Die Abweisung haben wir
natürlich nicht veranlasst. Jetzt schreibt Condor, dass es sich bei der
Verzögerung um einen außergewöhnlichen Umstand handelte, da der Grund für die
Verspätung „ein im Rahmen des Vorumlaufs DE 2625 von Antalya nach Düsseldorf seitens
der CFMU/Eurocontrol zugeteilter Slot, welcher eine An- und Abflugverspätung
verursachte“ wäre. „Darüber hinaus kam es zu einer Verzögerung im Rahmen der
Bodenabfertigung, da zwei Passagiere den dortigen Flug nicht mehr wahrnehmen
wollten und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften das Gepäck
gesucht und ausgeladen werden musste“. Als Beweis (Zeugen) führen Condor *******, auf. Als Vergleichsangebot bietet Condor 600,-- Euro
(zustehen würden uns 1200,-- Euro). Unser Anwalt sagt, wir müssten beweisen,
dass es sich um einen technischen Defekt handelte. Es gibt sicherlich Hunderte
von Menschen als Zeugen der Durchsage, doch leider kennen wir die Namen nicht.



Lassen wir uns wirklich aufgrund von Lügen der Condor auf
einen Vergleich ein???




Falls diese Zeilen eine Person erreichen, die denselben Flug
hatte, oder einen ähnlichen Fall, bitte zwecks gegenseitiger Zeugenaussage melden. Gemeinsam sind wir stark !!! Vielen Dank.




Name entfernt, bitte auf Namensnennung verzichten

Thorben-Hendrik

unregistriert

495

Donnerstag, 9. Mai 2013, 00:47

Was habt denn Ihr für einen Anwalt? :shocked:
Also ganz ehrlich ich bin kein Fachmann.....aber ich bin nicht der Meinung, das die aufgeführten Gründe rechtmäßig von der Zahlung entbinden! :cool:

496

Donnerstag, 9. Mai 2013, 10:35

Zudem ist immer die Airline in der Beweispflicht, nicht ihr.

Info dazu: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendung…rspaetungen.jsp
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

497

Donnerstag, 9. Mai 2013, 11:03

Mal so ganz nebenbei:

Ein späterer, zugeteilter Slot der europäischen Flugsicherung EURCONTROL ist immer dann der Fall, wenn die zunächst zugeteilte Abflugzeit, der ursprüngliche Slot gem. Flugplan durch die Fluggesellschaft nicht eingehalten wurde. Das als höhere Gewalt anzusehen. Der Einfallsreichtum der Airline ist wirklich bemerkenswert.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

498

Donnerstag, 9. Mai 2013, 11:48

Gepaart mit einem schlechten Anwalt :thumbdown: scheint es immerhin zu langen um einen Vergleich zu versuchen..... :mööööööp:

499

Samstag, 11. Mai 2013, 12:46

Lass dir keine Angst machen

Hallo Touran23,

lass dich von den Condor-Anwälten nicht verunsichern. Die beantragen immer die Klage abzuweisen, schreiben dazu nur zwei, drei Sätze mit jeweils 6 cm Rand Rechts und Links.

Bei uns (Rückflug aus Kuba, 16 Stunden Verspätung) haben die behauptet, dass Condor den Flug gar nicht hat durchführen wollen, sondern das wäre Thomas Cook gewesen. Hat der Richter aber in der Verhandlung anders gesehen. Unser Anwalt hat denen ihr Argument auch richtig um die Ohren gehauen.

Ich hätte nur die Klage nicht in Köln, sondern in Rüsselsheim eingereicht. Einfach weil die dort ständig mit Condor zu tun haben, sich mit dieser EU-Verordnung gut auskennen und die ganzen Condor-Ausreden schonmal gehört haben.

viele Grüße
Erlebnistourist

Thorben-Hendrik

unregistriert

500

Samstag, 11. Mai 2013, 12:51

Köln kann auch ein Vorteil sein.......denn Rüsselsheim ist z.T recht Condor freundlich....
Und da Köln auch einen Flughafen hat kennen die auch Condor.....