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Sina

Master Amigo

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1

Dienstag, 6. Oktober 2009, 12:49

Flugtagewechsel und massive Flugänderungen

Momentan ist Condor dabei, den Winterflugplan bedarfsgerecht zu optimieren. Das betrifft z. B. die Strecke CUN (Cancun/Mexico) - FRA (Frankfurt/Main) am 24.12. und soweit ich weiß, auch am 31.12.09. Klar - wer hat schon Lust, Heiligabend oder Sylvester im Flugzeug zu feiern? Wir eigentlich auch nicht - aber das Angebot war so unverschämt gut, daß wir einfach zuschlagen mussten.

Wir wurden am Freitag über einen Flugtagewechsel informiert - Condor hatte unseren Rückflug vom 24.12.09 auf den 26.12.09 verlegt. Da zunächst kein Zimmer in unserem Hotel mehr frei war, bot der Reiseveranstalter uns an, doch vielleicht schon am 22.12. zurückzufliegen - dann wären wir wegen der Zeitverschiebung wohl erst irgendwann am 23.12. angekommen. Wollten wir nicht - was sollen wir am 24.12. in Deutschland, wann sollten wir evtl. noch Weihnachtseinkäufe erledigen, woher bekommen wir auf die Schnelle noch einen Weihnachtsbaum, etc.? Viele Gründe also, die gegen einen früheren Rückflug sprechen :ironic: .

Also habe ich gestern mit dem Veranstalter gesprochen und vorgeschlagen, daß wir auch bereit sind, für die Zeit vom 24. - 26.12. noch in ein anderes Hotel zu ziehen, wenn in unserem Hotel kein Platz mehr für uns ist bzw. das Kontingent des Veranstalters ausgeschöpft ist. Notfalls hätten wir uns auch selbst was gesucht, sofern wir eine Kostenübernahmezusage von Condor bekommen. Außerdem habe ich darum gebeten, im Hotel doch noch eine Anfrage zu stellen, ob in der großen Hütte nicht doch noch irgendwo ein Zimmerchen ist.

Gerade kam die erlösende Nachricht vom Veranstalter - es hat geklappt! Wir dürfen Weihnachten noch in Mexico bleiben :chaka: . Die Mehrkosten für die Hotelverlängerung werden vom Veranstalter natürlich Condor in Rechnung gestellt, uns kostet das keinen Cent mehr. :cool:

Welche Erfahrungen habt Ihr schon mit Flugänderungen gemacht und wie kulant wurde seitens der Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter (bei Pauschalreisen) reagiert? Ich meine damit jetzt keine kleinen Änderungen wie z. B. Änderung der Abflugzeit von morgens auf abends, die zwar ärgerlich sind, aber nicht immer vermeidbar, sondern richtige Änderungen, wo es um mehr als 24 Stunden Unterschied zwischen der ursprünglichen und der neuen Flugzeit geht oder der Rückflug nicht zum eigentlich gebuchten Flughafen, sondern z. B. statt nach München nach Hamburg geht?.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Fitschi

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2

Dienstag, 6. Oktober 2009, 13:08

Wir hatten schon einmal so ein Erlebniss. Zuerst wurde der Hinflug (5 Wochen Thailand) um einen Tag vorverlegt, dann der Rückflug zuerst einen Tag nach hinten, später nochmals 2 Tage nach hinten. Kosten entstanden uns keine, die Hotelkosten hat der Veranstalter oder die Fluglinie (weis ich nicht) bezahlt.

Wir haben dadurch 4 Urlaubstage geschenkt bekommen.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
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Sina

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3

Dienstag, 6. Oktober 2009, 13:59

Ich find das toll - zum Glück haben wir da noch frei, denn wenn wir am 27.12. schon wieder arbeiten müssten, hätten wir ein echtes Problem gehabt. Aber so passt es wunderbar :thumbsup:

Als wir das letzte Mal im Mai 09 in Mexico waren, hatten wir auch eine Änderung des Rückfluges. Statt wie gebucht mit Condor nach Frankfurt mussten wir am gleichen Tag mit LTU nach München fliegen und von dort aus dann mit der Bahn weiter. Condor hatte den Flug gestrichen, weil er schweinegrippenbedingt einfach nicht voll und somit nicht rentabel war. Die Bahntickets haben uns zwar nichts gekostet, aber blöd war das trotzdem. Zum Glück hatten wir unser Auto nicht in Frankfurt stehen, denn dann hätten wir erst nach Frankfurt gemusst, um das Auto zu holen und dann mit dem Auto wieder die halbe Strecke zurück ;( Es gibt Schöneres nach einem Langstreckenflug.

Andere Hotelgäste hatten da mehr Glück - die durften bzw. mussten ohne Mehrkosten noch 2 - 4 Tage länger bleiben. Diesmal haben wir Glück gehabt :D Ein Paar musste aber auch 3 Tage früher zurückfliegen, dieses Paar hat uns erzählt, daß ihnen eine Entschädigung in Höhe von € 350,- angeboten wurde. Ich glaube, das hätte mir ziemlich gestunken...
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4

Dienstag, 6. Oktober 2009, 14:06

Hallo Sina, mal ganz allgemein: Jede Flugzeitänderung, auch die über geringeren Zeitraum, zwingt eine Airline schon zur Hilfestellung bei Bedarf. Von daher ist es weniger relevant, ob es sich um 4 Stunden oder 2 Tage handelt. Bei Flugreisen ab Deutschland handelt es sich immer um einen Fixtermin: Flug von A nach B am Tag C und zur Zeit D. Bei Änderungen ist die Airline immer gefordert, um evtl. Schadensersatzansprüche zu vermeiden. In der Regel sind sie auch sehr kooperativ. Einerseits schnell zur Hand, kostenfreie Stornierungen zu akzeptieren, sind sie gleichwohl auch verpflichtet, notfalls auf eine andere Airline, einen genehmen Flughafen usw. umzubuchen und durch die Nichteinhaltung des Vertrags zum Fixtermin ggf. auch die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Erforderliche Hotelübernachtungen oder zusätzlicher Mietwagen beispielsweise. Natürlich immer in Abstimmung zwischen Airline und Passagier. Unabgestimmte Eigenmächtigkeiten können dagegen teuer werden.

Die rechtlichen Ansprüche:
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen.
Luftbeförderungsvertrag (Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB)

Bei Pauschalreisen übernimmt der Veranstalter, so wie bei Euch, diese Anforderungen und setzt sie mehr oder weniger gut für den Reisenden um. Bei Euch hat es ja gut funktioniert.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sina

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5

Dienstag, 6. Oktober 2009, 22:47

Hallo cuate und danke für Deine Zusammenfassung. Natürlich sind die Airlines verpflichtet, Hilfestellung bei Bedarf anzubieten und auch die Mehrkosten, die durch eine eventuelle Verlängerung vor Ort entstehen, weil ein Flug gestrichen wurde, zu übernehmen. Aber es wird halt gerne versucht, erstmal so günstig wie möglich aus der Nummer herauszukommen. War ja bei uns auch der Fall. Uns wurde ja auch zunächst angeboten, 2 Tage früher statt 2 Tage später zurückzufliegen. Eine Hotelverlängerung über Weihnachten kostet schon was :cool: (obwohl das Gala - Dinner am 24.12. schon von Anfang an auf unserem Voucher stand und ich schon am phantasieren war, ob wir noch eine Gala - Lunchbox für den Rückflug in die Hand gedrückt bekommen :crazy: )
Und es ist keine Selbstverständlichkeit, daß uns das ermöglicht wurde, denn eigentlich hätte der Veranstalter auch folgende Lösung vorschlagen können: "Entweder fliegt Ihr 2 Tage früher zurück, weil wir Euch nach dem 24.12. nicht unterbringen können oder wir verzichten auf Euch als Kunden und Ihr könnt die Reise kostenlos stornieren."

