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1

Sonntag, 15. November 2009, 21:13

Nachzahlung bei Kerosinzuschlag

Hab ich mich schon einige Male gefragt,ist dann aber nie eingetroffen:

Muss man eine Nachzahlung leisten wenn die Airline den Kerosinzuschlag erhöht und man bereits den Flug bezahlt hat ?(
Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila.

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Sonntag, 15. November 2009, 21:36

Nein!

tequila

Mexiko Amigo

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3

Sonntag, 15. November 2009, 21:42

Bei Pauschalreisen kam es aber schon mal vor.

4

Sonntag, 15. November 2009, 21:48

...und wurde danach gerichtlich für Pauschalreisen für ungültig erklärt. Zumindest muß ein genauer Nachweis erfolgen, der praktisch schwierig wegen Auflegung der Kalkulation zu erbringen ist.

Bei Nur-Flug-Buchungen sind in Deutschland die Preise für Abflüge in den darauffolgenden 4 Monaten nicht änderbar, längerfristig schon.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

5

Sonntag, 15. November 2009, 21:54

Dan bin ich mal gespannt ob der Aufschlag für die Wien Flüge im Juli kommt.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

6

Sonntag, 15. November 2009, 21:55

die Preise für Abflüge in den darauffolgenden 4 Monaten nicht änderbar, längerfristig schon.


Dann dürfen wir nach Wien wohl nachzahlen :Na warte...: :mecker:
Zahme Vögel singen von Freiheit - wilde Vögel fliegen

7

Sonntag, 15. November 2009, 21:55

Nein, weil der Kerosinzuschlag ( Air Berlin denke ich mal ) nur ab einem bestimmten Buchungstag erhoben werden. Nicht rückwirkend für bereits vorher gebuchte Flüge.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (15. November 2009, 22:13)


8

Sonntag, 15. November 2009, 22:05

Danke Cuate .
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

9

Sonntag, 15. November 2009, 22:06

ich sag auch danke für die Antworten :danke:
Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila.

tequila

Mexiko Amigo

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10

Sonntag, 15. November 2009, 22:06

Man hat ja einen Vertrag und die Kohle haben sie auch schon.

11

Sonntag, 15. November 2009, 22:11

ich sag auch danke für die Antworten :danke:


auch von mir :dackel:
Zahme Vögel singen von Freiheit - wilde Vögel fliegen

12

Sonntag, 15. November 2009, 22:12

In einem ähnlichen Fall (plötzliche Gebührenerhöhung auf britischen Flughäfen) hatte mir Airberlin per Kreditkarte locker mal diesen Betrag nachträglich ohne vorherige Mitteilung eingezogen. Da der Abflug aber innerhalb der nächsten 4 Monate lag, wurde er nach freundlichen Hinweis zurückerstattet, obwohl die Airline selbst natürlich zusätzlich zahlen mußte. Geschäftsrisiko halt ;)
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tequila

Mexiko Amigo

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13

Sonntag, 15. November 2009, 22:20

Na ja wir fliegen ja erst im Juli 2010. Aber eine Nachzahlung von wie war das 10€ bringt mich nicht um.

:danke: Cuate :blumen:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tequila« (15. November 2009, 22:22)


Thorben-Hendrik

unregistriert

14

Sonntag, 15. November 2009, 22:29

Es geht NICHT bei einem ausgestellten Flugticket im Einzelverkauf!

15

Sonntag, 15. November 2009, 22:34

Die jeweiligen Airlines werden den Aufwand auch eher scheuen, für bereits abgerechnete Tickets nachträglich Erhöhungen zu verlangen.
Wie gesagt, in Deutschland sind 4 Monate Festpreisschutz, darüber ist es eher eine Ermessenssache.

Oder siehst Du da auch einen rechtlichen Anspruch auf Preisschutz, Thorben-Hendrik ?
Wie war das denn bei den explosionsartigen Kerosinerhöhungen der letzten Jahre?
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

16

Sonntag, 15. November 2009, 22:42

Es gibt einen Preisschutz!
Die 4 Monate gelten NUR bei Charterflügen über RV! Und dort ist es nach dem Urteil auch nur nach Offenlegung der Kalkulation möglich, was noch nie praktiziert wurde.
Bei Einzelflugverkauf durch die Airline gilt das nicht!
Da gilt der Einzelvertrag!

Sina

Master Amigo

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17

Sonntag, 15. November 2009, 23:33

Bei Pauschalreisen kam es aber schon mal vor.



...und die Veranstalter sind damit voll auf die Fresse/Nase gefallen, weil sie sich im Vorfeld nicht abgesichert hatten. Da gab es auch ein BGH - Urteil. Veranstalter werden sich daher hüten, nach Buchungsabschluss nochmal einen Kerosinaufschlag verlangen zu wollen :ironic: Lieber verlangt man pro forma € 10,-/Gast mehr und verpackt das Ganze geschickt, um Kerosinpreiserhöhungen ausgleichen zu können...
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

18

Montag, 16. November 2009, 09:22

Zu der 4-Monats-Frist

noch folgende Info: Hat nichts mit "nur Pauschalreise" zu tun und gilt gem. BGB § 309 Absatz 1. Danach sind alle AGB's ungültig, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen. Also auch Nur-Flüge.
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Thorben-Hendrik

unregistriert

19

Montag, 16. November 2009, 10:03

Die Airlines bei denen ich buche haben keinen solchen Preisvorbehalt außer deutschen Charterairlines kenne ich auch KEINE Airline bei der eine nachträgliche Preiserhöhung möglich wäre gemäß deren AGB......ist ja auch Blödsinn, versuche das mal international durchzusetzen, ist also so oder so nur theoretissch!

Es bleibt deshalb dabei....nachträgliche Preiserhöhungen sind nicht möglich., von einzelnen philosophischen Diskussionen mal abgesehen....

20

Montag, 16. November 2009, 10:24

Was soll's, es gibt sie halt und mir hat diese gesetzliche Vorgabe zudem schon auf einem Linienflug nach London geholfen, nachträgliche Forderungen abzuweisen.
Zumal es Charterflieger im herkömmlichen Sinne in Europa sowieso kaum noch gibt, die fliegen praktisch fast alle im Linienverkehr.
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Jimi Hendrix