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Mittwoch, 17. März 2010, 17:26

Mietwagen - Klausel bezüglich Haftung bei grober Fahrlässigkeit gekippt

Mietwagen-Verträge enthalten häufig eine Klausel, wonach der Mieter bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt für Schäden an dem gemieteten Fahrzeug haftet.
Wie das Oberlandesgericht Köln jetzt feststellte, ist eine solche Regelung unwirksam, da sie dem Sinn des neuen Versicherungsvertragsgesetzes widerspricht.

Obwohl der Fahrzeug-Mieter während der Mietzeit infolge Trunkenheit sowie überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Unfall verursachte und der Mietwagen nur noch Schrottwert hatte, brauchte er für den Schaden von 16 000 Euro nicht aufzukommen. Lediglich der vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von 770 Euro sei zu zahlen.

AZ: 11 U 159/09
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."