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Sternedieb

Master Amigo

  • »Sternedieb« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 5. Januar 2009, 09:46

Urteile zu 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr!

Das Amtsgericht Heiligenstadt hat entschieden: 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr können gerechtfertigt sein.

In dem zu verhandelten Fall hatte ein Kunde eine mit zwei weiteren Personen belegte Kabine gebucht und storniert.
Der Kreuzfahrtveranstalter hatte darauf bestanden, die Regelungen der Allgemeinen Reisebedingungen seien anzuwenden. Im Katalog des Veranstalters war angegeben, dass bei einem Rücktritt der Reise in einer Doppel- oder Mehrbettkabine ein Schadensersatzanspruch von 100 Prozent des Reisepreises gelte.

Laut der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” befand das Gericht folgende Punkte als entscheidend.
Der Veranstalter hätte den dritten Platz in der Kabine nicht an eine beliebige anderen Person verkaufen können.
Auch Kosten für Verpflegung und Reinigung könne der Veranstalter auch nicht einsparen, nur weil ein Passagier weniger an Bord war, denn die Reederei hat geltende Verträge mit Cateringgesellschaften. Personal auf dem Schiff könne ebenfalls nicht eingespart werden nur weil eine Stornierung eines einzelnen Reisenden vorliegt.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

2

Sonntag, 25. Januar 2009, 09:28

hallo Sternedieb

haste mal das Aktenzeichen

3

Sonntag, 25. Januar 2009, 10:30

Stornogebühr bei Kreuzfahrten

Hallo pitto4,

das Aktenzeichen ist 3c 421/07 AG Heiligenstadt (Thüringen).

Bleibt festzuhalten, dass laut dem Reiserechtsexperten Führich das Gericht feststellte, daß

"in begründeten Ausnahmefällen ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 100% des Reisepreises berechtigt sein kann, wenn weil dem Reisenden der Nachweis eines geringeren Schadens zugestanden wird."

Dies wurde von Sternedieb ja bereits detailliert begründet.

Da die Anforderungen bei Kreuzfahrten sich vermutlich von einer standardisierten Pauschalreise deutlich unterscheiden,
bezieht sich dieses Urteil nur auf eine Kreuzfahrt und nur als Einzelfall-Entscheidung dieses Amtsgerichtes.
Wie eine evtl. Berufung ausgehen wird/würde, ist schwer zu beurteilen.

Das Landgericht Frankfurt hat im Gegensatz dazu, ebenfalls bei einer Spezialreise, die AGB wegen zu hoher Stornokosten bemängelt. Dabei ging es um eine Reise zur Olympiade nach Peking:

Gericht kippt hohe Stornokosten


So unterschiedlich ist die Bewertung von Fall zu Fall.

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (25. Januar 2009, 11:03)


4

Freitag, 8. Januar 2010, 13:16

Selbst wenn ein Urlaub erst am Abreisetag abgesagt wird, könnten die nicht genutzten Hotelzimmer - alleine oder zusammen mit dem Rückreiseplatz im Verkehrsmittel - auf dem Last-Minute-Markt noch verkauft werden. Dass dies wegen besonderer Vertriebsstrukturen nicht möglich sein sollte, wie vom Veranstalter behauptet, konnte das Gericht «nicht nachvollziehen» und entschied, daß dessen AGB's mit einer 100% Rücktrittskostenklausel nicht zulässig sind. LG Berlin Az. 15 O 455/08
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (8. Januar 2010, 13:18)


Sternedieb

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5

Samstag, 9. Januar 2010, 00:28

@ Cuate

danke für den Taxt. Interessant wäre jetzt natürlich zu wissen: Welchen Prozentsatz hält das Gericht für angemessen?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

6

Samstag, 9. Januar 2010, 12:08

Leider konnte ich das Urteil noch nicht im Wortlaut finden. Andererseits gibt es beispielsweise vom BGH in Bezug auf Anzahlungen nur ein Urteil, daß 20 Prozent Anzahlung angemessen sind, ohne eine Aussage über die maximal zulässige Anzahlungshöhe zu definieren. Vermute daher, daß das Gericht zum Thema Stornierungskosten keine Aussage zur Höchstgrenze getroffen hat, weil es dazu nicht aufgefordert war. Aber das ist (noch) eine Vermutung.
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Jimi Hendrix

7

Samstag, 9. Januar 2010, 13:56

Den genauen Text des Urteils findet Ihr in meinem Anhang! :ironic:
»Bear300lbs« hat folgende Datei angehängt:
:urlaub1:

8

Samstag, 9. Januar 2010, 13:58

Hallo Bärle, danke und dann grab mal weiter. Das LG Berlin-Urteil interessiert auch sehr.
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Jimi Hendrix

9

Samstag, 9. Januar 2010, 14:20

Ich denke, das Du auch gründlich gegraben hast, aber ich bleibe gerne am Ball; zur Not rufe ich am Montag beim LG Berlin an und frage, wo man den genauen Text einsehen kann.

Ps.: unsere letzten Postings diesbezüglich stehen schon bei Google... :ironic:
:urlaub1: