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Donnerstag, 22. Oktober 2009, 10:11

Bereits nach 2 Jahren enden Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 Fluggastrechte

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch verjähren in Deutschland Zahlungsansprüche nach drei Jahren. Nicht aber Rückzahlungen für ausgefallene Flüge. Das Landgericht Darmstadt hat mit AZ 7S 260/08 geurteilt, dass entsprechend dem Montrealer Übereinkommen über die Haftung von Luftfahrtunternehmen die kürzere Fristbesteht. Die Anwendung des jeweiligen Rechts der EU-Einzelstaaten würde eine Fülle verschiedenartiger Normen und Fristen mit sich bringen, die der Rechtssicherheit im gesamten EU-Flugraum nur abträglich seien.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."