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181

Samstag, 7. Mai 2011, 16:42

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.....und nehme die Kohle.....wenn ich denn eine Anspruchsgrundlage finde.... :hehe:


Kurze Ergänzung. Zwischenzeitlich hatten TH und ich noch PN's zum Thema ausgetauscht. Offenbar ist es wohl so, dass bei einer Annullierung des gesamten Fluges und einer Ersatzbeförderung, wobei das Flugziel mit nicht mehr als 2 Stunden Verspätung erreicht wird (bis 1500km Entfernung), die Airline keine Ausgleichszahlungen vornehmen muss.

Anders, wenn man wegen Annullierung durch Überbuchung auf einem stattfindenden Flug nicht mitgenommen wird. In diesen Fällen kommt dann wohl die 2-Stunden-Regelung und eine 50%-ige Ausgleichszahlung ( = 125 Euro ) gem. EU-Verordnung 261/2004 zur Anwendung. Bei Eintreffen am Zielort von mehr als 2 Stunden gegenüber der ursprünglichen Planung gilt dann wieder die 250 Euro Regelung in der 1. Entfernungszone.

Dann wäre das also auch soweit geklärt :TOP:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (7. Mai 2011, 17:15)


Grismo

Neu Amigo

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182

Sonntag, 8. Mai 2011, 12:15

Lufthansa

@ cuate,

Von der LH bekam ich eine Postkarte mit der Vorgangsnummer und dem Hinweis, auf eine längere
Wartezeit. Im Nachsatz die Anmerkung, das erneute Schreiben, oder Anrufe zwecklos sind.

Erstaunlicher Weise haben keine anderen Fluggesellschaften, welche täglich Europa anfliegen, diese
120 Minutenregelung, wie von der LH behauptet, sondern durchweg 30 Min.
Nach 2 Tagen unfreilligen Aufenthalt in CCS konnten wir die Geflogenheiten der LH in CCS gut
beobachten haben mit Erschrecken feststellen müssen, das hier wohl mit Methodik vorgegangen wurde.
Die LH war seit Tagen überbucht und man nam jede Gelegenheit war, um die Leute stehen zu lassen.
So waren z.B. 2 Frauen im Terminal, welche schon seit 7 Tagen auf der Warteliste der LH standen, um endlich nach Hause zu kommen.
Das Problem bei der LH scheint wohl hausgemacht, so wurde von der 747 auch den A 340 gewechselt, was zur Folge hat, das gut 200 Plätze weniger vorhanden sind.

Ich habe der LH meines Erachtens Zeit genug gegeben, um mir eine vernünftige Antwort zu geben, sodass ich in der kommenden Woche eine Antwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen
werde.

In der Regel fliegen wir mit der AF und haben solche Probleme bissher nicht gekannt. Allerdings kann man bei der AF im Gegensatz zur LH auch den Anschlussflug nach Porlamar buchen .
Wenn gewünscht, werde ich fortlaufend berichten.

Schönen Sonntag noch !

Grismo
:urlaub:

Thorben-Hendrik

unregistriert

183

Sonntag, 8. Mai 2011, 14:32

Ja bitte berichte weiter! :corräkt:

rabum

Amigoanwärter

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184

Dienstag, 17. Mai 2011, 16:28

Hallo Rabum,
drücke Dir die Daumen! Ich hoffe, Du hälst uns auf dem aktuellen Stand.

Hallo,



...ein Schreiben vom Fachanwalt und schwubs die bubs...erst Check über 560,-EUR und direkt noch ein Check über 640,-EUR hinterher. Also die volle 1200,-EUR als "Kulanzzahlung"



Das ging aber wirklich flott...in quasi nur 3 Wochen.

185

Dienstag, 17. Mai 2011, 16:56

Hallo Rabum,
drücke Dir die Daumen! Ich hoffe, Du hälst uns auf dem aktuellen Stand.

Hallo,



...ein Schreiben vom Fachanwalt und schwubs die bubs...erst Check über 560,-EUR und direkt noch ein Check über 640,-EUR hinterher. Also die volle 1200,-EUR als "Kulanzzahlung"



Das ging aber wirklich flott...in quasi nur 3 Wochen.
Na also jeht doch. Man muss nur hartnäckisch bleiben. :D

Grismo

Neu Amigo

Beiträge: 27

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Beruf: Kaufmann

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186

Donnerstag, 19. Mai 2011, 19:36

Lufthansa

Habe die Sache jetzt einem Anwalt übergeben !
Mal sehen, wie die LH reagiert.

