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Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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461

Mittwoch, 27. Februar 2013, 16:15

Na immerhin etwas. 15 Stunden am Flughafen dahinzuvegetieren ist nicht allzu angenehm.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

462

Donnerstag, 28. Februar 2013, 01:03

Diese Entscheidung wurde schon lange erwartet, jetzt ist es amtlich, viele Fluggäste erhalten jetzt auch noch Ausgleichszahlungen, auch wenn der Flug pünktlich startete und "nur" verspätet gelandet ist
Herzliche Grüße von


Über den Wolken

463

Donnerstag, 28. Februar 2013, 18:09

,,,Wurdet Ihr auf Kuba wenigstens noch im Hotel über die Verspätung informiert oder musstet Ihr erst zum Flughafen, um davon zu erfahren?

Das hat wenigstens funktioniert. TUI hat uns schon im Hotel mitgeteilt, dass der Flug 15 Stuinden Verspätung hat und wir konnten auch die Zimmer weiterbenutzen.

viele Grüße
Erlebnistourist


Das hab ich auch mitbekommen. War zur gleichen Zeit auf Kuba. Sind am 27.11. mit AB heimgeflogen. Stand in der Abreisemappe...

Nate247

Neu Amigo

Beiträge: 64

Wohnort: Rhein Main Gebiet

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464

Samstag, 2. März 2013, 01:53

Lässt sich doch als Fazit der letzten EuGH Urteile sagen: Es wurde so gut wie alles gegen die Airlines entschieden!

Das wird diese nicht davon abhalten, weiterhin erstmal auf stur zu schalten, weil es sich einfach wirtschaftlich rechnet. Ich bin gespannt, wie lange sich zB. das Europaparlament das ansieht. Am Ende kann eigentlich nur die konkrete Androhung einer wirklich schmerzhaften Millionenstrafe in einer verschärften Verordnung stehen wegen permanenter Missachtung der Rechtslage bzw. der selbst beschlossenen Verbraucherrechte. Die kleinen Bußgelder des LBA sind da lachhaft.

Die Lobbyisten dürften gerade intensiv dabei sein, eine Verschärfung der in Arbeit befindlichen Novelle der Fluggasrechte Verordnung zu verhindern. Nach den letzten Urteilen dürfte das um so schwerer fallen. Wenn man ganz aktuell die Ansicht der EU Kommission zu den nach ihrer Meinung nach zu gering abgesenkten Verbindungsgebühren im deutschen Mobilfunk Markt sieht, weiß man, welchen Stellenwert der Verbraucherschutz auf EU Ebene genießt!

Bei den Fluggastrechten bewegt man sich allerdings auf einem internationalen Markt/Wettbewerb und das macht das Ganze nicht unproblematisch. In den Emiraten gibts kein Nachtflugverbot, keine Lärmschutzdiskussion und keine Fluggastrechte...
Gruß
Nate

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nate247« (2. März 2013, 01:54)


Thorben-Hendrik

unregistriert

465

Freitag, 15. März 2013, 01:04

Hallo,

ich sitze gerade auf einen Heizung in der geschlossenen Fluggastbrücke in Helsinki.....und hier werden wir ca. 300 Fluggäste nun schon seit ca. 3 Stunden "festgehalten" weil der Flieger nicht fliegen will....wie er soll! :mööööööp:

Nuja zumindest gibt es ja Anspruch auf die "ganz große" Entschädigung...... :thumbsup:

Da die Finnair aber wahrscheinlich auch nicht so mir nix Dir nix mit der Kohle rüber kommt.....sonder 1001 Ausrede für die Unlust der Fliegers haben wird.....wäre ich wirklich super dankbar, wenn mir jemand die Adresse des Fachanwaltes per PN zusenden würde (Ort egal ich muss ja nicht persönlich hin)....denn die Rechtslage ist dem Falle wohl mehr als eindeutig....

Einzige Frage die ich noch habe.....muss ich am Zwischenstopp Ankunft so gegen 21-23 Uhr nun direkt weiter mir die Nacht mit weiterem Umsteigen um die Ohren schlagen :denk:
...oder kann ich auf eine bezahlte angenehme Nacht im Hotel bestehen.....ich habe es zum Glück nämlich nicht sooo eilig und würde lieber die Nacht im Bett als im Anschlussflieger und auf Flughäfen verbringen.....die eigentliche Verbindung ist ja durch die Verspätung gestorben und somit der Tag eh im A :HC: ....deshalb dann lieber eine Übernachtung beim Zwischenstopp....und später weiter...

466

Freitag, 15. März 2013, 08:29

Ihr steht da seit 3 Stunden "auf dem Schlauch"? Vor der Maschine, werdet nicht rein und auch nicht wieder rausgelassen? ;(

Wenn der Anschlußflug die Verspätung wieder "rausholen kann", es gilt ja vermutlich die letzte Ankunftszeit am endgültigen Ankunftsort zur Berechnung der Ausgleichszahlung und deren Höhe, wird man mit einer Hotelzuweisung nicht großzügig sein. Andernfalls ist das zunächst mal Verhandlungssache mit der Airline und richtet sich nach den Gegebenheiten und auch der Auslastung der nächsten Anschlußflüge dort.