Ich bin sehr froh über die Lösung, die für uns gefunden wurde und ich hatte auch eine sehr nette und fähige Mitarbeiterin des Veranstalters am Telefon. Eigentlich hatten wir ursprünglich eh vor, über Weihnachten in Mexico zu bleiben, aber der Aufpreis, der uns dadurch bei regulärer Buchung entstanden wäre, war uns zum Buchungszeitpunkt einfach zu hoch :verlegen2: Nur mal so zum Vergleich: Wären wir 2 Tage später angereist und 2 Tage später abgeflogen (05. - 26.12.09) und hätten das so gebucht, hätte die Preisdifferenz zu der letztendlich gebuchten Reise (03. - 24.12.) über € 600,- betragen :shocked: Und das mit Flügen in der normalen Economy Class und nicht - wie gebucht - in der Premium Economy :cool:
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6

Dienstag, 6. Oktober 2009, 23:04

Ich habe vor einiger Zeit einen Flug mit TUIfly nach Porto gebucht. Zwischenzeitlich ging diese Strecke von TUIfly an Air Berlin über. Nun kriegte ich vor ein paar Tagen eine Mail von Air Berlin, aus der hervorgeht, dass der Flug via PMI durchgeführt wird, wodurch sich die Gesamtflugzeit verdoppelt und die Rückankunft in CGN um etwa 6 Stunden nach hinten verschiebt. Dadurch ist mir aus terminlichen Gründen die Reise nach OPO nun nicht mehr möglich. AB hat mir keine kostenlose Stornierung und keine Umbuchung des Fluges angeboten. Habe ich ein Recht darauf?
Gutmensch und Bahnhofsklatscher

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harabeli« (6. Oktober 2009, 23:06)


Sina

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7

Dienstag, 6. Oktober 2009, 23:14

Ja, hast Du. 6 Stunden sind zwar keine allzu massive Änderung, aber es handelt sich ja wohl um eine Nur-Flug - Buchung und wenn Du die neuen Flugzeiten aus terminlichen Gründen nicht nutzen kannst, müssen die Dich kostenlos aus der Geschichte rauslassen, wenn sie Dir keine vernünftige Alternative anbieten können. Notfalls musst Du halt auf den Aufenthalt in Porto verzichten, um die Termine hier wahrnehmen zu können.
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8

Dienstag, 6. Oktober 2009, 23:19

Zitat

Notfalls musst Du halt auf den Aufenthalt in Porto verzichten, um die Termine hier wahrnehmen zu können.


Sehe ich auch so. Bei TUIfly ist/war es auch üblich, in solchen Fällen den Kunden vor die Wahl zu stellen, die neuen Zeiten zu bestätigen oder den Flug zu stornieren. Das Geld wurde dann zurücküberwiesen. Wie soll ich vorgehen? AB ne Mail schicken und hoffen, dass in dem Laden Mails gelesen werden?
Gutmensch und Bahnhofsklatscher

9

Dienstag, 6. Oktober 2009, 23:23

Hallo Harabeli,
kostenfreie Stornierung aber bitte nur wahrnehmen, wenn ihr die Reise selbst lieber sein lassen wollt oder zwischenzeitlich andere, günstigere Flüge buchen könnt.

Ansonsten natürlich - am besten schriftlich - insistieren und für eine erfolgreiche Änderung vorab selbst geeignete Flugverbindungen - ggf. auch zeitlich verschoben - heraussuchen, dort vorschlagen und um Umbuchung auf diese Flüge drängen. Auf keinen Fall mit dem Callcenter
direkt telefonieren bzw. wenn überhaupt, immer zum Kundenservice verbinden lassen. Die haben in der TUIfly auf airberlin - Aktion etliche
Flüge bereits umgebucht. Man muß sich nur darüber im klaren sein, daß es eine Vertragsübernahme ist. Dafür müssen sie einstehen.
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10

Dienstag, 6. Oktober 2009, 23:26

Bei TUIfly war man immer sehr flexibel. Wir hatten einen Flug mittags an die Costa de la Luz gebucht. Der Flug wurde auf 06:00 Uhr morgens verlegt. Da ich in der Nacht noch arbeiten mußte, hat man uns spontan wieder auf den Mittagsflug gebucht, der jetzt allerdings nach Fuerte- ventura ging. War für uns kein Problem, die Hotels konnten natürlich kostenfrei umgebucht werden.
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11

Dienstag, 6. Oktober 2009, 23:35

Vielen Dank für den Tip! Mir nützt aber leider nur die Stornierung etwas, da AB an dem besagten Termin keine Direktverbindung vom OPO nach CGN anbietet. Eine Umbuchung auf einen anderen Tag nützt mir aber nichts. Von daher könnte mir AB auch beim besten Willen keine Alternative anbieten.

Zitat

Bei TUIfly war man immer sehr flexibel.