Grismo
:urlaub:

187

Donnerstag, 19. Mai 2011, 19:38

Denke, das wird ohnedem auch keinen Fortschritt bei dem recht komplizierten Sachverhalt geben.
Viel Erfolg dann
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

188

Donnerstag, 19. Mai 2011, 21:29

Halte uns mal auf dem Laufenden! :go:

189

Sonntag, 22. Mai 2011, 18:53

Hallo Rabum,
drücke Dir die Daumen! Ich hoffe, Du hälst uns auf dem aktuellen Stand.

Hallo,



...ein Schreiben vom Fachanwalt und schwubs die bubs...erst Check über 560,-EUR und direkt noch ein Check über 640,-EUR hinterher. Also die volle 1200,-EUR als "Kulanzzahlung"



Das ging aber wirklich flott...in quasi nur 3 Wochen.


Dankeschön für die Rückmeldung und den Erfolg! :TOP: :TOP:

190

Donnerstag, 26. Mai 2011, 13:45

Interessant finde ich das es mittlerweile schon total spezialisierte Kanzleien gibt:
seht z.B. hier: flugverspaetung.at
oder bei 123 Recht oder so!

lg
:Amigo_fly:

191

Donnerstag, 26. Mai 2011, 15:55

Hallo,

ich gebe mal wieder einen aktuellen Zwischenbericht.

Letzte Woche war mündliche Verhandlung.
Die Condor bietet in einem Vergleich 400 EUR bei Kostenquotelung der Anwaltskosten zu 2/3 zu meinen Ungunsten. Streitwert 1200 EUR

Die Condor beruft sich auf einen Herstellerfehler an einer Dichtung am Fahrwerk.

Diesen Herstellerfehler wurde bereits bei der Herstellerfirma reklamiert. Da nun aber ein Herstellerfehler vorliegen soll, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor und somit will die Condor nicht zahlen.

Es besteht lediglich das Vergleichsangebot von 400 EUR. 2 Wochen Bedenkzeit vom Gericht. Bei Annahme hätte ich sogar noch drauf gelegt, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Der Richter meint es gäbe derzeit noch ca. 8 weitere Fälle mit dem selben technischen Problem bei der Dichtung. Es könne ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen, wenn die Condor den Herstellerfehler nicht zu vertreten hat und die Condor keine Zeit hatte, darauf rechtzeitig zu reagieren. Es wird eine Beweisaufnahme vom Richter vorgeschlagen.

Meine Frage nun:

Gibt es hier im Forum noch andere Personen, bei denen sich die Condor auf Herstellungsfehler beruft?
Wenn ja, wie ist der Stand der Dinge? Wurde die Beweisaufnahme schon durchgeführt? Mein Flug war Punta Cana - Frankfurt im November 2010.

Oder würdet ihr den Vergleich annehmen? Wenn es nämlich zu einer Verhandlung kommt und noch ein Sachverständigengutachten angefordert wird, dann wirds teuer bei einer Niederlage..

Weiß grad echt nicht was ich machen soll...

192

Donnerstag, 26. Mai 2011, 16:07

Hallo Matthew,

pokert die Condor besonders gut? Ist sie wirklich in der Lage, im Fall des Falles den Hersteller in die Pflicht zu nehmen und die Verantwortung abzuschieben? Hier habe ich für Dich mal einen Link, bei denen Fluggesellschaften bei all diese technischen Unzulänglichkeiten entsprechend der EU-Verordnung letztlich zahlen mussten:

vielfliegerforum.de/viewtopic.php?f=7&t=29644

Nicht einfach, das zu entscheiden ;(
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

193

Donnerstag, 26. Mai 2011, 16:14

Noch eins: Wenn es mindestens 8 gleichgelagerte Fälle gibt, muß man ja nicht 8 x ein Gutachten anfordern. Wird es dann günstiger, geteilt durch 8 oder so ? Oder lässt man das Verfahren ruhen, bis das Gutachten vorliegt? Kann man sozusagen dem Gericht auch einen "Gegenvorschlag" unterbreiten, indem man z.B. die 400 Euro akzeptiert, aber nur, wenn die Gerichtskosten 100% zu Lasten der Airline gehen?

