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321

Mittwoch, 30. November 2011, 13:27

Ich habe eine email von flightright bekommen, mich noch weiter zu gedulden :pfft:
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

Sina

Master Amigo

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322

Donnerstag, 1. Dezember 2011, 10:38

Eigentlich hatten sich die deutschen Fluggesellschaften zu einer Teilnahme an einem neutralen Schlichtungsprogramm entschieden, allerdings erweist sich die Umsetzung in der Praxis wohl als sehr "schleppend", wie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr jetzt berichtete. Hier ist der Link zum Artikel.

Vielleicht wäre es auch eine Maßnahme, im Falle von großen Verspätungen und der daraufhin folgenden Rechtsstreitigkeiten mit den Airlines auch das Luftfahrtbundesamt zu informieren. Zwar muss man trotzdem selbst für seine Erstattung kämpfen, aber es könnte u. U. den Druck auf die Fluggesellschaften erhöhen :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Nate247

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323

Samstag, 3. Dezember 2011, 13:40

Das scheint offensichtlich von Seiten der Airlines Taktik zu sein, der Versuch Zeit zu gewinnen und sich bis zu einem erhofften "günstigeren" EUGh Urteil in 2012 "hinüberzuretten". So hatte man der Schlichtung erst mal zugestimmt und etwas Wind aus den Segeln genommen....
Gruß
Nate

324

Samstag, 3. Dezember 2011, 16:41

Aufgepasst

Im Gegensatz zu einem Nonstop-Flug hat das Amtsgericht Rüsselsheim unter Az. 3C 72/11 vom 10. August 2011 gegen Flugreisende entschieden, die einen Flug von Frankfurt nach Sansibar gebucht und dort erst etwa
24 Stunden nach geplanter Ankunft eingetroffen sind.

Begründet wurde dies mit einem relativ pünktlichen Abflug von Frankfurt zum Zwischenstop in Mombasa. Erst hier kam es zu der Verspätung von mehr als 3 Stunden. Das Gericht bewertete beide Flüge trotz zusammenhängender Flugbuchung als separate Flugeinheit und somit unterlag der Flug von Mombasa nach Sansibar nicht der EU-Verordnung.

Details zum Urteil: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr…k.html?id=15238
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

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325

Samstag, 3. Dezember 2011, 18:58

Da würde ich in Berufung gehen....ich bin recht sicher auf höherer Eben schon mehrfach gelesen zu haben, dass wenn es 1 Ticket mit Umsteigen ist es als 1 Flug gilt!

326

Samstag, 17. Dezember 2011, 21:36

Fehlendes Enteisungsmittel ist höhere Gewalt ?!

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az.: 9 C 113/11) hat eine Airline von der Pflicht zur Ausgleichszahlung entbunden, wenn bei anhaltend schlechten Witterungsbedingungen der Flug wegen nicht vorhandenem Enteisungsmittel ausfällt.
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327

Samstag, 17. Dezember 2011, 21:40

Das ist ja nicht zu glauben. :Günni: :batsch:

328

Samstag, 17. Dezember 2011, 21:43

Na ja, die Richter haben so entschieden. Für mich hat das eher was mit Fehlplanung zu tun, statt mit höherer Gewalt. Denn offenbar hätte das Flugzeug ansonsten trotz der Wetterbedingungen starten können.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (17. Dezember 2011, 21:44)


Nate247

Neu Amigo

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329

Donnerstag, 12. Januar 2012, 10:16

In neuer Fall: techn. Defekt führt zu einer Flugverspätung von rund 3 Stunden von den Kanaren. Der Zielflughafen Frankfurt liegt mittlerweile im Tiefschlaf des Nachtflugverbots und der Flug wird nach Köln umgeleitet. Von dort gehts weiter per Bus nach Frankfurt. In Frankfurt steht der Flug als "annuliert" auf der Tafel.

Wird die Ausgleichzahlung nun wegen "annuliert" zu begründen sein oder mit der letztlich Ankunft am Zielort Frankfurt von rund 4,5 Stunden ?
Gruß
Nate

Thorben-Hendrik

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330

Donnerstag, 12. Januar 2012, 11:57

Naja mit einem Eintrag auf einer Anzeigetafel (ist kein rechtsgültiges Dokument! :patschi: ) wird man wohl eher selten etwas sachlich begründen können.... :cool:

331

Donnerstag, 12. Januar 2012, 12:05

Ist es letztlich nicht egal, wie es bezeichnet wird. Ob mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen oder Annullierung? Der Flug hat ja nun mal stattgefunden, auch mit Ausweichzielflughafen. Von daher klingt es für mich persönlich eher wie Verspätung. Aber ist natürlich nur meine Meinung und rechtlich nicht relevant.
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Jimi Hendrix

