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Donnerstag, 25. März 2010, 22:29

BGH: Ausgleichszahlungen bei Flug-Annullierung sind im Einzelfall zu prüfen

Da die Frage, ob und wann eine Annullierung eines Fluges sich durch zumutbare Maßnahmen hätte vermeiden lassen, nicht pauschal klären läßt und entsprechend nur für den Einzelfall beantwortet werden könne, hat der BGH einem Fluggast nach Prüfung des Einzelfalles die Ausgleichzahlung gem. EU-Verordnung 261/2004 für einen annullierten Flug mit Ryanair verweigert.

Allerdings müsse in einer neuen Verhandlung geklärt werden, ob Ryanair die Mehrkosten eines ersatzweise gebuchten Fluges via Madrid nach Deutschland zu erstatten hat. Denn im Fall der Annullierung eines Flugs hätten Fluggäste «Anspruch auf eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt», betonte der BGH.

Ryanair könnte diese Verpflichtung verletzt haben, indem das Unternehmen den Ersatzflug erst für den übernächsten Tag anbot.

AZ: Xa ZR 96/09 - Urteil vom 25. März 2010
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (25. März 2010, 22:54)