Hallo zusammen
Hab letzte Woche eine PN erhalten
Anfang 2011 hattest Du mir die Kontaktdaten Deines Anwaltes gegeben.
Jetzt nach einem Dreivierteljahr haben wir den Fall abgeschlossen.
Wir hatten 2x400,- gefordert. Condor hat nach ersten Verzögerungen mit falschen Behauptungen dann 600,- angeboten und wir sollten 1/4 der Kosten tragen.
Ihr/unser Anwalt schrieb darauf:
Die Gegenseite hat angeboten, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,-- (also ¾ des Klagebetrages) zu zahlen, Kostenquotelung ¾ zu ¼ zu unseren Gunsten..
Auf meine Frage an den Vorsitzenden Richter, aus welchem Grunde wir diesen Vergleich annehmen sollten, da der Fehler doch offensichtlich bei Condor liegt, meinte dieser lediglich, dass es noch etliche Vorlagen beim Europäischen Gerichtshof gäbe und möglicherweise die Entscheidung bezüglich der Gleichstellung zwischen Annullierung und Verspätung aufgehoben würde. Ich halte dies zwar eher für unwahrscheinlich, aber die Entscheidung liegt natürlich bei Ihnen, ob wir die Sache wie vorgeschlagen vergleichen oder aber durchziehen.
Wir haben dann angeboten 600,- und keine Kostentragung. Dem ist Condor dann gefolgt.
Meine Meinung dazu:
Also, wenn ich es richtig verstehe, könnte es bedeuten, das irgendwann die Gleichstellung zwische Annullierung und Verspätung auf der Kippe stehen könnte. Liegt es an den Richtern die damit zuviel Arbeit haben

, oder an der Lobby der Fluggesellschafften die am meisten zu verlieren haben , oder stecken Sie allesamt unter einer Decke?
Hab mal ein bisschen im Netz nach vergleichbaren Fällen in Frankreich gesucht, habe nicht viel erfahren können, nur in einem Artikel hab ich gelesen das es im ermessen des jeweiligen Richter liegt ob eine Entschädigung im Verspätungsfall ausgezahlt wird. Wie gesagt, es betrifft Frankreich