Das Landgericht Münster (Az.: 8 S4/08) hat entschieden, dass bei Buchung einer Gruppenunterkunft für eine Skireise das Reiserecht anzuwenden ist und das auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Anbieters Mietbedingungen angegeben sind.
Somit müssen sich die Gäste an die gültigen Fristen des Reiserechts halten.
Weiterführender Link - Süddeutsche.de