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241

Freitag, 12. August 2011, 11:52

Linda, ich würde da mit professioneller Hilfe - sprich Anwalt - sofort bei der Airline agieren. Manchmal reicht ein Schreiben und alles ist gut - manchmal aber auch eben nicht.

Wie heist es so schön..Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus....
Freedom's just another word for nothing left to lose...

242

Freitag, 12. August 2011, 13:09

Zum Einlesen hier noch das "ABC der EU-Verordnung für Fluggäste".
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Nate247

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243

Freitag, 12. August 2011, 13:50

Gruß
Nate

244

Freitag, 12. August 2011, 16:07

Danke an euch für die Antworten und den Link.
Habs mir durchgelesen,ist ja von einem RA Woicke verfasst,der in Berlin sitzt.Hm,vielleicht wäre es garnicht so schlecht ihn zu beauftragen,einen Brief mit Forderung auf Ausgleichszahlung zu verfassen.
Falls es zum Prozess kommen würde,wären die Reisekosten des Anwalts schonmal nicht so hoch. :ironic:
Weiß jemand was ein Anwalt, für seine Bemühungen einen Brief aufzusetzen,an Honorar nimmt?

245

Freitag, 12. August 2011, 17:01

....mmhh... das wird Dir der Anwalt auch erstmal tendenziell beanworten können. :D

Gehe erst mal hin, die erst Beratung ist - soweit bei mir Stand 2011 - kostenlos. Las Dich dort beraten und entscheide, ob er helfen kann.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

246

Freitag, 12. August 2011, 17:02

Hallo Linda,

da kann man für einen Erstbrief unabhängig von der Honorarordnung auch einen Festpreis vereinbaren. Was den Gerichtsstand betrifft, den kannst Du auch an den Abflug-/Ankunftsort legen (lassen). Da Antalya nicht so günstig ist :D , empfiehlt sich natürlich auch Köln. Wenn Du dennoch Berlin zustimmst, wird das wohl auch möglich sein. Kann der Anwalt konkret was zu sagen.
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Jimi Hendrix

247

Freitag, 12. August 2011, 17:07

Genau, da hat Cuate was ganz Wichtiges geschrieben - super :TOP:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

248

Freitag, 12. August 2011, 18:41

Genau, da hat Cuate was ganz Wichtiges geschrieben - super :TOP:


Oha,wieder was dazugelernt,ich dachte Gerichtsstand wäre da,wo der(evtl.) Beklagte seinen Sitz hat,nämlich Berlin. :tüte:
Dann kann ich mir ja auch einen hier in der Nähe nehmen,muss mir nur einen suchen,der Ahnung von Fluggastrechten hat.

249

Freitag, 12. August 2011, 19:16

Im Detail:

Der EuGH hatte in einer Klage gegen air baltic entschieden, dass das europäische Recht bei Dienstleistungen für Verbraucher vorsehe, dass sie an dem Ort mit der engsten Verbindung zur gewählten Dienstleistung klagen können.

Für Flugreisen seien dies die Flughäfen.
Verbraucher können daher wählen, ob sie am Abflugs- oder Ankunftsort ihre Klage einreichen wollen.

EuGH, Urt. v. 9.7.2009, Rs. C-204/08
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Jimi Hendrix

250

Montag, 5. September 2011, 17:19

Habe meine Forderungen ja über flightright eingefordert. Jetzt wurde ein Berliner Anwalt eingeschaltet, der Condor zur Zahlung aufgefordert hat. Bin mal gespannt wie es weitergeht. Ist jetzt fast ein Jahr her.
Gibt es bei den Fluggesellschaften eigentlich so eine Art "schwarze Liste" mit Passagieren die gegen sie schon geklagt haben? Nicht das beim nächsten Flug der Schleudersitz eingeschaltet wird :cool:
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

251

Montag, 5. September 2011, 17:21

Da brauchst Du keine Angst haben. Da kommst Du erst gar nicht an Bord :D
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Jimi Hendrix