Im Gegensatz zur Konkurrenz von Germanwings habe ich mit TUIfly auch bislang nur gute Erfahrungen gemacht.
Gutmensch und Bahnhofsklatscher

12

Dienstag, 6. Oktober 2009, 23:37

Noch mal ganz kurz: Es muß kein Air Berlin Flug sein.

Direktflüge ab Deutschland bieten neben Air Berlin noch Lufthansa und Ryanair. Nur die Kosten - die sind von Air Berlin zu übernehmen. Aber erst (notfalls auch selbst) buchen, wenn Air Berlin grünes Licht gegeben hat wegen der Mehrkosten. So ist das bei Vertragsbruch eben. Auch Du müßtest der Airline etliche Kosten zahlen, wenn Du nicht mehr fliegen willst.
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Sternedieb

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13

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 11:07

@ Harabeli

der Fortschritt bzw. Ausgang deiner "Angelegeneheit" interessiert mich. Von daher wäre es schön, wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

14

Mittwoch, 7. Oktober 2009, 11:52

Hier noch einige Erläuterungen zu der erwähnten EU-Verordnung Fluggastrechte 261/2004 (deutsche Ausgabe: hier klicken) . Für den Fall der Flugannullierung sind folgende Passagen maßgeblich:

Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten

Artikel 8
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

- einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
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Jimi Hendrix

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Sternedieb

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15

Samstag, 5. Juni 2010, 11:42

Das Amtsgericht München hat entschieden (Az.:212 C 1623/09), dass bei einer kurzfristigen Änderung der Flugzeiten eine Stornierung ohne Stornokosten möglich ist. Jedoch spielt dabei die Verhältnismäßigkeit eine Rolle.

In dem verhandelten Fall ging es darum, dass der Reisende, der eine 17-tägige Thailandreise gebucht hatte, einen halben Tag früher losfliegen und und darüber hinaus noch fünf Stunden länger unterwegs sein sollte.

Welt-Artikel mit dem Fazit: Wenn sich für Urlauber die Anreise durch eine Änderung der Flugzeit erheblich ändert, haben sie das Recht, von ihrer Buchung zurückzutreten.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

16

Freitag, 25. Oktober 2013, 13:42

... und bei gravierenden kurzfristigen Änderungen, hier Verkürzung der Reise und Ausfall von geplanten Ausflügen, können diese auch zu Schadensersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter im Rahmen einer Pauschalreise führen.

Näheres dazu bei den Travelamigos im Reiserechts-Thread hier.
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Thorben-Hendrik

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17

Mittwoch, 6. November 2013, 14:14

Hallo,

ich habe gerade vor dem Landgericht ob-siegt :klatschen: .......eine Umbuchung auf einen Flug der 4 Stunden früher abfliegt ist NICHT zulässig! :cool: :Jippiiiiieeee: :corräkt:

Die Umbuchung wurde ca. 6 Monate vorher angekündigt.....als einzige Alternative wurde der kostenlose Storno von der Airline angeboten.
Umbuchung auf eine andere Streckenführung + Airline wurde abgelehnt...das war Ihnen wohl zu teuer dort ein Ticket zu kaufen.....

Nun wird es spannend was die Airline jetzt als Alternative anbietet.......nun ist alles noch viel teurer..... :pfft:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (6. November 2013, 14:17)


18

Mittwoch, 6. November 2013, 15:01

Du hast ein Urteil noch vor dem Tag des geplanten Flugs bekommen? Ist es bereits rechrskräftig? Haben die Gerichte bei Euch nix zu tun?

Thorben-Hendrik

unregistriert

19

Mittwoch, 6. November 2013, 15:15

Das nennt sich einstweilige Verfügung.....weil Gefahr im Verzuge ist....nämlich der Abflugtag! :cool:
Das geht dann recht fix......ansonsten könnte ja jeder Recht brechen!

Landgericht ist bindend....dagegen ist für diesen Fall keine Revision mehr möglich! :cool:

Und 6 Monate für 2 Instanzen sind ja nun nicht sooooo schnell..... :mööööööp:

20

Mittwoch, 6. November 2013, 15:59

Ich dachte die 6 Monate liegen zwischen der Änderung und dem Flug. Und das Verfahren demnach kürzer. Wann gehts denn los? Und wie war das Ergebnis der ersten Instanz? :schlauch:

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