Durch die damalige Weiterführung des LTU Redpoint Meilensystems bei der airberlin fühlten sich Kunden nach der Kündigung des Meilenangebotes und die daran geknüpften Bedingungen benachteiligt und bekamen vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe Recht. Die Richter entschieden, daß es u.a. nicht zulässig war, nach der Umstellung die LTU Red Points innerhalb von 6 Monaten einzulösen, zumal eine Übernahme der Red Points in das Topbonus-System der airberlin für diese Kunden nachteilig war.
Auch zu den damaligen Bedingungen gebuchte Flüge, die nach
Auslaufen der Redpoints noch durchgeführt wurden, mußten dem Kunden gutgeschrieben werden.