252

Montag, 5. September 2011, 17:37

Oder das passiert :skandal:
Meine Frage war aber schon ernst gemeint :denk:
Bei uns ist es nämlich so, wer einmal "verbeutelt" hat, kommt nicht mehr rein !
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »anke« (5. September 2011, 17:39)


253

Montag, 5. September 2011, 17:40

Hast Du ja gar nicht. Du nimmst ja nur Dein Recht in Anspruch. Aber ist schon klar, was Du meinst ...
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Jimi Hendrix

254

Montag, 5. September 2011, 17:58

Bei uns ist es nämlich so, wer einmal "verbeutelt" hat, kommt nicht mehr rein !
Ich denke mal, dass Du dann schon bei der Buchung des Fluges oder der Reise eine Ablehnung bekommen würdest- spätestens dann, wenn der Fluggesellschaft Eure Namen und Daten übermittelt wurden. Das geschieht unverzüglich. Denn wenn Du die Bestätigung der Reise oder des Fluges hast, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen! :ironic:
:urlaub1:

255

Montag, 5. September 2011, 19:15

Keiner der Kunden ist aufgefallen. Alle haben sie schon zum Buchungszeitraum den vollen Flugpreis bezahlt. Was ohnehin schon diskussionswürdig ist. :ironic: Verursacher der Vorkommnisse, um das nochmal geradezurücken, war in praktisch allen geschilderten Fällen die Airline selbst.
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256

Dienstag, 6. September 2011, 08:00

Der nächste Condor Flug steht ja Ende des Jahres an ! Hoffentlich diesmal ohne Verspätung !
:Na warte...:
Eintracht Frankfurt
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Nate247

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257

Freitag, 9. September 2011, 22:03

TUIfly: Es geht auch anders!

Jetzt muß ich mal ein positives Beispiel nennen und wie man (anders als Condor) mit Kunden auch umgehen kann:
Wir hatten im Sommer eine Flugverspätung wegen techn. Defektes mit TUIfly. Flug der Mittelsstrecke, Verspätung knapp 4 Stunden. So was wäre bei Condor 100% vor Gericht gegangen.

Bei TUIfly lief das so: Eingang des von mir kurz und knapp formulierten Briefs bestätigt und um etwas Geduld gebeten. Nach ca. 5 Wochen kam ein "Briefchen". Man bedankt sich für die Flugbuchung bei TUIfly und entschuldigt die Unanehmlichkeiten. Dann wird kritisch auf das EUGh Urteil eingegangen. Letztendlich würde es aber bis eine andere Rechtsprechung vorliegt akzeptiert. Daher...und jetzt kommts... aus "Kulanz" im Anhang ein Gutschein über den vollen Betrag der Ausgleichszahlung einlösbar über TUIfly.com

Ein etwas erstaunter und zufriedener Kunde (auch wenns es kein Bargeld war, was aber für uns in der Praxis keinen Unterschied macht), eine zügige Bearbeitung, ein sehr höflicher Kontakt...hallo Condor... so fliegt man auch wieder gerne mit TUIfly
Gruß
Nate

Sternedieb

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258

Samstag, 10. September 2011, 10:01

So was wäre bei Condor 100% vor Gericht gegangen.


Hmmm... evt. solltest du da noch ein wahrscheinlich davor setzen, dann ist es keine Tatsachenbehauptung. :ironic:

zu TUIfly
Schön, dass man auch einmal etwas Positives hört. Dass die Airline jedoch in einem Kundenanschreiben kritisch auf das EUGh Urteil eingeht finde ich etwas merkwürdig.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Nate247

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259

Samstag, 10. September 2011, 18:58

Einverstanden, ich setze ein "wahrscheinlich" davor...da ich das alles schon einmal erleben durfte, mit fast exakt der gleichen Ausgangssituation, ein "sehr wahrscheinlich" :D
Gruß
Nate

260

Mittwoch, 14. September 2011, 19:55

sorry, doppelt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dimari« (14. September 2011, 19:59)