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shannoir

Master Amigo

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441

Montag, 7. Januar 2013, 16:23

Das ist doch schönes Urlaubsgeld! Kannste ggf. noch mal was sagen zu der Seite 2 unten des Urteils? Warum habt ihr die vorprozessualen Kosten nicht erstattet bekommen? Weil nicht sofort geklagt wurde???

mit dieser Aussage können wir eigentlich nicht wirklich etwas anfangen ...wir haben ja sofort Klage über den Rechtsanwalt eingereicht....

im Moment warten wir noch auf eine Rechnung, denn lt. Gericht tragen wir ja 16% der Gerichtskosten

unsere Rechtschutz übernimmt in diesem Fall ja nix :mecker: natürlich haben wir diese sofort gekündigt...
Fünf Sonnenminuten im Alltag können mehr bedeuten als ein Sonnentag im Urlaub.

442

Montag, 7. Januar 2013, 16:28

im Moment warten wir noch auf eine Rechnung, denn lt. Gericht tragen wir ja 16% der Gerichtskosten

unsere Rechtschutz übernimmt in diesem Fall ja nix :mecker: natürlich haben wir diese sofort gekündigt...

Hab von sowas keine Ahnung, darf ich fragen warum die RS den Anteil nicht übernimmt? War das ein Vergleich?
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
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shannoir

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443

Montag, 7. Januar 2013, 17:22

es gibt solche und solche... unsere RS... haben wir damals nicht drauf geachtet und bisher auch noch nie benötigt... hat halt

keinen Reise-Rechtschutz...selbst unser Rechtsanwalt hat das nochmals anhand der übersandten Vetragsklauseln geprüft...

war leider nix zu machen ;( naja.. die neue hat das und ist außerdem noch viel billiger :TOP:
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444

Sonntag, 20. Januar 2013, 18:59

Schlepper rammt Flugzeug - Airline haftet bei Verspätung

... urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 468/12 [37])

Eine Fluggesellschaft haftet für Verspätungen, auch wenn ein Unfall am Flughafen Grund für den verspäteten Abflug war. Sie kann sich nicht damit herausreden, nichts dafür zu können, wenn ein Schlepperfahrzeug die Maschine rammt....

... schreibt >> shz.de <<
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445

Sonntag, 20. Januar 2013, 19:04

... natürlich kann die Airline die entstehenden Kosten solcher Vorgänge bei unstrittiger Beweislage dem Verursacher versuchen weiterzugeben. Von daher also durchaus nachzuvollziehen. Schließlich ist die Airline der Vertragspartner des Fluggastes. Es wäre nicht zumutbar, die Servicefirma direkt vom Fluggast in Anspruch zu nehmen.
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Jimi Hendrix

446

Freitag, 25. Januar 2013, 18:53

Wieder ein Bericht bei Plusminus über Condor, Ausgleichszahlungen und deren Handhabung.


>> Klick << Der Bericht ist aber wohl nur eine begrenzte Zeit abrufbar.

Hört sich an wie eine ABM von zuvor 2,5 Richternstellen (?) wurde auf 6 1/4 Richterstellen erhöht. :cool:
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Nate247

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447

Montag, 28. Januar 2013, 15:21

Ich habe mir ja mal den Spaß gemacht und in Rüsselsheim an einem "Condortag" vorbei- und das mir live angeschaut(s.o.). Tatsächlich waren dort anfänglich 2 bis 3 Richter mit ThomasCook Fällen beschäftigt, hauptsächlich Condor. Rüsselsheim war bis dato einzig durch Opel bekannt :ironic: Es ist einsehbar, dass die mit 2.800 Fällen pro Jahr nun nicht mehr klar kommen.

Habt Ihr zu dem Bericht gelesen, dass es jährlich 40.000 (!!! wie kommt man auf eine solche Zahl ???) Urteile in Deutschland zum Thema Flugverspätung in gibt.
"Nur die Hartnäckigen werden entschädigt", das kann man auf jeden Fall nach wie vor mal so stehen lassen. Jeder 5. bekommt angeblich sein Geld, wobei nicht klar ist, ob damit "Gutscheinlösungen" auch impliziert sind.


Noch mal zu shannoirs Fall und der vorgerichtlichen Kostenerstattung:
Vermutlich ist damit gemeint, dass man es erst mal selbst hätte versuchen sollen (außergerichtlich) und auch der Anwalt dürfte es so angegangen sein, bevor er geklagt hat. Diese "vorgerichtlichen" Anwalts Gebühren mußt Du nun selbst tragen, jaja die Juristen in unserem Land haben es sich schon bequem eingerichtet :D

Also sollte man zunächst selbst mit der Airline Kontakt aufnehmen, das endgültige Absageschreiben abwarten und damit zum Anwalt dackeln. Somit ist die Beauftragung des Anwalts "ausreichend begründet", wie das im Juristen-Deutsch heißt und alle Kosten werden erstattet... Oder?
Gruß
Nate

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nate247« (28. Januar 2013, 15:23)


448

Montag, 28. Januar 2013, 15:49

Bedeutet aus meiner Sicht allerdings auch, dass mit der definitiven Absage zur außergerichtlichen Einigung seitens der Airline die Bemühungen des Anwalts um selbige nicht mehr der Airline belastet werden können und sie berechtigt ist, die Übernahme dieser Kosten - im Erfolgsfall für den Kunden - abzulehnen.