Aber erhol Dich erst mal, die Dinge verjähren nicht so schnell.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

467

Mittwoch, 27. März 2013, 16:18

Sooooooooooo,

dann reihe ich mich mal in den Kreis der Condor-Geschichten mit ein :-)

Flug DE6485 von HRG nach DD am 29.12.2012 um 18.10 Uhr fand mit einer schnuckligen Verspätung am 30.12.2012 um 14.00 statt, also mit einer knappen Verspätung von 20 Stunden. Wir ( insgesamt 5 Personen ) saßen da fest weil der Vorflug aus DUS nach HRG nicht stattgefunden hat ( warum weiß ich bis heute noch nicht ) und wurden zurück in ein Hotel ( übelster Qualität ) zurückgebracht und dann am nächsten Tag mit 4 Bussen ( und zwar den gr0ßen ) wieder zum Flughafen gekarrt.

Habe versucht eine Entschädigung bei Condor geltend zu machen, mit der Bitte um Angabe von Gründen warum der Flug ausgefallen ist, bekam aber nur die üblichen schwammigen Aussagen von Condor " außergewönlicher Umstand " und "keine zumutbare Möglichkeit die eingetretende Verspätung zu verhindern " etc. Habe dann nochmal mit Fristsetzung auf letzte Woche um Stellungnahme und Darlegung der Gründe gebeten, aber darauf haben die dann einfach nicht mehr geantwortet und scheinen jetzt auf stur zu schalten bzw. das ganze mal auszusitzen.

Hab mich dann entschlossen das ganze einem der 3 Anbieter die für Ihren Service eine Gebühr der Enschädigungsleitung einbehalten ( will ja keine Schleichwerbung machen ) zu übergeben und das ganze ist jetzt bei denen und dann warten wir mal ab was denn da so kommt.

Falls noch jemand hier sein sollte aus dem selben Flug kann ich gerne Info´s geben, falls derjenige es sich überlegt ebenfalls die Entschädigungsleistung gerichtlich eintreiben zu wollen.

Werde das ganze hier auf dem laufenden halten, alleine schon aus dem Grund weil ich hier eine Unmenge an Informationen herauslesen konnte die einem behilflich sind - also nicht nur nehmen sondern auch geben.

Wünsche allen Condor-Enttäuschten allgemeines durchhalten und allen anderen ein DANKE und schönen Tag

Thorben-Hendrik

unregistriert

468

Freitag, 5. April 2013, 12:13

Finnair Claim

So online Formular mit dem Anspruch ausgefüllt und per Mail eine Bearbeitungsnummer bekommen.....nun wird es spannend wie es weiter geht! :thumbsup:

469

Freitag, 5. April 2013, 12:19

Was hast Du beanstandet? Geht es um die "lange Wartezeit in der Fluggastbrücke vor Abflug".
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

470

Freitag, 5. April 2013, 12:38

Hello,

as the flight was delayed more than 3 hours we are due compensation of EUR 600.- according to EU law regarding flight irregularities.

Please send money to the address provided, thank you! :thumbsup: :chaka:

471

Freitag, 5. April 2013, 13:09

Kannst du es ins deutsche übersetzen? :danke:

472

Sonntag, 7. April 2013, 17:26


Hab mich dann entschlossen das ganze einem der 3 Anbieter die für Ihren Service eine Gebühr der Enschädigungsleitung einbehalten ( will ja keine Schleichwerbung machen ) zu übergeben und das ganze ist jetzt bei denen und dann warten wir mal ab was denn da so kommt.


Ich hatte mir auch überlegt, ob ich das Ganze an so eine Firma übergeben soll. Für uns geht es um 1200 Euro und die nehmen davon 25 Prozent Provision und nochmal 25 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person. Das wären zusammen 350 Euro.

Bei meinem Rechtsanwalt, der für mich die Arbeit macht, habe ich zwar 165 Euro Gerichtskosten und 100 Euro Vorschuss bezahlt, bekomme das Geld aber wenn Condor verliert wieder und die ganzen 1200 Euro. Das sind dann die Tickets für den nächsten Langstreckenflug

viele Grüße
Erlebnistourist

Thorben-Hendrik

unregistriert

473

Montag, 8. April 2013, 11:42

Also die Airlines werde immer kreativer......

Hier meine Ablehnung von Finnair:

In your case the flight was delayed due to an illegal strike of the technical employees at the airport in Helsinki.....

Ist der Hammer oder?

Das war gar nix außer das die die Kiste nicht repariert bekommen haben...... :mecker: :Na warte...:

Thorben-Hendrik

unregistriert

474

Montag, 8. April 2013, 12:16

Das mit dem illegalen Streik scheint mir etwas zu weit hergezogen, als das es klappen könnte.....

