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Thorben-Hendrik

unregistriert

21

Mittwoch, 6. November 2013, 16:08

Das Verfahren hat ca. 5 Monate gedauert -1. Instanz ca. 2 Monate - 2. Instanz ca. 2 Monate der Flug in ca. 4 Wochen.

Erste Instanz kannste vergessen.....das Amtsgericht ist Kasperl-Theater - Mahatma Glück - Mahatma Pech - Mahatma Ghandi......der Richter beim Amtsgericht fand...wenn man sowieso fast 20 Stunden unterwegs ist....dann kommt es auf 4 weitere auch nicht mehr an.... :mööööööp: :thumbdown:

Beim Landgericht geht es da dann schon deutlich gesitteter und professioneller zu! Da wird weniger gelabert und mehr durchleuchtet....das Amtsgericht hat ordentlich einen mit weg bekommen.... :corräkt:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (6. November 2013, 16:11)


22

Mittwoch, 6. November 2013, 16:20

So wie sich das jetzt liest, dürfte es ja auch Auswirkungen genereller Art mit sich bringen. Wäre ja hochinteressant, wenn die Airlines zukünftig verpflichtet sind, auch auf andere Streckenführungen/Airlines bei Vertragsabweichungen umbuchen zu müssen.

War das jetzt mehr an die 4 Stunden gebunden oder eher an Alternative verpflichtend - oder beides?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

23

Mittwoch, 6. November 2013, 17:05

Der Hauptgrund war das der ursprüngliche Flug gestrichen wurde......und die Airline nun einen Ersatz anbieten muss -über den ein Einvernehmen erzielt werden muss.
Bisher hatte die Airline nur die Alternative die Ihr genehm war oder den Storno angeboten.

Mal sehen wie es weiter geht - nun ist die Airline am Zuge - gefordert wurde ein Ticket, welches in Zeit und Reisezeit dem ursprünglichen gleichwertig ist.
Und da gibt es viele Möglichkeiten......ZIG!

Wohlgemerkt LINIENFLUG nicht Pauschalreise!

Sina

Master Amigo

  • »Sina« ist der Autor dieses Themas

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24

Mittwoch, 6. November 2013, 17:12

Wohlgemerkt LINIENFLUG nicht Pauschalreise!


Wichtiger Punkt. Bei einer Pauschalreise hat man bei 4 Stunden Verschiebung kaum eine Chance, solange der Flug am vertraglich vereinbarten Datum durchgeführt wird.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

25

Mittwoch, 6. November 2013, 17:53

Viele Pauschalreisen werden auch mit Linienflügen bedient :ironic:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

26

Mittwoch, 6. November 2013, 18:04

Klar, und deswegen gibt es Passagiere mit unterschiedlichen Ansprüchen. Vereinbarte Fixtermine, wie sie mit der Airline getroffen wurden oder getroffene Reisetag-Vereinbarungen mit dem Reiseveranstalter.

Solange die aktuellen Bemühungen der Verbraucherschützer nicht auch hier eine terminliche Feinjustierung zukünftig erforderlich machen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

27

Samstag, 9. November 2013, 22:54

Fragezeichen?
Ist dieses jubelhafte Obsiegen rechtskräftig, wenn ja warum ist dann "jetzt die Airline gefordert" und wieso sollte es "Passagiere mit unterschiedlichen Ansprüchen" geben?
?(
Die VO(EG)261 unterscheidet explizit nicht zwischen der Genese der Buchung - und das ist wohl rechtestes Recht!
Grundsätzlich hat ein jeder Passagier eines jeden Fluges dieselbe Rechtsauslegung zu erwarten im Sinne des EUGH.

Hier wird so wild gemischelt, dass ich mich kaum noch für die Begründung des Urteils (?? der einstweiligen Verfügung??) interessiere - da recherchiere ich dann lieber intern.
In rechtlichen Fragen möchte ich immer ganz gerne wissen was genau ambach ist - die Teilnahme an vermeintlichen Siegesfeiern erreicht mich eher nicht ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Thorben-Hendrik

unregistriert

28

Samstag, 9. November 2013, 23:47

Und mich interessiert nicht - was Dich interessiert! :cool:

29

Sonntag, 10. November 2013, 02:02

Das entspricht gänzlich meinen Wünschen! :D
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

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