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Sina

Master Amigo

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1

Dienstag, 24. November 2009, 12:27

Reisebüro erhält Provision trotz gebührenfreiem Storno

Gebucht wurde eine Reise nach Nordzypern mit Lufthansa - Flügen mit dem Veranstalter Wikinger Reisen. Leider wurde der Hinflug 6 Monate vor Reisebeginn storniert, die Rückreise verschob sich dadurch nach hinten, was eine Durchführung der Reise für die betroffene Kundin unmöglich machte. Sie machte daher von ihrem Recht auf eine gebührenfreie Stornierung Gebrauch.

Das Reisebüro, welches die Reise vermittelt hatte, forderte dennoch die Provision in Höhe von € 150,- ein. Zurecht, wie das Amtsgericht Hagen kürzlich entschieden hat. Schließlich hat das Reisebüro seinen Job (Beratung der Kundin, Vermittlung der Reise) gemacht, daß die Reise schlussendlich nicht durchgeführt werden konnte, lag nicht im Verschulden des Reisebüro.

Auch der Veranstalter hat das Urteil akzeptiert.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

2

Dienstag, 24. November 2009, 20:25

Vermutlich hat die Kundin durch angefallene Stornogebühren einen erklecklichen Anteil an der Provision beigesteuert. Dennoch denke ich, daß die Provisionszahlung letztlich ein Punkt in der Vertragsgestaltung ist und dieser war bei Stornierungen eben nicht wasserdicht. Könnte mir vorstellen, daß in Zukunft die Verträge angepaßt werden. Wer zahlt schon gerne für eine Luftnummer?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (24. November 2009, 20:46)


Sina

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3

Dienstag, 24. November 2009, 21:03

Für eine Luftnummer zahlt keiner gern - aber warum sollte das Reisebüro, das seinen Job gemacht hat, Zeit und Personalkosten in die Beratung und Buchung der Kundin investiert hat, auf Provision verzichten? Ob der Aufwand nun wirklich € 150,- wert war, sei dahingestellt, aber daß die Reise letztendlich nicht durchgeführt werden konnte, war kein Verschulden des Reisebüros. Insofern...

Und - ich denke schon, daß Agenturverträge nach diesem Urteil angepasst werden. Die Veranstalter werden u. U. versuchen, sich gegen solche Situationen (für ein Flugstorno der Airline kann auch ein Veranstalter nichts) abzusichern :cool:
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4

Dienstag, 24. November 2009, 21:51

Klage gewonnen - aber tatsächlich auch etwas erreicht? Einerseits ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten stark gestört, andererseits wird der Unterlegene nach Wegen suchen, solche vermutlichen Minusgeschäfte zukünftig zu vermeiden. Und da die Technik heute viele Möglichkeiten bietet, Vertriebswege umzuorganisieren, könnte sich dieses Urteil dann letztlich durchaus als Bärendienst erweisen.
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5

Dienstag, 24. November 2009, 21:58

Kann durchaus sein. Dem Reisebüroinhaber ging es nicht um die € 150,-, sondern ums Prinzip. In meinen Augen war er auch im Recht.

Andersrum betrachtet: Warum waren seine Angestellten nicht in der Lage, der Kundin eine akzeptable Alternative (ggf. von einem anderen Veranstalter und einer anderen Fluggesellschaft) rauszusuchen und zu vermitteln? Da fängt doch der eigentliche Job eines Reisevermittlers und wahrer Service erst richtig an und dafür hätte es auch Provision gegeben... :cool:
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6

Mittwoch, 25. November 2009, 10:39

Hallo Sina,

gibst Du uns noch die Quelle an ? :danke:
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Sina

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7

Mittwoch, 25. November 2009, 10:51

Hallo Dodo,

touristik aktuell hat das gestern berichtet :ironic:
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8

Mittwoch, 25. November 2009, 11:15

Prima :thumbsup: Danke Dir !
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Thorben-Hendrik

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9

Mittwoch, 25. November 2009, 13:27

@ sina

hat er doch vielleicht auch......dafür hat er dann ja eine weitere Provision verdient! :D

Sina

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10

Mittwoch, 25. November 2009, 14:46

Das könnte natürlich sein - und auch dann hätte das Reisebüro die doppelte Provision verdient. Der Aufwand war ja schließlich auch doppelt so viel, als wenn die ursprüngliche Buchung so geblieben wäre, wie sie war. :ironic:
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