Das OLG Frankfurt hat geurteilt, daß Wertgegenstände wie z. B. Uhren, Schmuck und Geldbörse bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen sicher im Handgepäck oder in der Jackentasche verstaut werden müssen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Schadensersatz durch die Bundesrepublik Deutschland, die Auftraggeberin der Sicherheitskontrollen am Flughafen gilt.
Die Zeitung "Reiserecht aktuell" berichtete von einem Passagier, der nach der Sicherheitskontrolle den Verlust seiner wertvollen Uhr beklagte. Die Flughafenmitarbeiter bestritten jedoch, die Uhr gesehen zu haben. Auch nach einer Durchsuchung durch die Polizei blieb die Uhr verschwunden. Daher sah das Gericht es nicht als erwiesen an, daß der Fluggast die Uhr tatsächlich bei der Kontrolle verloren hätte, genauso hätte es nach Auffassung des Gerichts passieren können, daß die Uhr vor der Kontrolle verloren oder von einem anderen Fluggast gestohlen wurde bzw. "versehentlich" vom Band genommen hat.
Schön und gut - und wie soll das in der Praxis funktionieren? Nicht selten ist doch das Handgepäck mit Portemonnaie, etc. schon durch die Kontrolle durch, während man selbst ein paar Meter davon entfernt noch "abgetastet" wird und gar nicht an die Sachen herankommt, während andere Passagiere schon am Band sind und ihre Sachen entgegennehmen. Zwar habe ich dann meine Sachen immer im Auge - aber manchmal wird mir auch von den Sicherheitsbeamten die Sicht versperrt.