Übrigens, bei jedem Defekt liegt irgendwo ein Herstellerfehler vor. Condor ist natürlich kein Flugzeughersteller. Damit muß eine Airline im täglichen Flugbetrieb rechnen. Wenn ich das richtig interpretiere, ist die Airline nur aussen vor, wenn beispielsweise Boeing Maschinen zum Verbleib am Boden auffordert. Wie bei dem Riss im Kabinendach neulich in Amerika. Das hat aber eine ganz andere Qualität und ist dann tatsächlich "aussergewöhnlicher Umstand". Nicht aber, meine Meinung, eine Dichtung am Fahrwerk. Oder doch nur dann, wenn Boeing alle Maschinen entsprechend an die Kette legt.

Was sagt denn Dein Anwalt zu der Argumentation. Hält er sich bedeckt ? Der muß doch vergleichbare Fälle wie oben verlinkt schon kennen?
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (26. Mai 2011, 16:40)


194

Donnerstag, 26. Mai 2011, 19:13

Hi cuate,

ja das ist jetzt wirklich keine leichte Entscheidung.

Ich wär ja froh, wenn ich die anderen Personen aus den anderen 8 Klagen kennen würde, um mich mit diesen abzustimmen, leider hab ich keine Ahnung wie ich an die Namen der anderen Kläger kommen soll :ratlos:

Ich kann schlecht einschätzen, ob die Condor pokert. Sie will auf jeden Fall einen Zeugen hinzuziehen, der bestätigen soll, dass die Condor alles Mögliche getan hat, um den technischen Defekt zu vermeiden.

Allerdings geht aus den Schreiben der Anwälte der Condor hervor, dass der Mangel an den fehlerhaften Dichtungen schon länger bekannt war. Somit hätte die Condor eigentlich die betroffenen Maschinen aus dem Verkehr ziehen müssen und reparieren.

Dreh und Angelpunkt ist aber einfach, ob die Condor "alles Mögliche" getan hat um die Verspätung zu vermeiden. Und genau dies ist so schwer einzuschätzen!!

Mein Anwalt meint auch, dass man es auf eine Verhandlung ankommen lassen sollte. Er ist sich aber auch der Problematik bewusst, dass es ohne Rechtschutzversicherung nicht so leicht zu entscheiden ist.

Hinzu kommt noch, dass bei einer Vergleichannahme eine Vergleichsgebühr von 165 EUR auf mich zukommt :ratlos:

Weiß jemand, ob man dem Gericht nach der mündlichen Verhandlung noch einen Gegenvorschlag machen kann, a la ich nehm den Vergleich an, aber die Anwaltkosten gehen zu 100% zu Lasten der Airline?

Grismo

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195

Sonntag, 29. Mai 2011, 12:58

Air Berlin

Mein Anwalt berichtete mir, das er in Zurich von Air-Berlin wegen einer Minute Verspätung nicht
mitgenommen wurde.
Man sollte sich im Netz immer die Check-in Zeiten ansehen.
In meinem Fall ist das ja etwas anderes, da mein Plätze ja verkauft wurden.

Grismo
:urlaub:

196

Samstag, 4. Juni 2011, 00:21

Ausgleichzahlung Klagen oder sich hilfe suchen...?

Was ist Sinnvoll? Flugverspätung / Ausgleichzahlung selbst klagen oder....




Zitat

Hallo habe mal eine Frage bezüglich Flugzeugverspätung...

Unser Flugzeug ist im Februar ein Tag später in Frankfurt gelandet als geplant.

Leider hat Condor jegliche Forderung und Beschwerden abgelehnt..., obwohl laut EU Recht eigentlich nichts der Ausgleichzahlung entgegen steht.

Leider komme ich auf dem herkömmlichen Weg nicht weiter...

Nun meine Frage: Da ich eine Gewerkschaftliche Rechtsschutzversicherung habe welche eine Eigenanteil von 150 € vorsieht. Soll ich mir einen Anwalt suchen und Ihm diesbezüglich um Hilfe bitten, bzw. das er mich vertritt.

Wer würde die Gerichtskosten im Verlustfall übernehmen bzw. bei einem Vergleich zwischen mir und der Fluggesellschaft. Was passiert in den meisten solcher Fällen?
Vergleich zwischen dem Fluggast und der Fluggesellschaft oder eine Klage vor Gericht....?

