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Samstag, 21. November 2009, 22:14

Unverbindliche Flugzeiten bei Pauschalreisen ?

Nach den AGB's praktisch aller Reiseveranstalter sind Flugzeiten immer als unverbindlich anzusehen.

Dem widersprach jetzt das AG München unter AZ 212 C 1623/09 mit Urteil vom 6.5.2009.
Ein Reisender habe wirksam vom Reisevertrag zurücktreten können, da die Änderung der Flugzeiten im vorliegenden Fall eine wesentliche Änderung der Reiseleistung darstelle. Zwar habe sich die Beklagte mit dem Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten eine Änderung vorbehalten.

§ 651 a Abs. 5 BGB schränke dieses Recht jedoch ein. Danach bestehe bei einer wesentlichen Änderung ein Rücktrittsrecht.
5 Stunden seien auch absolut gesehen eine so lange Zeit, dass sie auch und gerade bei Langstreckenflügen nicht vernachlässigt werden können.

Eine weitere Stornogebühr brauchte der Pauschalreisende nicht zu zahlen, vielmehr erhielt er auch seine Reise-Anzahlung zurück.
Das Urteil ist rechtskräftig.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sina

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2

Samstag, 21. November 2009, 22:23

Ungewöhnliches Urteil bei 5 Stunden Flugzeitenänderung. Bisher ging man davon aus, daß Flugzeitenänderungen, solange An- und Abreise am vertraglich vereinbarten Datum durchgeführt werden, hinzunehmen sind und An- und Abreisetag als Reise- und nicht als Urlaubstage gelten.

Könnte es u. U. sein, daß der Kläger nicht am vertraglich vereinbarten Datum den Zielort erreicht hätte? Also z. B. statt um 22.00 erst um 03.00 des Folgetages (Ortszeit) gelandet wäre? Dann könnte ich das Urteil nachvollziehen. Aber sonst...wegen 5 Stunden Verschiebung, die man schon im Vorfeld erfährt und nicht wartend am Flughafen ausharren muss... :Nope:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Samstag, 21. November 2009, 22:28

Das war nicht der Fall.

Als Abflugzeitpunkt war 14.20 Uhr in Frankfurt vereinbart, die Ankunft sollte am nächsten Tag um 12.20 Uhr in Bangkok sein.
Die geänderten Zeiten: Am gleichen Tag um 9.05 Uhr ab Frankfurt, die Ankunft in Bangkok nahezu unverändert: am nächsten Tag um 12.15 Uhr. Darauf hin erklärte der Kunde seinen Rücktritt.

Habe hier mal die Pressemitteilung des AG München.
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4

Samstag, 21. November 2009, 22:40

Ah, ok - danke. Ich sollte mir mal angewöhnen, vor dem Kommentieren die Links zu lesen :verlegen2:

Ok, Gast hat eine längere Anreise nach Frankfurt, wäre normalerweise morgens ganz entspannt ins Auto/in den Zug gestiegen und zum Flughafen gefahren. Ging durch die Flugzeitenänderung nicht. Ich denke, der Veranstalter wäre angesichts dieser Umstände vielleicht verhandlungsbereit gewesen, wenn es um die Bezahlung einer in Frankfurt erforderlichen Hotelübernachtung gegangen wäre (um € 100,-/DZ in Flughafennähe).

Aber deshalb stornieren ?( Wir sind in einer ähnlichen Situation - wenn der Abflug von FRA mittags ist, reisen wir direkt zum Flughafen an. Ist der Abflug morgens, übernachten wir vorher noch (z. B. Park, Sleep & Fly im NH Rhein Main derzeit für € 117,- - 1 Übernachtung mit Frühstück, 15 Tage Parken, Flughafenshuttle. Jeder weitere Tag Parken € 5,-). Hätte sich unser Flug von mittags auf morgens geändert, hätten wir stillschweigend ein Hotel gebucht und uns gefreut, eher am Urlaubsort sein zu können :Günni: War im hier vorliegenden Fall zwar nicht so (Umsteigeverbindung?), aber egal. Aber es wäre für uns kein Stornogrund gewesen. :Nope:
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5

Samstag, 21. November 2009, 22:49

Im Einzelfall ist es ja auch so, daß jeder gerne seinen Urlaub in Anspruch nimmt und sucht bei einer Änderung erst mal nach einer sinnvollen Lösung. Nachdem, was man allgemein zum Thema "unverbindliche Flugzeiten" so liest, ist es auch eine Aufgabe der Reiseveranstalter, Kunden als Partner auf gleicher Augenhöhe in solche Prozesse einzubinden und so, wie es heute bei Nur-Flugbuchungen ist, gemeinsam eine individuelle Lösung hierfür zu finden. Schließlich hat auch der RV intern gegenüber der Fluggesellschaft ein Recht auf kostenfreie Stornierung bei einer derartigen zeitlichen Verschiebung. Es ist also nur eine Frage der Kooperation zwischen Airline - RV - Reisegast.

Man sollte dieses Einzelurteil nicht überbewerten, aber wie Sina schon schrieb, ist es ungewöhnlich und beachtenswert in der Tendenz.
In Verbindung mit dem EU-Urteil zu Flugverspätungen scheint 2009 sehr verbraucherfreundlich auszufallen. ;)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (21. November 2009, 22:50)