Der Anwalt muß dann vermutlich gleich mit der Klageschrift aufsetzen.
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449

Donnerstag, 31. Januar 2013, 13:13

teil 1 erfolgreich...jetzt gehts noch um die anwaltskosten

servus zusammen,
hatte auch mittlerweile meine verhandlung...

teilanerkennung hinsichtlich der entschädigung zzgl zinsen, es gab also knapp 9 scheine, jedoch wird seitens condor die vorprozessliche anwaltliche tätigkeit bestritten. ich hatte condor selbst 3 x angeschrieben:
1. bitte um zahlung von 800 ---abgelehnt, aussergewöhnlicher umstand
2. bitte mir den aussergewöhnlichen umstand darzulegen ---nix ausser bla bla im antwortschreiben
3. letzte fristsetzung zur zahlung mit dem hinweis das bei verwtreichen der frist ein anwalt beauftragt wird ---zahlung abgelehnt

also anwalt beauftragt, dieser auch ein briefchen verfasst, gar keine antwort...

also prozess mit oben genanntem ausgang, jetzt noch 2 monate warten, bis das urteil hinsichtlich der vorprozesslichen anwaltlichen tätigkeit gefällt wird...

in zukunft würde ich nur noch ein schreiben verfassen, in dem ich gleich ankündigen würde, dass bei ablehnung ein anwalt beauftragt wird, und das damit weitere kosten anfallen werden. alle weiteren schreiben kosten nur zeit, nerv und ja auch ein paar euro...


gruß

shannoir

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450

Donnerstag, 31. Januar 2013, 13:53

Diese "vorgerichtlichen" Anwalts Gebühren mußt Du nun selbst tragen



ob da noch was kommt :denk: bei Übersendung des Schecks lag keine Anwaltsrechnung bei....
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451

Donnerstag, 31. Januar 2013, 18:12

In unserer Sache gegen die airberlin wars genauso,ich hatte erst selbst geschrieben und nach dem üblichen blablabla seitens der Airline den Anwalt beauftragt.Bei der Urteilsverkündung wurde die AB aber gleich dazu verdonnert,unseren Anwalt zu zahlen.

Nate247

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452

Donnerstag, 31. Januar 2013, 20:08

jedoch wird seitens condor die vorprozessliche anwaltliche tätigkeit bestritten


Das sind alles juristische Winkelzüge, die normal tickende Menschen manchmal nur schwer verstehen können. Bei uns hatte Condor seinerzeit zwischenzeitlich allen Ernstes behauptet, es würde ja überhaupt keine Buchung für den fraglichen Flug vorliegen, was man getrost als Rechstbeugung interpretieren kann...

@shannoir
ich habe das nur aus dem Urteilstext entnommen, demnach müsste der Anwalt was geltend gemacht haben ?
Gruß
Nate

453

Freitag, 1. Februar 2013, 23:29

Pech gehabt

Eine Flugverspätung, hervorgerufen durch das Auslösen der Notrutsche durch einen mitreisenden Passagier, ist ein aussergewöhnlicher Umstand und entlastet die Airline. Entsprechend keine Ausgleichszahlungen.

Amtsgericht Rüsselsheim Az.: 3 C 497/12

http://www.welt.de/reise/article11329223…Notrutsche.html
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Sina

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454

Donnerstag, 7. Februar 2013, 13:11

Das Rüsselsheimer Amtsgericht braucht wegen zunehmender Klagen gegen Condor zusätzliche Richter. Schade - das Unternehmen lässt es demnach immer noch erstmal darauf ankommen und zahlt nicht freiwillig. Das mag zwar trotz der Prozesskosten immer noch Einsparungen bringen - aber gut fürs Image ist es nicht...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Nate247

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455

Freitag, 8. Februar 2013, 11:31

Zitat

Im Zweifelsfall wird eine gütliche Einigung mit dem Passagier angestrebt. Wird diese abgelehnt und liegt eine Verspätung außerhalb der Verantwortung von Condor, muss die Frage schon aus wirtschaftlichen Gründen gerichtlich geklärt werden. Dabei wird überwiegend zu unseren Gunsten entschieden“, schreibt Winter....


Oh Mann, Condor tut sich echt keinen Gefallen bei der Kundenzufriedenheit, wenn man zum alleinigen Zwecke der Abschreckung aus wirtschaftlichen Gründen das gebetsmühlenartig weiterhin behauptet, was offensichtlich nicht stimmt. Man sollte als Gegenreaktion hierauf Betroffene geradezu zum Klagen auffordern!

