Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

261

Mittwoch, 14. September 2011, 19:58

Yippieh!!!

Condor zahlt mir den vollen Ausgleich (2 Personen Langstrecke) ohne den Gang vor Gericht!Nach dem Ablehnungsschreiben habe ich den Anwalt (danke für den Tipp!) eingeschaltet, nicht ohne vorher lang zu überlegen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
Und nun bekomme ich tatsächlich nach nur einem Brief aus "Kulanz" den vollen Betrag (edit, ich hoffe, es sind € 1355,30 , wieviel sind denn Anwaltsgebühren?)! Ich freu mich gerade sooooo!!!!! :danke:

262

Mittwoch, 14. September 2011, 20:08

Da es bei der Langstrecke um 600 € pro Person gehen sollte,
sind die 155 Euro und paar Cent vermutlich die angefallenen Kosten.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. September 2011, 20:16)


263

Mittwoch, 14. September 2011, 20:53

Ja genau, 600 pro Person. Es ist nicht genau nach Ausgleichszahlung und Anwaltskosten aufgeschlüsselt.

264

Mittwoch, 14. September 2011, 21:08

Habe gerade erfahren, dass zwei Mitreisende, die einen anderen Anwalt beauftragt hatten, ein Ablehnungsschreiben bekommen haben.

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

265

Mittwoch, 14. September 2011, 21:15

:danke: für Deine Rückmeldung und :Herzlichen Glückwunsch: Von dem Geld könnt Ihr Euch locker ein paar schöne Spätsommertage in einem gediegenen Wellnesshotel in der Nähe gönnen oder einen Teil des nächsten Urlaubes finanzieren :thumbsup: Sieht so aus, als ob Condor bei Eurem Anwalt lieber gleich zahlt, weil sie weiß, daß sie einen Prozess eh verlieren würden... Kann und sollte eigentlich nicht sein, ist aber scheinbar so :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Nate247

Neu Amigo

Beiträge: 64

Wohnort: Rhein Main Gebiet

  • Nachricht senden

266

Donnerstag, 15. September 2011, 09:40

Der besagte Anwalt hat mit Condor (offenbar) schon eine 3-stellige Fallzahl hinter sich. T&M bzw. Condor weiß also recht genau, mit wem sie sich einlassen. Bei Verspätung die außerhalb des "richtlerlichen Einflußbereichs" liegen wie hier, gibts da auch schon mal so ein Resultat. Einen Automatismus gibt es aber ganz klar nicht!
Gruß
Nate

267

Donnerstag, 15. September 2011, 20:11

Bei TUIfly lief das so: Eingang des von mir kurz und knapp formulierten Briefs besttigt und um etwas Geduld gebeten. Nach ca. 5 Wochen kam ein "Briefchen". Man bedankt sich fr die Flugbuchung bei TUIfly und entschuldigt die Unanehmlichkeiten.



Dann habe ich ja auch noch Hoffnung. :pfft:

Habe am 22.08. ein Schreiben an airberlin geschickt mit der Forderung ber 800Euronen wegen der 6stündigen Flugverspätung mit 4wöchiger Zahlungsfrist.Am 03.09 bekam ich eine Eingangsbestätigung.Man werde den Sachverhalt sorgfältig prüfen und dazu könne es erforderlich sein,dass sie sich mit anderen Fachabteilungen des Unternehmens abstimmen und ihre Reservierungszentrale konsultieren.
Gleichwohl versichern sie mir,dass sie sich nach Prüfung der Angelegenheit unaufgefordert und schnellstmöglich an mich wenden werden.

Hatte schon die Befürchtung,dass das nur Hinhalte - und evtl.Zermürbungstaktik ist und schon überlegt wie lange ich airberlin Zeit zum Prüfen lassen soll,bevor ich einen Anwalt einschalte.Denke ich werde bis Anfang Oktober warten,bevor ich weiteres unternehme,aber vielleicht höre ich ja schon vorher was.......

Den Anderen,deren Fall schon positiv ausgegangen ist-Glückwunsch :klatschen:

268

Freitag, 16. September 2011, 12:57

Traurig

Wie die Zeitschrift Reiserecht aktuell berichtet, kann eine Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter nicht hinsichtlich Preisminderung oder Ausgleichszahlung in Anspruch genommen werden, wenn die Verspätung bei einer Flugreise durch einen Todesfall an Bord zustandekam.

Eigentlich aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit, dennoch musste das AG Frankfurt darüber entscheiden:
Aktenzeichen: 31 C 2177/10
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

269

Samstag, 24. September 2011, 15:57

Condor zahlt mir den vollen Ausgleich (2 Personen Langstrecke) ohne den Gang vor Gericht!
Das gleiche hier! Der Gerichtstermin konnte abgesagt werde, weil Condor die Schuld anerkennt. Vielleicht das neue Verfahren bei Condor, weil Sie merken, dass die Chancen vor Gericht meistens nicht gut stehen und der Aufwand sich daher nicht lohnt?

Viele Grüße,
Fluglotse

270

Samstag, 24. September 2011, 17:02

Glückwunsch, - na geht doch! :yippie:

271

Samstag, 24. September 2011, 23:49

Etliche Ägyptenurlauber, die Anfang August von einer ca. 24-stündigen Verspätung ab Düsseldorf nach Hurghada bei der Airline Hamburg Airways betroffen waren, warten weiterhin auf Entschädigungsleistungen der Airline.

Quelle: Rheinische Post Bericht: http://nachrichten.rp-online.de/regional…igung-1.2140662
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

272

Sonntag, 25. September 2011, 00:28

Super... wenn man den Beitrag von RP-Online aufruft, schwebt über dem Text eine Werbung von Emirates... (so war das eben bei meinem Besuch durch diesen Link)

Sorry... aber sowas sollte RP-Online im Sinne der Neutralität unterlassen.... Eine Negativ-Meldung über eine Airline, mit Werbung einer anderen Airline versehen.... geht gar nicht!
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

273

Sonntag, 25. September 2011, 09:02

Unsere 6 stündige Flugverspätung war ja am 05.August und wir warten auch immer noch auf die Entschädigung,weil der Fall bei airberlin noch in den verschiedensten Fachabteilungen geprüft wird.Frage mich,wie lange ich denen noch Zeit zum prüfen lassen soll???Noch ne Woche,noch zwei? ?(

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

274

Sonntag, 25. September 2011, 09:33

Etwas Geduld wirst Du wohl noch benötigen - jetzt ist gerade die Hauptsaison vorbei und die Sachbearbeiter werden entsprechend viele Schreiben zu bearbeiten haben. 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit können es da schon mal werden. Aber Du kannst ja morgen mal anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

275

Sonntag, 25. September 2011, 09:35

Bei mir geht es um eine Verspätung vom 10.10.2010 ! Also Geduld muss man haben :pfft:
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

276

Sonntag, 25. September 2011, 10:40

Bei mir geht es um eine Verspätung vom 10.10.2010 ! Also Geduld muss man haben :pfft:


Oha!!!!Hast du denn zwischendurch mal was von der Airline gehört?Fast ein Jahr warten ist schon heftig,ich vermute die Airline will nicht zahlen und du hast einen Anwalt eingeschaltet?

@Sina: danke dir,ich werde morgen mal an den Kundenservice mailen und unseren Fall wieder in Erinnerung bringen. :hehe:

277

Sonntag, 25. September 2011, 15:19

Wir haben flightright eingeschaltet! Condor hat sich mit einem Scheck über EUR 50,-- gemeldet. Jetzt ist alles beim Anwalt und es heißt weiter warten!
LG Anke
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

jipi68300

Senior Amigo

  • »jipi68300« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 413

Wohnort: Saint Louis - Frankreich

Beruf: Servicetechniker

  • Nachricht senden

278

Montag, 26. September 2011, 20:43

Hallo zusammen



Hab letzte Woche eine PN erhalten



Anfang 2011 hattest Du mir die Kontaktdaten Deines Anwaltes gegeben.
Jetzt nach einem Dreivierteljahr haben wir den Fall abgeschlossen.

Wir hatten 2x400,- gefordert. Condor hat nach ersten Verzögerungen mit falschen Behauptungen dann 600,- angeboten und wir sollten 1/4 der Kosten tragen.


Ihr/unser Anwalt schrieb darauf:

Die Gegenseite hat angeboten, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,-- (also ¾ des Klagebetrages) zu zahlen, Kostenquotelung ¾ zu ¼ zu unseren Gunsten..

Auf meine Frage an den Vorsitzenden Richter, aus welchem Grunde wir diesen Vergleich annehmen sollten, da der Fehler doch offensichtlich bei Condor liegt, meinte dieser lediglich, dass es noch etliche Vorlagen beim Europäischen Gerichtshof gäbe und möglicherweise die Entscheidung bezüglich der Gleichstellung zwischen Annullierung und Verspätung aufgehoben würde. Ich halte dies zwar eher für unwahrscheinlich, aber die Entscheidung liegt natürlich bei Ihnen, ob wir die Sache wie vorgeschlagen vergleichen oder aber durchziehen.

Wir haben dann angeboten 600,- und keine Kostentragung. Dem ist Condor dann gefolgt.


Meine Meinung dazu:


Also, wenn ich es richtig verstehe, könnte es bedeuten, das irgendwann die Gleichstellung zwische Annullierung und Verspätung auf der Kippe stehen könnte. Liegt es an den Richtern die damit zuviel Arbeit haben :pfft: , oder an der Lobby der Fluggesellschafften die am meisten zu verlieren haben , oder stecken Sie allesamt unter einer Decke? :skandal:

Hab mal ein bisschen im Netz nach vergleichbaren Fällen in Frankreich gesucht, habe nicht viel erfahren können, nur in einem Artikel hab ich gelesen das es im ermessen des jeweiligen Richter liegt ob eine Entschädigung im Verspätungsfall ausgezahlt wird. Wie gesagt, es betrifft Frankreich :tüte:
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

  • Nachricht senden

279

Montag, 26. September 2011, 21:02

Nun ja, irgendwann könnte es wohl teuer für die Airlines werden, wenn jeder sein (derzeitiges) Recht einklagt. Gut möglich, daß deshalb am europäischen Gerichtshof eine Änderung erwirkt werden soll. Aber das dürfte dann nach meinem Verständnis nur neue Fälle, die sich nach dem ggf. neuen Urteilsspruch ereignen, betreffen und keine zurückliegenden Fälle ?( Und unter Hinweis auf ein möglicherweise schwebendes Verfahren um ein neues Grundsatzurteil erstmal sicherheitshalber die Erstattung kürzen, weil es ja sein könnte, daß künftig ein neues Urteil gefällt wird und die Airline dann vielleicht weniger zahlen müsste ?( Was, bitteschön, soll das denn sein?!? :denk: Ok, € 600,- ist immer noch besser als gar nichts, aber wenn normalerweise der Anspruch höher gewesen wäre :skandal:

Ich glaube gleichzeitig auch, daß nur ein Bruchteil der von großen Verspätungen betroffenen Fluggäste ihre Rechte 1. kennen und 2. wirklich mit allen Konsequenzen einfordern.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Nate247

Neu Amigo

Beiträge: 64

Wohnort: Rhein Main Gebiet

  • Nachricht senden

280

Dienstag, 27. September 2011, 17:58

Ich glaube gleichzeitig auch, daß nur ein Bruchteil der von großen Verspätungen betroffenen Fluggäste ihre Rechte 1. kennen und 2. wirklich mit allen Konsequenzen einfordern.
Das ist nach meiner Erfahrung auch so. Wenn man mit anderen Passagieren spricht, weiß kaum einer, was er in dem Fall hinsichtlich der Ausgleichszahlung für Rechte hat. Auf den von den Airlines (gesetzeskonform, auch im Text) verteilten Handzetteln steht das so ja auch nicht drauf.

Es gibt von Thomas Cook u.a. aus UK Verfahren, die wohl im nächsten Jahr vor dem EUGH zur Verhandlung anstehen. Außerdem soll ja an der Fluggastrechteverordnung "gebastelt" werden.

Aber die Begründung des Richters ist ziemlich absurd und wäre in einer höheren Instanz mit hoher Wahrscheinlichkeit gekippt worden. Ich lese daraus, dass die Klage abgewiesen worden wäre? Das war nicht zufälligerweise ein bestimmter Richter am AG Rüsselsheim ;-)

Da ich so eine Situation nur zu gut kenne, ist die Annahme des Vergleichs aus Sicht des Klägers natürlich im Hinblick auf das Risiko absolut zu verstehen. Außerdem haben Richter bei Vergleichen nicht viel Arbeit und sie werden daher gerne ins Spiel gebracht. Condor kann damit auch leben, weil sie kein Urteil kassieren.
Gruß
Nate