Nate247

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332

Donnerstag, 12. Januar 2012, 14:08

Natürlich ist eine "Anzeigetafel" nichts rechtsverbindlich schon klar, ich danke trotzdem für den Hinweis :ironic:

Die Sache ist die (um von Anfang an die Ansprüche richtig zu stellen): Ausgleichszahlungen bei Annulierungen sind durch die Verordnung gedeckt, bei "großen Verspätungen" kommt das EuGh Urteil ins Spiel. Ok, in beiden Fällen wird sich im Zweifel die Airline auf "außergewöhnliche Umstände" berufen. Achso...es geht um Condor, daher bin ich diesbezüglich so sicher :D
Gruß
Nate

Thorben-Hendrik

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333

Donnerstag, 12. Januar 2012, 15:25

Der Flug hat statt gefunden...sonst wärst Du ja wohl noch nicht angekommen... :cool:

Nate247

Neu Amigo

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334

Donnerstag, 12. Januar 2012, 21:57

Naja ankommen tut man ja meistens :püh:

Ich werde empfehlen, auf Verspätung am Zielort von 4,5 Stunden zu argumentieren und dahingehend die Ausgleichszahlung von 400€ pro Person einzufordern.

- to be continued -
Gruß
Nate

335

Samstag, 21. Januar 2012, 10:28

Bei uns tut sich nicht wirklich was, ich habe diese Woche eine email von flightright bekommen:
"Wir prüfen jetzt die Erfolgsaussichten einer Klage bzw. eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen condor"
Irgendwie glaube ich, da tut sich nix mehr ! :thumbdown:
Eintracht Frankfurt
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336

Samstag, 21. Januar 2012, 19:25

Bis heute hatte ich seit über 2 Monaten nichts von flightright gehört ....

Hallo Anke,

ich habe im Herbst einen Fall (4 Personen - Flug von Fra nach Ord mit unsäglicher Verspätung) an flightright übergeben.

Zunächst bekam ich eine Annahmebestätigung. Danach Aufforderung unterschriebene Vollmachten zu schicken - so geschehen. Einige Zeit später eine email, dass der Anspruch gegenüber Lufthansa geltend gemacht wurde. (Natürlich hatte ich es zunächst bei LH ohne Erfolg selbst versucht) Dann passierte bis heute nichts. Ich hatte mich schon gefragt, ob inzwischen überhaupt etwas passiert ist. In dem mail wird mir/uns mitgeteilt, dass wir jetzt einen Anwalt in Wiesbaden (innerhalb von 7 Tagen) bevollmächtigen sollen. Falls wir das nicht tun, "dürfen" wir eine Pauschale (bei Euro 2400 Anspruch dürfte da ein nicht unerheblicher Betrag anfallen ?) an flightright.de zahlen. Nach Erhalt dieser Botschaft bin ich nun hier auf Deinen/Euren Fall gestossen und frage mich was ich tun soll ? Offenbar hast Du schon einen Anwalt involviert und es passiert nicht wirklich was ? Hattest Du je direkten Kontakt zu dem Anwalt ? :denk:

Freundliche Grüsse

Stephan

337

Samstag, 21. Januar 2012, 19:33

flightright............. :batsch:
Oh Leute, wie kann man nur auf so etwas reinfallen.
Nehmt euch einen Anwalt der in eurer Umgebung wohnt und sich mit Reiserecht auskennt.

338

Samstag, 21. Januar 2012, 20:00

@Stephan68
Ich habe die Vollmacht für den Anwalt in Berlin unterschrieben. Die haben sich auch mit mir in Verbindung gesetzt. Es wurde ein Schreiben aufgesetzt, mit einer Zahlungsaufforderung der Condor aber nicht nachgekommen ist. Jetzt heißt es weiter abwarten!
LG Anke
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

339

Samstag, 21. Januar 2012, 20:05

@anke
wie lange liegt das jetzt zurück.????
Wir hatten bei Problemen mit LTU und Hinzuziehen eines Anwalts innerhalb von 2 Wochen unser Geld.

Sina

Master Amigo

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340

Samstag, 21. Januar 2012, 21:44

Riecht für mich irgendwie nach einem Werbedienst für Anwälte... :skeptisch: Entweder einen bestimmten Anwalt beauftragen oder Pauschale zahlen? Hallo??? Was ist das das denn?!? Ist flightright nun auf der Seite der Kunden oder auf der Seite der Airlines oder nur auf der Seite bestimmter Anwälte, die sie evtl. vermitteln ?(

Vielleicht mögen ja die, die hier schon ohne Hinzuziehung von flightright erfolgreich geklagt haben und deren Fälle wir in der Vergangenheit mitverfolgt haben, hier mal die Kontaktdaten ihrer Anwälte bekanntgeben. Wäre dann zwar auch irgendwie Werbung, aber erscheint mir irgendwie doch seriöser als die neuesten Schilderungen von flightright hmpf
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)