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421

Dienstag, 14. August 2012, 22:58

in den nächsten Wochen


:patschi:
:urlaub1:

422

Dienstag, 14. August 2012, 23:09

@Lisbeth
bin mal gespannt, was vom EuGH in den nächsten Wochen "zurückkommt"


Du kannst Dich entspannen ... was in den "nächsten Wochen" zurückkommt, ist mindestens 18 Monate! :mööööööp:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Nate247

Neu Amigo

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423

Mittwoch, 15. August 2012, 18:30

Ne ne das war schon so gemeint mit den nächsten Wochen :D

Es steht u.a. das Urteil über die zB. von Tuifly immer wieder zitierten Einsprüchen aus Großbritannien gegen die aktuelle Rechtssprechung an, dann gibt es noch die ausstehende Verkündung zu Thema "Verantwortlichkeiten bei Streik" und Ausgleichszahlungen.
Gruß
Nate

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nate247« (15. August 2012, 18:31)


424

Freitag, 12. Oktober 2012, 12:02

Auch wenn der Flugkapitän kurzfristig schwer erkrankt,

kommt die Fluggesellschaft nicht umhin, Ausgleichszahlungen im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 vorzunehmen.

Die Airline hat demnach nicht nur die Verantwortung für einsatzbereite Maschinen, sondern auch für die ausreichende
Reserve einsatzbereiten Personals, selbst im Ausland, wie hier auf Sansibar. Damit wurde der Revision aufgrund der
vorausgegangenen Ablehnung des Anspruchs durch das AG Rüsselsheim stattgegeben.

Urteil LG Darmstadt vom 23. Mai 2012, Aktenzeichen:7 S 250/11

Details: http://openjur.de/u/418795.html
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Nate247

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425

Samstag, 13. Oktober 2012, 22:15

Danke für den Post dieses interessanten Falls und den Link zum Urteil. Es geht unzweifelhaft um Condor...

Erwähnenswert finde ich folgende Aspekte:

1. Wieder einmal wurde ein Airline freundliches Urteil des AG Rüsselsheim vom LG Darmstadt kassiert. Ich will niemanden ermuntern in die nächste Instanz zu klagen, aber das ist ja nicht das erste Mal...

2. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten wurden dem Kläger nicht erstattet, weil dieser laut LG die Airline erstmal nicht selbst in Verzug gesetzt hat und vermutlich sofort einen Anwalt eingeschaltet hat. Also: Erst mal selbst gegen die Wand laufen und mit der Begründung dann erst einen Anwalt einschalten!

3. Das Gericht fordert eine BGH Entscheidung zur Einschätzung "Krankheit eines Crew Mitglieds" und entscheidet solange nach eigener Einschätzung...


Germanings verweigerte übrigens gerade wieder eine Ausgleichszahlung, mit der Begründung, die Rechtmäßigkeit der Gleichstellung von Annullierung und Verspätung werde aktuell beim EuGH verhandelt.

http://nachrichten.rp-online.de/wirtscha…hlung-1.3029407

Das Urteil soll ja noch bis Jahresende kommen, mal gespannt ob sich der EuGH da wirklich selbst einschränkt...
Gruß
Nate

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nate247« (13. Oktober 2012, 22:18)


426

Dienstag, 23. Oktober 2012, 10:45

Aktuelle Entscheidung des EuGH - Az: C-581/10 und C-629/10

Flugverspätungen von mehr als drei Stunden führen zum Anspruch auf Ausgleichsleistungen von bis zu 600 Euro pro Reisendem.

Ausgenommen sind nur solche Verspätungen, bei denen die Ursachen von der Fluggesellschaft "nicht zu beherrschen" waren.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23.10.2012.

Wer von solchen Flugverspätungen betroffen war, kann demnach auch noch rückwirkend auf Ausgleichszahlungen klagen.
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Jimi Hendrix

427

Dienstag, 23. Oktober 2012, 14:56

Der Zeitraum, für den man rückwirkend Ausgleichszahlungen fordern kann, beträgt 3 Jahre.

428

Dienstag, 23. Oktober 2012, 14:58

... und der Rest des angebrochenen Jahres. Also, hat der Flug 2009 stattgefunden, ist die letzte Frist der 31.12.2012. Korrekt?
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Jimi Hendrix

429

Dienstag, 23. Oktober 2012, 15:05

Zitat

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres (§199 Abs. 1 BGB – sogenannte Ultimoverjährung, oder auch Jahresendverjährung oder Silvesterverjährung), in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die Ultimoverjährung bedeutet, dass die Verjährungsfrist immer erst ab dem jeweils nächsten Jahresanfang berechnet wird.


Soviel hab ich dazu gefunden.

