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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nate247« (15. August 2012, 18:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nate247« (13. Oktober 2012, 22:18)
Zitat
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres (§199 Abs. 1 BGB – sogenannte Ultimoverjährung, oder auch Jahresendverjährung oder Silvesterverjährung), in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die Ultimoverjährung bedeutet, dass die Verjährungsfrist immer erst ab dem jeweils nächsten Jahresanfang berechnet wird.
Es reicht im Prinzip die Buchungsbestätigung, auch wenn Condor dann im Laufe des Schriftwechsels trotzdem gerne die Behauptung aufstellt, es habe gar keine Buchung vorgelegen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (22. November 2012, 16:17)
auch wir sind heute mit 13 Std. Verspätung in Stuttgart (mit Sondergenehmigung da 1 Uhr) gelandet.. Ablauf hat wie bei Chris u. Volker stattgefunden,
nur wir waren im Royal Palma...erhebliche Verspätung hatten an diesem Tag auch die Flüge nach Frankfurt und München.. alles Condor
mal sehen, was bei uns rauskommt..
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »shannoir« (23. Dezember 2012, 17:45)