Auch mit der Pünktlichkeit der Flotte, insbesondere betreffend der Langstreckenflotte 767 ist meiner Einschätzung nach bei weitem positiver dargestellt als es in der Realität ist. Hier liest man immer wieder von ewigen Verspätungen, zum einen weil die betagte 767 recht anfällig scheint, weil nicht genug Reserve vorgehalten wird und der Ehrlichkeithalber auch gesagt, weil ein Defekt in der "Ferne" für jede Airline ein besonderes Problem sein dürfte.

Trotz dieser ganzen Schaumschlägerei und der unerfreulichen Reaktion von Condor bei Verspätungen würde ich jederzeit mit denen fliegen. Condor ist ne gute und auch sichere Airline.
Gruß
Nate

456

Freitag, 15. Februar 2013, 11:12

AG Frankfurt 29 C 2034/10 vom 14. April 2011

Ein weiteres Urteil zu Flugverspätungen. Hier wurde vor dem Abflug von Frankfurt nach Abu Dhabi eine Delle in einer Flugzeugtür entdeckt. Offenbar von einem Ladefahrzeug verursacht. Die erforderliche Überprüfung verzögerte den Abflug um mehr als 3 Stunden.

Hierin konnte das AG Frankfurt/Main keinen außergewöhnlichen Umstand erkennen. Da das Be- und Entladens eines Flugzeugs Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Airline darstelle, wäre das technische Problem entschädigungspflichtig.

Die klagenden 4 Passagiere erhielten insgesamt 2.400 Euro Ausgleichszahlungen.

Der Sachverhalt im Detail: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bib…x.html?id=15235
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Jimi Hendrix

457

Dienstag, 26. Februar 2013, 18:24

Und noch eine Klage gegen Condor

Habe jetzt auch eine Klage gegen Condor laufen. Mein Rückflug aus Kuba DE 6189 am 25.11.2012 war 16 Stunden verspätet und wurde dann noch von einer anderen Airline durchgeführt. Ich habe gleich mit meinem Anwalt telefoniert, der wusste auch sofort Bescheid, hat wohl öfter mit Condor zu tun.

Jedenfalls hat der mir einen Briefentwurf zugemailt, mit dem ich die Ausgleichsforderung verlangt und auch gleich einen Termin dafür gesetzt habe. Wie mir der Anwalt erklärt hat, ist das nötig um Condor in Verzug zu
setzen.
Das hat dann die Folge, dass die auch die weiteren Anwaltskosten als sogenannten Verzugsschaden zu zahlen haben. Also der erste Brief sollte von euch selbst geschrieben werden.

Nachdem der Termin schon abgelaufen war, bekam ich von Condor so ein Standardschreiben, die Verkehrszentrale wäre der Ansicht es wären außergewöhnliche Umstände. Das nächste Schreiben war dann vom meinem Anwalt, wo auch deutlich rüberkam, dass er sich mit der Sache auskennt und Condor entweder zahlen oder die Umstände nachweisen soll.

Darauf kam keine Reaktion. Dann hat der Anwalt Klage eingereicht und dann bekam er eine Serien-E-Mail von den Condor-Anwälten. Lustigerweise mit dem Datum 18.05.2006 und das war wohl auch der Tag an dem
diese Serienmail geschrieben wurde. Völlig konfuser Inhalt – das hab ich selbst gemerkt - und wie mein Anwalt meinte auch von der Rechtsprechung völlig veraltet.

Jetzt habe ich im April Termin am Amtsgericht Rüsselsheim.
Bin mal gespannt.

Viele Grüße
Erlebnistourist

Sina

Master Amigo

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458

Dienstag, 26. Februar 2013, 18:42

:welcome: und viel Erfolg (den Du wohl haben wirst :ironic: ). Wurdet Ihr auf Kuba wenigstens noch im Hotel über die Verspätung informiert oder musstet Ihr erst zum Flughafen, um davon zu erfahren?
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

459

Mittwoch, 27. Februar 2013, 09:46

Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen

müssen entschädigt werden, wenn ihr Flug am Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommt.

Die Tatsache, dass die ursprüngliche Verspätung des Flugs die vom Unionsrecht festgelegten
Grenzen nicht überschritten hat, wirkt sich nicht auf den Ausgleichsanspruch aus

Mehr dazu hier im Thread zum Urteil des EuGH Az. C11/11
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Jimi Hendrix

460

Mittwoch, 27. Februar 2013, 10:20

,,,Wurdet Ihr auf Kuba wenigstens noch im Hotel über die Verspätung informiert oder musstet Ihr erst zum Flughafen, um davon zu erfahren?

Das hat wenigstens funktioniert. TUI hat uns schon im Hotel mitgeteilt, dass der Flug 15 Stuinden Verspätung hat und wir konnten auch die Zimmer weiterbenutzen.

viele Grüße
Erlebnistourist