Denn wir waren ja schon auf der Startbahn als der defekt auftrat.......also war der Defekt schuld und nicht der angebliche Streik!

475

Mittwoch, 10. April 2013, 15:49

Ausgleichszahlung bei Flugannulierung

Gibt es noch weitere Fälle in denen Passagiere Papierkrieg mit den Airlines geführt haben?

Sowohl zu einer positiven als auch negativen Wendung?

Würde mich mal interessieren, "der kleine Mann" hat es ja manchmal schwer :Günni:

476

Mittwoch, 10. April 2013, 17:33

Hallo heikosveridge, :welcome: bei den travelamigos.

Von Papierkrieg zwischen Passagieren und Airlines, Anwälten und Airlines und Anwälten und Passagieren gibt es ja jede Menge Lesestoff hier im Thread. Bist Du auch betroffen und hast konkrete Fragen zum Thema. Da kann man sicherlich helfen.

Ansonsten gibt es heute noch eine neue Variante:

..............................................................................................................................................................................................................................................................

Blitzeinschlag keine Entschuldigung für verspäteten Abflug

"Sorry, aber wir sind vom Blitz getroffen worden: So begründete eine Airline den verspäteten Abflug einer ihrer Maschinen - und verweigerte den Passagieren jegliche Ausgleichszahlungen. Zu Unrecht."

Quelle: spiegel.de Bericht: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/urte…g-a-892734.html

Anmerkung: Es betraf einen Blitzumschlag beim vorausgegangenen Flug,
so daß die Maschine nicht zur Verfügung stand.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

477

Mittwoch, 10. April 2013, 21:03

Hello,

as the flight was delayed more than 3 hours we are due compensation of EUR 600.- according to EU law regarding flight irregularities.

Please send money to the address provided, thank you! :thumbsup: :chaka:

"Da der Flug mehr als 3h verspätet war, erwarten wir (eine) Erstattung von 600€ folgend EU Gesetzgebung bezüglich Flugunregelmäßigkeiten.
Bitte senden Sie Geld an die gelieferte Adresse. Danke."
?( :verlegen2: :püh:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

478

Mittwoch, 17. April 2013, 09:58

Hallo Cuate,

danke für deinen Willkommensgruß :)

Ja ich hatte einen ähnlichen Fall. Der ist auch noch voll im Gange.
Bin vor einiger Zeit in die Türkei geflogen, bzw wollte ich. Allerdings war der Flug überbucht, sodass ich 3 Stunden Wartezeit hatte und eine andere Maschine nehmen musste.
Hab mich im Nachhinein informiert, Airlines machen das anscheinend manchmal so, einfach 10% mehr Leute buchen lassen, weil 10% eh wieder abspringen bzw stornieren.
Letztendlich habe ich dein Fall einer Online-Agentur für Verbraucherschutz übergeben. Warte zwar noch auf die definitive Zusage, aber eine Anspruchsgrundlage besteht schon mal:)

Deswegen hatte ich gefragt, wem noch so etwas ähnliches passiert ist ?!

479

Sonntag, 21. April 2013, 19:04

Verhandlung gegen Condor

Hallo,

ich hatte letzte Woche meinen Temin gegen Condor vor dem Amtsgericht in Rüsselsheim und will mal berichten.

Etwas 3 Wochen vor dem Termin kam ein Brief von T&M, das sind die Condor-Anwälte. Die haben beantragt, die Klage abzuweisen. Das war zu erwarten. Unverschämt fand ich nur die Begründung, nämlich Condor wäre der falsche Klagegegner.
Einmal, weil sie den Flug sowieso nicht durchgeführt hätten (weil Condor nicht kam, haben die nämlich Titan Air damit beauftragt) und weil sowieso keine Condor sondern ein Thomas Cook Flugzeug hätte fliegen sollen.

Diese Anwälte haben dabei immer das Wort „darstellen“ verwendet, als ob Condor eine Trachtentanzgruppe wäre.

Mein Anwalt hat dann noch schnell an das Gericht geschrieben, so dass der Richter die Antwort noch vor dem Termin auf dem Schreibtisch hatte. Wie mir mein Anwalt gesagt hat, hat sich der Richter auch unserer Meinung angeschlossen, dass sich Condor so nicht verdrücken kann.

Jetzt warte ich auf das Urteil.

Viele Grüße
Erlebnistourist

480

Sonntag, 21. April 2013, 19:32

... Also der erste Brief sollte von euch selbst geschrieben werden.
...



Viele Grüße
Erlebnistourist
Nein, man sollte sogleich das EU Beschwerdeformular verwenden, welches über Google unter der Suche "eu fluggastrechte complain form" unschwer zu finden ist.
Falls man keine Rechtschutzversicherung hat, die die Kostenübernahme erklärt ...
Der Ablauf ist eine reine Gebührensachlage - mit Hilfe der vereinfachten Darstellung über das Formular werden jedoch die Beschwerden nachweislich schneller bearbeitet und häufig streitige Auseinandersetzungen ganz umgangen.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D