Nate247

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430

Dienstag, 23. Oktober 2012, 20:14

Das ist das vor Wochen angekgündigte Urteil, das auch die seit Monaten vor britischen Gerichten anhängigen Verfahren zugunsten der Kläger entscheiden dürfte, was auch hierzulande bislang von Airlines als "Gegenargument" angeführt wurde. Das dürfte sich nun erledigt haben...
Gruß
Nate

431

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 11:25

Das EuGH - Urteil zu Az: C-581/10 und C-629/10 in kompletter Länge:

http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?c…type=NOT&ancre=
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Thorben-Hendrik

unregistriert

432

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 11:32

OK sollte absolut klar sein.......wenn der Flug in der EU los geht oder es eine europäische Airline ist.....dann ist es egal ob Zubringerflug oder nicht...es gibt bei langer Verspätung Kohle! :thumbsup:

Die Airlines werden.... :übel: :ätsch:

433

Freitag, 26. Oktober 2012, 22:35

Es reicht im Prinzip die Buchungsbestätigung, auch wenn Condor dann im Laufe des Schriftwechsels trotzdem gerne die Behauptung aufstellt, es habe gar keine Buchung vorgelegen


Das Thema ist jetzt auch durch:

"Eine Airline muss bei einem stark verspäteten Flug auch dann eine Ausgleichszahlung leisten, wenn der Fluggast keine schriftliche Buchungsbestätigung vorlegen kann. Die Fluggastrechteverordnung verlange dies nicht, ..." schreibt focus.de

Az. 3 C 2273/11 AG Rüsselsheim 20.04.12
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Jimi Hendrix

434

Mittwoch, 14. November 2012, 13:00

Anschlußflug mit Start außerhalb Europas verspätet

So urteilte der BGH am 13.11.12:

BGH 13. November 2012 – X ZR 12/12 und 14/12: Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlußflug
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435

Mittwoch, 14. November 2012, 13:07

Aus der PR des BGH:

"Besteht eine Flugreise aus zwei oder mehr Flügen, die jeweils von einer Fluggesellschaft unter einer bestimmten Flugnummer für eine bestimmte Route angeboten werden, ist die Anwendbarkeit der Verordnung für jeden Flug gesondert zu prüfen."

Dies könnte bei einer Zwischenlandung und Fortsetzung unter gleicher Flugnummer gelten.
Wie die Prüfung ausfällt, ist aber noch nicht beantwortet.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

436

Donnerstag, 22. November 2012, 14:47

LG Frankfurt, Urteil vom 06.02.2012 - 2-24 O 219/11

In diesem Fall hat das LG Frankfurt die Airline zu Ausgleichszahlungen in Höhe von 400 € verurteilt, nachdem die Maschine pünktlich gestartet, aber auf annähernd halber Strecke wegen eines technischen Defekts zum Ausgangsflughafen zurückgekehrt war. Die Ankunft geschah mit einer Ersatzmaschine mit einer Verspätung von mehr als 6 Stunden gegenüber der ursprünglich angegebenen Zeit.

Zwischenzeitlich hatte das gebuchte Kreuzfahrtschiff ab Gran Canaria nach Brasilien bereits abgelegt. Die Kläger übernachteten auf der Insel und flogen nach wenigen Tagen zurück. Sowohl die Kosten der ausgefallenen Kreuzfahrt, die Hotelkosten bis zum frühestmöglichen Rückflugtermin als auch die Rückflugkosten wurden dem Kläger als Schadensersatz zugesprochen.

Das Urteil vom 6.2.2012 LG Frankfurt Az. 2-24 O 219/11:

http://www.ra-skwar.de/urteile/LG%20Fran…0O%20219-11.htm
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (22. November 2012, 16:17)


shannoir

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437

Sonntag, 23. Dezember 2012, 17:41

auch wir sind heute mit 13 Std. Verspätung in Stuttgart (mit Sondergenehmigung da 1 Uhr) gelandet.. Ablauf hat wie bei Chris u. Volker stattgefunden,
nur wir waren im Royal Palma...erhebliche Verspätung hatten an diesem Tag auch die Flüge nach Frankfurt und München.. alles Condor
mal sehen, was bei uns rauskommt..





was sagt man da dazu ..........
das kam gestern mit der Post :TOP:



€ 100 Entschädigung haben wir ja gleich am Anfang erhalten

falls es noch jemand interessiert.. hier das Urteil

Fünf Sonnenminuten im Alltag können mehr bedeuten als ein Sonnentag im Urlaub.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »shannoir« (23. Dezember 2012, 17:45)


438

Sonntag, 23. Dezember 2012, 19:13

:klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen: :klatschen:

Na das ist doch mal ein nettes vorzeitiges "Weihnachtsgeschenk", Glückwunsch! :smil1:

shannoir

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439

Donnerstag, 27. Dezember 2012, 11:19

oh ja.... wir haben uns auch gefreut...kommt gleich in die Urlaubskasse :D
Fünf Sonnenminuten im Alltag können mehr bedeuten als ein Sonnentag im Urlaub.

Nate247

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440

Donnerstag, 27. Dezember 2012, 11:49

Das ist doch schönes Urlaubsgeld! Kannste ggf. noch mal was sagen zu der Seite 2 unten des Urteils? Warum habt ihr die vorprozessualen Kosten nicht erstattet bekommen? Weil nicht sofort geklagt wurde???
Gruß
Nate