Habe von vielen Seiten gehört, dass Condor als Hardliner-Fug-Gesellschaft gilt was die Ausgleichszahlungen anbelangt......

Eine andere Frage> es soll im Internet eine Rechts-Agentur geben, wo man 25 % der Ausgleichzahlung an diese Rechtsangentur abtritt.

Was wäre empfehlenswerter, selbst ein Anwalt suchen und mit der Rechtsschutzversicherung die Sache durch peitschen oder eine Rechts-Agentur zu suchen die dann 25 % vom Entschädigungsbetrag bekommt?

Es handelt sich um 4 Reisende die eine Entschädigung fordern..

Der Flug hatte 23,5 Stunden Verspätung und ging von Las Vegas nach Frankfurt.


Würde mich freuen, wenn ich einen Rat bekommen könnte um eine Entscheidung zutreffen, wie ich nun weiter vorgehe....

197

Samstag, 4. Juni 2011, 11:10

Hallo Frankiboy0815,

schau mal hier in diesen Thread. Da werden viele Beispiele, Lösungsvorschläge und auch bereits ergangene Urteile geschildert. Weitere Infos von den Travelamigos wirst Du sicher auch bekommen.

Meine Frage: Die 4 Personen sind alle auf einer Flugbuchung?

Gruß cuate
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Jimi Hendrix

Grismo

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198

Samstag, 11. Juni 2011, 08:29

Lufthansa

Antwort der LH,
sie entschuldigt sich bei uns und sieht meine Beschwerde als Anregung zur Verbesserung. Dafür bedankt sie sich und wird die Sache weiter verfolgen. Ferner freut sie sich, uns in Zukunft wieder auf einem LH-Flug begrüßen zu dürfen !!
Zur Sache: Keine Entschädigung, zu spät ist zu spät, ferner hätte das einschecken für uns, zu einer erheblische Verzögerung des pünktlichen Starts der Maschine geführt.

Zur Info:
Das AG Aachen hat bereits in 1995 festgestellt, das eine Fluggesellschaft eine Beförderung nur verweigern, wenn sie nachweisen kann, das es zu einer Verzögerung gekommen wäre. Alle Nachfolgenden Urteile, dabei ist es unerheblich, ob gewonnen, o. verloren, berufen sich mehr, o. weniger noch bis Heute uf dieses Urteil.

Ich habe meinen Antwalt angewiesen, Klage einzureichen.

Grismo
:urlaub:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Grismo« (11. Juni 2011, 08:31)


199

Samstag, 11. Juni 2011, 11:44

Unser Fall wurde inzwischen von "flightright" an einen Fachanwalt in Berlin übergeben.

Also weiter abwarten :pfft:
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

Grismo

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200

Sonntag, 12. Juni 2011, 08:41

Fluggastrechte

Es kann doch nicht sein, das eine Fluggesellschaft bewußt eine Maschine überbucht, um dann im Anschluß die Beförderung verweigert. Ein sich lohnendes Geschäft für eine Airline ! So kann sie für den bezahlten Sitzplatz bis zu 3 X kassieren. Meine Recherchen haben ergeben, dass das gängige Praxis bei den Gesellschaften ist. Mit Hilfe eines bekannten Rechtspflegers konnte ich in Erfahrung bringen, das es Dutzende von Klagen und Urteilen unterschiedlicher Art und Ausgängen gibt.
Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen habe ich es mir jetzt auf die Fahnen geschrieben, die Sache einmal ganz persönlich zu nehmen; Urteile und Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten. Im Anschluß daran werde ich den Vorgang an die Presse weiterleiten. Diesbezüglich habe ich mich schon mit Sat 1 ( Akte ) in verbindung gesetzt, da ich der Meinung bin, das hier ein gewisser Öffentlichkeitsbedarf besteht und man den Machenschaften der Airlines nur auf dieses Art und Weise einhalt gebieten kann.

Wer von Euch Lust hat, kann mir gerne seine Erfahrungen mitteilen, wobei auch Urteile von großem Nutzen sind, auch Per PN. Je umfangreicher die Werke sind, je besser sind die Erfolgsausichten für uns alle. Nur gemeinsam sind wir stark !
Ich habe ich dazu entschieden, meine Sache, notfalls bis zum BGH durch zu ziehen.

Trotzdem: Schöne Pfingsten noch !

Grismo
:urlaub: